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eigenständiges Aufenthaltsrecht n. Trennung (Gelesen: 684 mal)
indiana1965
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Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag eigenständiges Aufenthaltsrecht n. Trennung
12.01.2006 um 18:49:26
 
Hallo,
ich bin nun seit 15 Monaten mit einer mit einem deutschen Mann verheirateten Thailänderin zusammen. Im März hat sie eine zweijährige Ehezeit hinter sich. Wir waren auch schon bei einer Anwältin, die uns geraten hat, so lange noch zu warten. Danach, aufgrund des eigenständigen Aufenthaltsrechts, gäbe es keine grossen Schwierigkeiten mehr. 
Angenommen meine Freundin trennt sich im Frühjahr, was passiert dann?
Ihre bisherige Aufenthaltsgenehmigung läuft bis März 2007.  Hat sie eine Chance auf eine Verlängerung im nächsten Jahr bis wir heiraten können oder läuft sie Gefahr ausgewiesen zu werden?

Für jede Erläuterung, Aufklärung und Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Gruss

indiana
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 13.01.2006 um 07:36:33
 
Hi,
wenn ich es richtig gelesen habe, hat die Trennung bereits
stattgefunden und dieser Umstand wird der ABH verschwiegen,
um in den Genuss des eigenständigen Aufenthaltsrechtes
zu kommen.
Sorry, für dieses Verhalten gibt es hier keine Unterstützung.

geschlossen
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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