Hi alejandrus! Deiner Frage nach zu urteilen, befindest du dich als Tourist in Österreich mit einem Visum der folgenden Kategorie
Zitat:Visa für den kurzfristigen Aufenthalt (Kategorie "C1" bis "C4"): Diese Visa berechtigen den Inhaber zur Einreise in das Schengen-Gebiet für einen ununterbrochenen Aufenthalt oder verschiedene aufeinanderfolgende Aufenthalte innerhalb einer Gültigkeitsdauer von bis zu einem Halbjahr, von einem, zwei oder mehreren Jahren
mit einer Nutzungsdauer von nicht mehr als drei Monaten pro Halbjahr
gerechnet ab dem Datum der ersten Einreise
(soweit angegeben)
bzw. der Gültigkeit des Visums
. Das Schengen-Visum Typ C wird in folgenden Kategorien erteilt:
- Kategorie "C1": Dieses Visum für den sehr kurzfristigen Aufenthalt berechtigt den Inhaber zur ein-, zwei- oder mehrmaligen Einreise für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen (Nutzungsdauer) innerhalb eines Zeitraums von bis zu einem Halbjahr (Gültigkeitsdauer).
- Kategorie ,,C2": Dieses Visum berechtigt den Inhaber zur ein-, zwei- oder mehrmaligen Einreise für einen Aufenthalt von 31 bis zu 90 Tagen (Nutzungsdauer) innerhalb eines Zeitraums von bis zu einem Halbjahr (Gültigkeitsdauer).
- Kategorie ,,C3": Dieses Visum berechtigt den Inhaber zur mehrmaligen Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr (Nutzungsdauer) innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr (Gültigkeitsdauer).
- Kategorie "C4": Dieses Visum berechtigt den Inhaber zur mehrmaligen Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr (Nutzungsdauer) innerhalb eines Zeitraums von einem, zwei bis zu fünf Jahren (Gültigkeitsdauer).
Die Verlängerung / Veränderung eines solchen Visums geschieht nur entsprechend nationalen (österreichischen) Kriterien. Es handelt sich dabei also um ein
Zitat:Nationales Visum
Visum, das nicht dem Anwendungsbereich des Schengener Durchführungsübereinkommens unterfällt (z.B. längerfristig angestrebter Aufenthalt von über drei Monaten), handelt es sich weiterhin um ein nationales Visum. (Typ "D"). Die Erteilung dieses Visums richtet sich (in Deutschland) ausschließlich nach den Vorschriften des Ausländergesetzes und den hierzu ergangenen Bestimmungen. Im Unterschied zum Schengen-Visum wird das nationale Visum im Feld "Art des Visum" mit dem Buchstaben ,,D" gekennzeichnet.
Das nationale Visum ist nur für das Hoheitsgebiet des jeweils ausstellenden Schengen-Staates gültig. Es berechtigt den Ausländer jedoch zur einmaligen Einreise in das Schengen-Gebiet und zur Durchreise durch andere Schengen-Staaten, um in den Zielstaat zu gelangen, sofern der Ausländer die Einreisevoraussetzungen gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchstaben a, d und e SDÜ erfüllt und keine nationale Ausschreibung (INPOL, AZR) besteht (Artikel 18 Satz 2 SDÜ). Die Dauer der Durchreise ist auf fünf Tage beschränkt
Mit der "Bestätigung", wird nur bestätigt, dass der Fremde sich nicht illegal in Österreich aufhält (damit er keine Schwierigkeiten mit den Behörden im Fall einer Kontrolle bekommt). Das ist
kein Visum und demzufolge gibt die "Bestätigung" dem Fremden kein Recht, aus- und wieder einzureisen bzw. sich durch den "Schengenraum" frei zu bewegen. Auch das "nationale Visum" ist auf Österreich beschränkt und erlaubt nur die
Durchreise (maximal 5 Tage) durch anderen Schengenstaaten um heimzukehren.
Gruß
Sondra