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Dauer der AE? (Gelesen: 796 mal)
willix
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Dauer der AE?
12.01.2006 um 15:06:38
 
hallo leute,

vor kurzem hat meine frau ein visum zur fzf in der botschaft gestellt (ich bin deutscher). sie musste dafür einen antrag auf eine ae stellen. da ich nicht wusste für wie lang die ae das erstmal ausgestellt wird, haben wir einfach 1 jahr eingetragen. (ich habe irgendwo gehört, dass man beim ersten mal nur 1 jahr bekommt). war das richtig??? spielt es überhaupt ne rolle was man da einträgt. solange der zeitraum größer als 3 monate ist???

gruß
willix
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.01.2006 um 15:27:48
 
Hi,

so ähnlich. Es wird von der Botschaft ein Einreisevisum im Rahmen der Familienzusammenführung
i.d.R. für 3 Monate ausgestellt. Nach der Einreise erteilt dann die zust. ABH die AE für max. 3 Jahre Zwinkernd
nach § 28 Abs. 1 AufenthG.

Bruno
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willix
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 12.01.2006 um 16:15:37
 
hallo bruno,

danke für die antwort! ich habe da noch eine frage. vielleicht kannst du oder ein anderer experte sie auch beantworten. leider hat sich auf unserer heiratsurkunde ein kleiner (großer) fehler eingeschlichen, den wir zu spät bemerkt haben. der richter war ziemlich schlampig. der geburtsort meiner frau ist falsch eingetragen und so stimmen reisepass und heiratsurkunde diesbezüglich nicht überein. ansosten stimmt alles alter, name, name des vaters, mein name und die nummer meines reisepasses. jedenfalls hat die botschaft alles angenommen (trotz des fehlers). kann es sein, dass meine abh aufgrunddessen den antrag auf erteilung eines visums ablehnt???
ich kann es mir eigentlich nicht vorstellen, weil wenn ich eine andere person als diejenige, die den antrag auf visumserteilung gestellt hat, geheiratet hätte, warum sollte ich dann lieber mit dieser als mit meiner frau zusammenleben?

vielen dank für alle antworten!

gruß willix
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