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türkisch-türkische Bez., Frau illegal, schwanger.. (Gelesen: 3.651 mal)
rutzelpergin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag türkisch-türkische Bez., Frau illegal, schwanger..
13.01.2006 um 21:48:49
 
Ich habe dieses Forum gerade erst entdeckt und finde es klasse! Wenn mir jemand helfen oder Ratschläge geben kann, dann bestimmt hier. Es geht nicht um mich selbst, sondern um die jetzige Lebensgefährtin meines Ex-Mannes. Das ist ein wenig kompliziert, ich hoffe, es liest trotzdem jemand.

Mein Ex-Mann (Türke) lebt seit 15 Jahren in Deutschland. Zuvor hat er in der Türkei mit einer Frau zusammen gelebt, mit welcher er nicht verheiratet war, jedoch mit welcher er vier Kinder hat. Dann kam er nach Deutschland, hat mich (Deutsche) geheiratet, wir haben zwei gemeinsame Kinder und haben uns vor fünf Jahren getrennt, sind seit etwas über zwei Jahren geschieden. Natürlich hat er eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (wie sich das jetzt nennt, weiß ich nicht). Vor einigen Jahren holte er drei seiner Kinder ebenfalls nach Deutschland, diese leben jetzt bei ihm. Vor ca. drei Jahren holte er seine ehemalige Lebensgefährtin und Mutter seiner ersten vier Kinder nach Deutschland. Entweder ist sie mit einem Touristenvisum eingereist, oder „über die grüne Grenze“ – keine Ahnung. Jedenfalls lebt sie seit drei Jahren illegal in Deutschland mit ihm (und drei der gemeinsamen Kinder) zusammen. Jetzt ist sie dummerweise (oder glücklicherweise???) schwanger von ihm im dritten Monat. Natürlich ist sie nicht krankenversichert oder sonst wie gemeldet.

Was meinen Ex betrifft, so will ich lieber nix zu oder über ihn sagen – naja, ist eben der Ex. Aber seine „Frau“/Lebensgefährtin tut mir leid. Er will sie nicht melden, weil er befürchtet, dass sie dann zurück geschickt wird. Sie hat angst, dass sie das Kind alleine zuhause bekommen muss, weil ein Krankenhaus doch sicher eine Geburt melden muss. Und dann käme ihr illegaler Aufenthalt ans Licht. Abgesehen davon, dass das Kind ja ohnehin irgendwann und irgendwie gemeldet werden müsste, sonst kann es ja nie die Schule besuchen...

Mein Ex hat die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt, allerdings gibt es da bisher Probleme, weil er kein regelmäßiges Einkommen hat – auch Unterhaltsschulden gegenüber unseren beiden Kindern.

Ich habe jetzt hier gelesen, dass ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt, wenn es hier geboren wird und der Vater mindestens seit 8 Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat. Stimmt das so? Oder gibt es da noch weitere Voraussetzungen? Und dann hat die Mutter auch ein Bleiberecht, weil sie für das Kind ja personensorgeberechtigt ist (oder so ähnlich)? Ist das tatsächlich so? Auch, wenn sie das Kind ja während ihres illegalen Aufenthaltes bekommen hat? Und muss sie trotzdem noch mal in die Türkei zurück, um diese Familienzusammenführung zu machen? Sie sind ja nach wie vor nicht verheiratet. Und hat es evtl. negative Auswirkungen, dass ein weiteres gemeinsames Kind (15 Jahre alt) seit drei Jahren allein (bei Verwandten) in der Türkei lebt?

Was kann man denn jetzt am besten tun? Mein Ex kümmert sich nicht wirklich um irgendwas, aber seine Lebensgefährtin ist echt verzweifelt und sie tut mir sehr leid und es geht ja auch um das Baby und indirekt um die anderen Kinder (die mir sehr am Herzen liegen, immerhin habe ich sie quasi erzogen). Habt ihr Ratschläge, was am besten zu unternehmen wäre? Welche Möglichkeiten gibt es? Gibt es überhaupt Möglichkeiten?

(Ich habe hier im Forum schon gesucht, aber nur Konstellationen gefunden, wo einer der Partner Deutscher war).

Ich danke euch schon mal im voraus ganz herzlich für jeden Ratschlag!

Gruß
Sylvia
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rutzelpergin
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Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #1 - 15.01.2006 um 00:32:19
 
hi, ich noch mal.

Kann mir hier wirklich niemand irgendwie weiter helfen?
Ich persönlich finde den ganzen Sachverhalt auch nicht gerade toll, die Reihenfolge Heirat-Familienzusammenführung-Schwangerschft wäre sicher sehr viel besser gewesen, aber nun ist es eben so und für das Kind, was jetzt kommt, sollte die Situation geklärt und legalisiert werden. Ich erwarte keine Tipps um irgendwas "hinzuschummeln". Selbst, wenn es so sein sollte, dass die Frau (erst mal) in die Türkei zurück muss, wäre es gut, dies zu wissen, und ob sie denn dann anschließend wenigstens wieder einreisen darf (da sie ja lange Zeit illegal hier war - können das die deutschen Behörden denn überhaupt von irgendwoher wissen?) und wie nun der rechtliche Status des Kindes aussieht. Sollte sich die Frau bei den Behörden melden, oder wäre es vielleicht besser, wenn sie einfach in die Türkei zurück reist und dann noch mal einreist, als Mutter des Kindes? Oder sollte sie mit dem Kind zusammen ausreisen? Das Kind muss aber in jedem Fall hier geboren werden, damit es die deutsche Staataangehörigkeit bekommt, oder? Wie ist denn die beste Vorgehensweise und in welcher Reihenfolge?

Bitte, wenn hier jemand Informationen jedweder Art hat, die zur Klärung der Situation beitragen können (in welcher Form auch immer), dann wäre ich sehr dankbar dafür. Mein Ex und die Frau sind mir weitestgehend egal (die sind ja irgendwo selbst Schuld an ihrer Situation), aber das Baby kann nix dafür, dass die Eltern Mist gebaut haben, denke ich.
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #2 - 15.01.2006 um 11:33:00
 
Hallo,

vermutlich hat sich noch niemand auf Dein Posting gemeldet, weil die Sache absolut verfahren ist und jeder Tipp, der anders lauten als "Ausreise", die Unterstützung einer Straftat darstellen würde.

Dein Versuch, der Frau und dem Kind zu helfen, in allen Ehren, aber m.E. sieht das gar nicht gut aus ....

Eine Legalisierung des Aufenthalts der Frau ist meines Erachtens aussichtslos, da sie aus gar nichts einen Anspruch auf AE (Aufenthaltserlaubnis) herleiten kann. Ich nehme an, selbst wenn das Kind hier geboren würde und evtl. deutsch würde, würde ihr wegen des jetzigen illegalen Aufenthaltes eine Wiedereinreise verweigert. Ich kenne ich mich mit den Staatsangehörigkeits-Gesetzen nicht aus, kann mir aber nicht vorstellen, dass der deutsche Staat "illegal" hier geborene Kinder direkt einbürgert, denn damit würde er ja das illegale Vorgehen der Eltern unterstützen.

Auch der Mann hat sich strafbar gemacht (Einschleusen von Ausländern).

Der korrekte Weg wäre:
- Ein Rückflugticket in die Türkei kaufen
- Gemeinsam auf die ABH (Ausländerbehörde) gehen
- Ticket vorzeigen und um eine Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) für die Frau bitten.
- Freiwillig ausreisen, Kind in der Türkei bekommen.

- Der Mann sollte sich schnellstens um Arbeit bemühen.
- Wenn er Arbeit hat, Frau in der Türkei heiraten und Antrag auf Familienzusammenführung stellen, wobei auf die FzF kein Rechtsanspruch besteht, da der Mann kein Deutscher ist.

Von einer heimlichen Ausreise ohne GÜB kann ich nur abraten, da die Frau dann spätestens am Flughafen festgenommen und abgeschoben wird. Folge: Sie bekommt nicht nur ein Strafverfahren sondern auch eine Wiedereinreisesperre.

Ein Strafverfahren wird sowieso auf die beiden zukommen, wenn sie sich bei der ABH outen. Aber lieber die Karten auf den Tisch legen, als heimlich weiter mauscheln und irgendwann dann doch auffliegen ...

Wie will der Mann die Entbindungskosten bezahlen? Soll das dann auch - bloß weil die beiden egoistisch ihre eigenen Ziele verfolgen - dem Sozialstaat angelastet werden?

Und die ständige Angst, in der beide leben müssen, denn die Frau kann ja mal zufällig in eine Kontrolle geraten. Spätestens dann fliegt sie auf und wird abgeschoben (mit Strafverfahren und Wiedereinreisesperre und vermutlich vorher direkt nach Auffliegen Abschiebehaft).

Auch die deutsche Staatsangehörigkeit wird der Mann so schnell nicht erhalten, wegen des Strafverfahrens wegen Einschleusen von Ausländern.

Er sollte sich schnellstens zusammenreißen und mal ehrlich werden! Und so jemand, der die deutschen Gesetze mit Füßen tritt, will sich einbürgern lassen??? Da kann ich nur den Kopf schütteln und hoffen, dass er schnellstens auffliegt und die deutsche Staatsbürgerschaft nie bekommt ! (IMHO)  Smiley

Du siehst also, es sieht gar nicht gut für die Frau aus.
Falls der Mann nicht tätig wird, kannst Du ja die Sache in die Hand nehmen und mit der Frau zur ABH gehen.
Bedenke bitte auch, dass Du Dich als Mitwisserin möglicherweise selbst strafbar machst.

Leider kann ich Dir zu der Situation nichts Positiveres sagen und Dir und der Frau nur raten: Legt die Karten auf den Tisch. Das ist zwar erst einmal sehr unangenehm, aber immer noch besser als ein Leben ständig in Angst und in der Illegalität.

Ich wünsche Dir und der Frau viel Kraft!

Liebe Grüße
Janna

P.S. Evtl. solltet Ihr vor dem Besuch der ABH einen auf Ausländerrecht spezialisierten Anwalt konsultieren, seid jedoch bitte misstrauisch, wenn dieser meint  "alles kein Problem" und möglicherweise eine hohe Vorschusszahlung von Euch verlangt.
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 15.01.2006 um 13:32:57
 
Hi,

auch ich könnte wieder einmal meine unbeliebten Kommentare dazu
schreiben, allerdings ist das, was Janna bereits schrieb absolut richtig.
Schnellstmögliche Offenbarung, Ausreise , Visumantrag  = legale Einreise.
Alles andere wird zu ncihts führen, außer riesigen Problemen.

Ich finde die Geschichte unglaublich und vom Kindsvater unglaublich
verantwortungslos.


Bruno
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rutzelpergin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 15.01.2006 um 14:02:05
 
Danke euch beiden!

Um noch mal etwas klar zu stellen:

Ich finde die Situation auch völlig unmöglich und verstehe nicht, wie erwachsene Menschen so verantwortungslos handeln können.

Es ist aber nicht so, dass irgendwer staatliche Hilfen in Anspruch nimmt. Ich und meine beiden Kinder leben (trotzdem der Vater keinen Unterhalt zahlt) nicht von staatlichen Hilfen und auch mein Ex hat sein eigenes Einkommen, er ist selbständig und hält sich gerade so über Wasser, deswegen hat er kein nachweisbares regelmäßiges Einkommen. Für die Entbindung würde er schon bezahlen, das ist ja kein plötzliches Ereignis und er kann schon mal ansparen, hat ja noch einige Monate Zeit. Doof, wie ich bin, würde ich da im Notfall dann auch aushelfen.

Ich verstehe nicht, warum ihr jetzt den illegalen Aufenthalt dieser Frau so verurteilt. Es gibt hier so viele Postings von Leuten, die ebenfalls ohne Visa hier sind und um Rat bitten. Ich habe schon von vielen Frauen gelesen, die sich ohne Aufenthaltserlaubnis hier aufhalten, die durch ihr Kind, welches sie hier in D bekommen, ihren Aufenthalt erlangen wollen. Da habe ich noch nie gelesen, dass das jemand verurteilt. Da sind dann die Partner deutsch. Hier ist der Partner eben Ausländer. Und was ist der gravierende Unterschied? Das verstehe ich nicht so wirklich.

Aber natürlich wollte ich gerne ehrliche Antworten und keine Augen-Wischerei. Antworten, die mir sagen, was man tun kann und welche Folgen erfahrungsgemäß zu erwarten sind.

Also dir, Janna, nochmal herzlichen Dank für deine offenen Worte!
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Ralf
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Antwort #5 - 15.01.2006 um 16:35:09
 
rutzelpergin schrieb am 13.01.2006 um 21:48:49:
Ich habe jetzt hier gelesen, dass ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt, wenn es hier geboren wird und der Vater mindestens seit 8 Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat. Stimmt das so?

Das stimmt in der Tat.

In § 4 (3) StAG heißt es:
Zitat:
Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil

1. seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und

2. freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR-Staates ist oder eine Aufenthaltserlaubnis-EU oder eine Niederlassungserlaubnis besitzt.


Zitat:
Oder gibt es da noch weitere Voraussetzungen?

Sicher. Die Geburt muss ebenso beurkundet werden wie die Vaterschaft.

Zitat:
Und dann hat die Mutter auch ein Bleiberecht, weil sie für das Kind ja personensorgeberechtigt ist (oder so ähnlich)? Ist das tatsächlich so?

Nicht automatisch, aber auf Antrag wohl möglich. Aber ohne Ausreise und legale Familienzusammenführung eher nicht.

Nebenbei: Der Vater ist gerade dabei, sich ebenso strafbar zu machen wie die Frau, indem er deren illegalen Aufenthalt massiv unterstützt. Dies dürfte für sein Einbürgerungsverfahren sicher nicht förderlich sein.

Zitat:
Ich verstehe nicht, warum ihr jetzt den illegalen Aufenthalt dieser Frau so verurteilt.

Tun wir ja nicht, wir erläutern lediglich die Rechtslage. Verurteilen ist Sache des Richters.  :Richter
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rutzelpergin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #6 - 15.01.2006 um 16:55:59
 
Also, wenn es tatsächlich so ist, dass das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt, wenn es denn hier zur Welt kommt, dann wäre es doch aber zumindest für das Kind von Vorteil, wenn die Frau erst später ausreist, nämlich nach der Geburt des Kindes, oder??? Denn wenn das Kind in der Türkei zur Welt kommt, dann kann es ja auch nur im Rahmen der Familienzusammenführung wieder nach D kommen.

Obwohl ich es an sich - rein vom eigenen Rechtsempfinden her - auch nicht nachvollziehen kann, warum der deutsche Staat Kindern von hier illegal lebenden Menschen die Staatsbürgerschaft schenken sollte... auf diese Weise könnte sich ja jede/r einen Aufenthaltsstatus "beschaffen", indem er den Staat erst einmal besch...ummelt.

Aber Fakt ist, dass die Frau auf gar keinen Fall eine Chance hat, ohne vorheriges Ausreisen ein Bleiberecht zu bekommen, richtig? Und da gelten dann auch keine Härtefallregelungen, weil sie schwanger ist oder dann eben später ein kleines Baby hat, oder so?

Das mit dem Verurteilen, ok, ist vielleicht bei mir falsch angekommen. Ich bin ein wenig von der Rolle, mir macht diese Sache echt zu schaffen, wahrscheinlich mehr, als denen, die es eigentlich betrifft  Ärgerlich. Für Eure Erläuterungen bin ich aber wirklich sehr dankbar - auch wenn ich natürlich lieber etwas ganz anderes lesen würde  Zwinkernd

Wie ist denn das, die Frau macht sich strafbar, weil sie sich hier illegal aufhält. Der Mann macht sich strafbar, weil er ihren Aufenthalt hier unterstützt. Und ist es tatsächlich auch eine Straftat, jemanden, der sich illegal hier aufhält, nicht zu melden? Und welche Strafen gibt es dafür?
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 15.01.2006 um 18:35:32
 
Hi,

ich kann verstehen, dass Du Dich für diese Angelegenheit einsetzt allerdings musst Du
auch verstehen, dass es so wohl kaum gehen kann.
Wir haben das Aufenthaltsgesetz, damit der Aufenthalt und auch die Einreise bzw. Ausreise
für alle gleich geregelt wird. Es kann doch nicht sein, dass jeder seine Sache allein in die
Hand nimmt und dann eine Härte für sich fordert. Stell Dir vor in einer anderen Rechtslage
wärst Du Betroffener, wie würdest Du das dann sehen ?
Es ist völlig unerheblich, ob Leistungen in Anspruch genommen werden oder nicht - ist in diesem
Fall wohl auch kaum möglich da sie nicht gemeldet ist -  der Straftatbestand aus § 95 AufenthG
sehe ich erfüllt.  D.h. also eine Strafanzeige wird bei Bekanntwerden in jedem Falle folgen.

Was das Kind anbelangt, dürfte dieses die deutsche Statsangehörigkeit besitzen, da der Vater bereits
länger als 8 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet lebt. Ein Visumverfahren für das Kind scheidet somit
aus und die Mutter kann nach § 28 Abs. 1 AufenthG ein Aufenthaltsrecht vom Kind ableiten. Dazu muss
es zunächst noch geboren werden und das sind noch 6 Monate. Wie also werden die erforderlichen
Untersuchungen, Entbindung etc. finanziert und was ist, wenn es zu Komplikationen kommt, die
sehr teuer werden können ? Wie stellst Du Dir die Behandlung der Mutter vor, ohne Krankenversicherung
und Meldeadresse ?
Die Situation kann nur sofortige Ausreise nach Meldung bei der ABH und Wiedereinreise im Visumverfahren
bereinigt und legalisiert werden. Alles andere ist doch wieder gesetzeswidrig und wird sicher auch geahndet.
Also, wenn Du wirklich helfen willst, dann erkläre ihnen die Situation und sorge dafür, dass alles weitere
eingeleitet wird. Durch die Bereitstellung von finaziellen Mitteln dokumentierts Du doch auch, dass Du von der
Sache weißt und könntest der Beihilfe bezichtigt werden (eigentlich erfüllst Du denn Tb bereits schon).

Deine Entscheidung.

Bruno
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #8 - 15.01.2006 um 18:42:20
 
Mitwisser einer Straftat . . .

der nachstehende § trifft es zwar nicht 100-%ig, aber gibt schon mal eine Richtung an.

Zitat:
§ 138 StGB Nichtanzeige geplanter Straftaten.

(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung1. einer Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80),2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,3. eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,4. einer Geld- oder Wertpapierfälschung in den Fällen der §§ 146, 151, 152 oder einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks in den Fällen des § 152b Abs. 1 bis 3,5. eines schweren Menschenhandels in den Fällen des § 181 Abs. 1 Nr. 2 oder 3,6. eines Mordes (§ 211) oder Totschlags (§ 212) oder eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Kriegsverbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),7. einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,8. eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255) oder9. einer gemeingefährlichen Straftat in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 310, 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 oder der §§ 316a oder 316c
zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2, zu einer Zeit, zu der die Ausführung noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde unverzüglich Anzeige zu erstatten. § 129b Abs. 1 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend.

(3) Wer die Anzeige leichtfertig unterläßt, obwohl er von dem Vorhaben oder der Ausführung der rechtswidrigen Tat glaubhaft erfahren hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 258 StGB Strafvereitelung

1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.

(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.

(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.


Wenn Du direkt von einem Beamten zur Sache gefragt würdest und dazu schweigst bzw. die Unwahrheit sagst, dann hast Du Dich einer Falschaussage schuldig gemacht.

Härtefallregelung / Härtefallkommission kannst Du m.E. hier vergessen, denn wieso sollte diese Situation ein Härtefall sein?

Dass vorerst von einer Abschiebung bzw. sofortigen Ausreiseverpflichtung abgesehen wird, wäre nur bei Reiseunfähigkeit der Frau möglich. Allerdings prüfen die Behörden natürlich sehr genau (Vorstellung beim Vertrauensarzt), ob wirklich eine Reiseunfähigkeit vorliegt.

Wenn das Kind in D geboren wird und durch die Beurkundung wirklich automatisch deutsch wird, fliegt spätestens bei der Beurkundung der Geburt der illegale Aufenthalt der Mutter auf. Deshalb sollte sie sich auf jeden Fall vor der Beurkundung outen und die freiwillige Ausreise anbieten, da sie dann noch eher auf Milde bei der Behörde hoffen kann und wenigstens nicht direkt abgeschoben wird.

Liebe Grüße
Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 15.01.2006 um 18:46:00
 
so isses


greets
Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #10 - 15.01.2006 um 19:44:38
 
ok, vielen, vielen herzlichen Dank für Eure konkreten und ehrlichen Antworten. Jetzt bin ich wenigstens etwas besser im Bilde und werde erst mal versuchen, sie davon zu überzeugen, das Richtige zu tun. Im Hinblick auf die sonstigen Konsequenzen gibt es vielleicht eine Chance, dass sie evtl. doch den richtigen Weg freiwillig noch einschlagen.
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Bruno
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Antwort #11 - 15.01.2006 um 19:56:58
 
das hoffe ich auch
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