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Heirat mit einer Duldung (Gelesen: 1.881 mal)
Euphrat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat mit einer Duldung
11.01.2006 um 02:50:44
 
Hallo alle zusammen
Ich möchte meine ausländische Verlobte heiraten, die momentan im Rahmen eines (erfolglosen) Asylverfahrens eine Duldung besitzt. Ich bin deutscher Staatsbürger und noch Student.
Meine Frage ist:
Muss sie unbedingt ausreisen, um ein Heiratsvisum zu bekommen? Liegt die Entscheidung darüber allein im Ermessen der Ausländerbehörde, oder gibt es da konkrete Richtlinien? Denn ich kenne sowohl Fälle, wo der ausländische Partner ausreisen musste, als auch solche, wo das nicht verlangt wurde...
MfG
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 11.01.2006 um 07:47:09
 
Hi,

die Frage ist:

Warum hat sie eine Duldung, liegt denn kein gültiger Pass vor?

Wenn kein aktueller Nachweis der Staatsangehörigkeit und Identität vorliegt, wird eine Eheschließung nicht möglich sein.

Und ein Ausweichen in das vermeintliche Heiratsparadies Dänemark haut wegen des nicht rechtmäßigen Aufenthaltes hier ebenfalls nicht hin. Dazu wäre ein aktueller und gültiger Titel im Rahmen des Schengen-Rechts erforderlich.

Falls ein Pass vorliegen sollte, empfehle ich den dort abzugeben, wo er hingehört, bei der ABH. Dann wird diese ihr Ermessen im Hinblick auf die Beendigung des Aufenthaltes eher positiv ausüben, als wenn sie den Pass auf dem Wege der Sicherstellung durch das Standesamt erhält.

Grüße
Ronny Zwinkernd



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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Euphrat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 11.01.2006 um 13:55:07
 
Hallo Ronny
Nein, einen gültigen Pass hat sie nicht mehr, weil dieser -ich glaube- bei der Antragstellung auf Asyl
damals eingezogen wurde und längst abgelaufen ist.
Seit einiger Zeit bekommt sie eben nur eine Duldung, weil das Asylverfahren negativ beschieden wurde.
Dafür erhält sie ein Faltblatt mit den Personaldaten von der ABH. Staatsangehörigkeit ist auch klar.
Könnte sie nach der Eheschliessung eine AE erhalten, ohne ausreisen zu müssen? Oder muss sie zurück
und ein neues Visum beantragen?
Wie gesagt, ich habe schon von beiden Fällen gehört, weiss aber nicht worauf sich das jeweils gründet.
Gruß
Euphrat
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 11.01.2006 um 14:29:23
 
Hallo Euphrat,

ohne gültigen Pass wird es erfahrungsgemäß keine Befreiung von der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses geben, da der aktuelle Nachweis der Staatsangehörigkeit nicht geführt werden kann. Siehe dazu:

Allgemeine Hinweise des OLG Stuttgart zum Befreiungsverfahren (im Forum Personenstandsrecht verlinkt). Dort findest Du auch einen link zum Länderverzeichnis (mit Aufstellung der weiteren Nachweise) des OLG. Sind leider die einzigen online verfügbaren Informationen aber mir ist kein OLG bekannt, welches abweichende Forderungen hätte.

Wenn die Befreiung nicht erteilt wird, gibts keine Eheschließung in Deutschland, damit auch keinen Anspruch auf eine AE. Eine Eheschließung in einem anderen Schengen - Staat scheitert am Fehlen eines rechtmäßigen Aufenthaltes in Deutschland, sie darf in andere Staaten ohne gültigen Pass auch nicht einreisen(Ausnahme wäre natürlich die freiwillige Ausreise in den Irak mit einem Passersatzpapier).

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #4 - 11.01.2006 um 19:38:20
 
Euphrat schrieb am 11.01.2006 um 13:55:07:
Wie gesagt, ich habe schon von beiden Fällen gehört, weiss aber nicht worauf sich das jeweils gründet.


Hallo Euphrat!

Das hängt unter anderem vom Grund der Duldungsgründe ab. Kann jemand z.Bsp. nur deshalb nicht abgeschoben werden, weil er mit seinen echten Personalien nicht rauskommt, macht er sich strafbar. Dann ist ein ev. Rechtsanspruch auf Erteilung einer AE nach der Eheschließung kaputt ( Vorliegen eines Ausweisungsgrundes ). Dann wird ohne vorherige Ausreise / entsprechendes Visaverfahren keine AE erteilt.

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Euphrat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #5 - 12.01.2006 um 00:52:29
 
Besten Dank an alle

Meine Verlobte hat schon seit langem eine Duldung, und ihre Abschiebung ist lediglich wegen eines Petitionsersuchens ausgesetzt. Sie ist als Minderjährige nach D gekommen, und ihre Identität ist durch den Pass nachgewiesen, der allerdings schon abgelaufen ist. Polizeilich ist sie auch nie aufgefallen.

Zitat:
ohne gültigen Pass wird es erfahrungsgemäß keine Befreiung von der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses geben, da der aktuelle Nachweis der Staatsangehörigkeit nicht geführt werden kann.

Die Daten der Duldung beruhen ja auf den Angaben des Passes. Würde das nicht ausreichen für die Eheschliessung?

Gesetzt den Fall, die Eheschliessung würde funktionieren; wie wahrscheinlich ist es, dass die ABH darauf besteht, dass sie erst ausreisen muss, um im Heimatland ein Heiratsvisum zu beantragen?
MfG
Euphrat

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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 12.01.2006 um 07:21:27
 
Zitat:
Würde das nicht ausreichen für die Eheschliessung? 


Hi Euphrat,

du mußt Dir schon die Mühe des Lesens machen:

Wodurch wird denn die Staatsangehörigkeit nachgewiesen ?

NUR durch einen gültigen Pass , oder ?

Nur btw. in den meisten Standesämtern bekommst Du ohne Pass noch nicht mal mehr einen Termin.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #7 - 13.01.2006 um 01:38:46
 
Hallo Ronny
Vielen Dank für die Hilfe.
Ich werde mich dann mal mit dem Standesamt kurzschliessen.
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