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eventuelle Trennung (Gelesen: 1.374 mal)
abina
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag eventuelle Trennung
14.01.2006 um 16:03:51
 
Hallo wer kann mir einige Fragen beantworten ?

Meine Bekannte ist aus China und seit Januar 2002 in Deutschland (2 Jahre Studentin) seit Januar 2004 mit einem Italiener in Deutschland verheiratet.
Sie hat eineAE bis Januar 2007. Jetzt will der Ehemann Mitte des Jahres nach Italien zurück. Aber meine Bekannte möchte das nicht, sie will in Deutschland bleiben. Sie hat schon immer ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhätniss. Er ist schon seit fast 2 Jahren arbeitslos.

Was hat Sie für Chancen in Deutschland zu bleiben.

Für eure Auskünfe im voraus vielen Dank.

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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 14.01.2006 um 21:04:32
 
Hallo Abina,

also wenn Deine Bekannte jetzt mit einem Deutschen verheiratet wäre, wäre die Sache klar: Die eheliche Lebensgemeinschaft besteht 2 Jahre und sie hätte dadurch ein Recht auf eigenständigen Aufenthalt erworben. Dann würde ihre AE erst einmal 1 Jahr verlängert und wenn sie dann weiter für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen kann (also Arbeit hat), nach diesem Jahr wieder verlängert.

Wie es bei der Ehe mit einem EU-Bürger ist, weiß ich nicht, das müsste sich aber aus dem Aufenthaltsgesetz (oben mal unter Gesetze schauen) herauslesen lassen.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Sondra
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Antwort #2 - 17.01.2006 um 09:26:32
 
In Ergänzung dazu und zum besseren Verständnis solltet ihr auch das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern - hier noch eine Variante - und die Vorläufige Anwendungshinweise des BMI zum Aufenthaltsgesetz (davon nur die Ausführungen zu den betreffenden §) lesen.

Gruß  Smiley Sondra
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #3 - 18.01.2006 um 10:14:04
 
Janna schrieb am 14.01.2006 um 21:04:32:
Hallo Abina,

also wenn Deine Bekannte jetzt mit einem Deutschen verheiratet wäre, wäre die Sache klar: Die eheliche Lebensgemeinschaft besteht 2 Jahre und sie hätte dadurch ein Recht auf eigenständigen Aufenthalt erworben. Dann würde ihre AE erst einmal 1 Jahr verlängert und wenn sie dann weiter für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen kann (also Arbeit hat), nach diesem Jahr wieder verlängert.

Wie es bei der Ehe mit einem EU-Bürger ist, weiß ich nicht, das müsste sich aber aus dem Aufenthaltsgesetz (oben mal unter Gesetze schauen) herauslesen lassen.

Auch in diesem Fall müßte die beschriebene Regelung des Aufenthaltsgesetz zum eigenständigen Aufenthaltsecht zur Anwendung kommen, da es in § 11 Abs. 2 FreizügG/EU heißt:
Zitat:
Hat die Ausländerbehörde das Nichtbestehen oder den Verlust des Rechts nach § 2 Abs. 1 oder des Rechts nach § 2 Abs. 5 festgestellt, findet das Aufenthaltsgesetz Anwendung, sofern dieses Gesetz keine besonderen Regelungen trifft.


Abu

P.S.:
Sondra schrieb am 17.01.2006 um 09:26:32:
In Ergänzung dazu und zum besseren Verständnis solltet ihr auch das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern - hier noch eine Variante - und die Vorläufige Anwendungshinweise des BMI zum Aufenthaltsgesetz (davon nur die Ausführungen zu den betreffenden §) lesen.

Und das BGB würde ich auch noch lesen. Das kann man immer mal gebrauchen...

Wo ist der eigentlich dieser "Achtung: Ironie"-Smiley geblieben?
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Sondra
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Antwort #4 - 18.01.2006 um 10:27:14
 
Abu schrieb am 18.01.2006 um 10:14:04:
Und das BGB würde ich auch noch lesen. Das kann man immer mal gebrauchen...
*


Wo ist der eigentlich dieser "Achtung: Ironie"-Smiley geblieben?
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Stimmt eigentlich Zwinkernd! Ansonsten klar Abu Smiley! Du hast gewonnen! Ich werd' mich bessern Smiley!

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 Wie wär's mit dem Smiley ?

Danke und Gruß  Durchgedreht Sondra


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Abu
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Antwort #5 - 18.01.2006 um 11:08:48
 
Sondra schrieb am 18.01.2006 um 10:27:14:
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Stimmt eigentlich Zwinkernd! Ansonsten klar Abu Smiley! Du hast gewonnen! Ich werd' mich bessern Smiley!
Daumen hoch

Zitat:
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 Wie wär's mit dem Smiley ?
Auf Dich oder mich bezogen?  Zwinkernd

Abu
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