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Heiraten in Deutschland, und dann ? (Gelesen: 2.282 mal)
ich_auch_hier
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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12.01.2006 um 13:29:45
 
Hallo und guten Tag an alle.
Ich habe schon versucht, Informationen übers I-Net, Ausländerbehörde, Foren und anderen Medien zu bekommen. Aber ich werde nicht so richtig schlau.

Folgendes Problem.
Ich bin deutscher und möchte meine Bulgarische Freundin Heiraten. Die Papiere dazu haben wir auch schon fast zusammen.

Sie ist bereits in Deutschland eingereist, zu Touristischen Zwecken wie man so schön sagt und sie müßte ende Januar das Land wieder Verlassen.
Lt. Ausländerbehörde kann eine Aufentaltserlaubnis nur dann Verlängert werden, wenn Sie sich nicht zu Touristischen Zwecken in Deutschland aufhält. Ich müßte ihr eine Einladung zwecks Heirat nach Bulgarien schicken, die sie dann über das Konsulat in Sofia zur Ausländerbehörde in Berlin einreicht. Erst danach wäre das Ausländeramt in der Lage, ihren Aufentalt in Deutschland über den Zeitraum von 90 Tagen zu verlängern.

Nun meine Frage, ist an dem so, oder kann ich sie noch diesen Monat Heiraten und die Ausländerbehörde verlängert. Oder soll ich erst zur Ausländerbehörde gehen und dort den Sachverhalt vortragen und auf einen gnädigen Beamten hoffen ?

Über Informationen zu diesem Thema wäre ich recht Dankbar
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Neuromancer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 12.01.2006 um 14:08:18
 
Was die ABH damit meint ist das "Visum zur Eheschließung" . Dazu muß Deine Frau aber wieder ausreisen um es im Deutschen Konsulat/Botschaft zu beantragen. Siehe auch:http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aamt/buergerservice/faq/kat10/index_html
Mit dem Touri/Besuchervisum ist eine Heirat in De. zwar möglich, aber da das Visum Ende Januar ausläuft in der Kürze der Zeit, (weil die Papiere geprüft werden müssen etc. etc.) sicher  nicht mehr drin  Zwinkernd

neuro ...
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Antwort #2 - 12.01.2006 um 14:14:47
 
Nun muß ich mich schon selbst Zitieren  lachen
Zitat:
Dazu muß Deine Frau ...
Ist natürlich Freundin gemeint Laut lachend

:brauchurlaub

neuro ...
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Guenter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 12.01.2006 um 14:44:15
 
wenn eine Heirat in Deutschland nicht mehr klappen solltem vielleicht ist ja Dänemark eine Alternative ? Nach einer Heirat muß aus Deutschland nicht wieder ausgereist werden, wenn zum Zeitpunkt der Heirat der Aufenthalt in D erlaubt war. Siehe auch Antwort zu Frage 25 unter http://people.freenet.de/hapaape/1000Fragen-03.htm#P611_47521
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ich_auch_hier
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Antwort #4 - 12.01.2006 um 15:03:43
 
@ Neuromancer

ja, genau das hat man mir auch so gesagt. die Papiere aus Bulgarien (Übersetzt und mit Apostille) bekommen wir noch diese Woche. Beim Standesamt waren wir auch schon um die nötigen Unterlagen abzufragen. Wenn Wir nun nächste Woche einen Termin zur Trauung machen würden, und dann anschließend zur ABH gehen würden, würde dann die Aufentalsdauer verlängert werden ??

@ Guenter
Auch ne tolle Idee, nur ist das leider bei mir Berufsbedingt nicht machbar. Bin im EZH tätig und habe ne 6 Tage Woche. Und Urlaub - da weiß keiner wie das hier geschrieben geschweige denn Ausgesprochen wird.

Ich habe halt nur die Angst, das wir zur Ausländerbehörde gehen und dort jemand Sitzt, der generell einen schlechten Tag hat.

Ich habe schon Probleme beim Zoll bekommen, weil wir öfters mal nach Polen gefahren sind (Tanken & Rauchen). Dort wurde mir gesagt, das der Aufentalt von meiner Freundin ja schon nicht mehr zu Touristischen Zwecken ist. Er sie schon fast in Abschiebehaft nehmen möchte und ich mich Strafbar gemacht habe. Mein Glück war wahrscheinlich nur, das es am 30.12.05 Passiert war und wir ruhig und sachlich mit dem Zöllner reden konnten. Aber was sagt eventuell der Beamte in Zivil. Nicht da wir zur ABH gehen und sie dann gleich dort bleiben muß.

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Antwort #5 - 12.01.2006 um 16:09:35
 
ich_auch_hier schrieb am 12.01.2006 um 15:03:43:
@ Neuromancer

ja, genau das hat man mir auch so gesagt. die Papiere aus Bulgarien (Übersetzt und mit Apostille) bekommen wir noch diese Woche. Beim Standesamt waren wir auch schon um die nötigen Unterlagen abzufragen. Wenn Wir nun nächste Woche einen Termin zur Trauung machen würden, und dann anschließend zur ABH gehen würden, würde dann die Aufentalsdauer verlängert werden??


Hast Du im Standesamt gefragt, was genau die haben wollen? Bei Papieren aus manchen Staaten muß nämlich vom OLG eine Befreiung zur "Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses oder Ledigkeitsbescheinigung" erfolgen. Wenn das der Fall ist kannst Du die Heirat auf die Schnelle vergessen, das OLG braucht wenigstens 2-4 Wochen dafür.
BTW müssen die Papiere vorher noch von einem "Beeidigten Übersetzer" ins Deutsche übersetzt werden, was auch noch etwas Zeit kostet.
Sollte aber in der Zeit alles klappen, u. Ihr schafft es zu Heiraten hat Deine Frau Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. (Denn Ihr habt Euch natürlich ganz Spontan zur Heirat entschlossen)  Zwinkernd

neuro ...
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Antwort #6 - 12.01.2006 um 16:18:59
 
Hi,

Nur ganz kurz, der Rest ist unten bei Personenstandsrecht verlinkt:

Nach meinen OLG-Informationen stellt Bulgarien EFZ aus, sodass ein Befreiungsverfahren nicht notwendig ist.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #7 - 12.01.2006 um 16:59:52
 
 
Zitat:
Nach meinen OLG-Informationen stellt Bulgarien EFZ aus, sodass ein Befreiungsverfahren nicht notwendig ist.


Na das sieht doch schon mal Gut aus  Zwinkernd

Jetzt noch die/den Standesbeamtin/en etwas antreiben  Durchgedreht u. dann :

...



Viel Glück !
neuro ......
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Antwort #8 - 12.01.2006 um 17:40:57
 
Erst mal Herzlichen Dank an alle die sich hier so Spontan eingeklingt haben. Hätte nicht gedacht das es so schnell geht.

@ Neuromancher
Klar waren wir erst aufm Standesamt und haben nachgefragt welche Papiere wir benötigen. Da meine Freundin sowie auch ich schon einmal Verheiratet waren und wir jeder ein Kind haben brauch sie neben dem Ehefähigkeitszeugniss auch eine Eheaufhebungsbescheinigung (Scheidungsurteil reicht nicht) und eine Geburtsurkunde. Das alles haben wir über Ihre Eltern angefordert und wie bereits schon erwähnt, müßten die Papiere die Tage eintreffen. Mit Apostille und Übersetzung.
Und klar, wir haben uns ganz spontan zu Heirat entschloßen

@ronny
Stimmt, ist aber auch nicht so einfach. Meine Freundin mußte ich erstmal Erklären was das ist. Und wie will man solche Bürokratie jemanden Erklären der nicht aus Deutschland kommt.

Was ich nicht Empfehlen kann sind Gespräche mit dem Bulgarischen Konsulat. Die geben einem gar keine Informationen und Verweisen immer nur auf die deutsche Boschaft in Sofia.
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