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Heiraten ohne Heiratsvisum Teil xy !!! (Gelesen: 1.611 mal)
ThM
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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12.01.2006 um 12:47:06
 
Hallo!

Meine bulgarische Freundin und ich haben einen Termin fuer die Hochzeit in Deutschland Ende Februar.
Alle Papiere sind da, alles ok.

Allerdings haben wir kein Heiratsvisum.

Ist das nun arg problematisch, wenn meine Freundin ohne Heiratsvisum einreist?

Können wir trotzdem heiraten?

Gibt es Ärger mit irgeneiner Behörde?

Vielen Dank

Gruss ThM
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Guenter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 12.01.2006 um 14:47:43
 
dies könnte als Visumsmißbrauch ausgelegt werden. Es wäre dann eine Ausreise und Einholung eines Visums zur Familienzusammenführung notwendig. Vielleicht klappt es aber ohne Ausreise, ihr müßt der ABH ja nicht auf die Nase binden, daß der Heiratsentschluß schon vor der Einreise bestand.
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ThM
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 12.01.2006 um 16:46:10
 
Visumsmissbrauch....ist das strafbar?

Der Termin fuer die Hochzeit stand ja schon vor der kommende
Einreise fest.....

Gruss

ThM
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 12.01.2006 um 16:52:51
 
ThM schrieb am 12.01.2006 um 12:47:06:
Hallo!

Meine bulgarische Freundin und ich haben einen Termin fuer die Hochzeit in Deutschland Ende Februar.
Alle Papiere sind da, alles ok.



Seit wann ist sie denn hier? Der visafrei erlaubte Aufenthalt ist auf 3 Monate begrenzt. Danach wäre der Aufenthalt illegal und es gäbe ziemlich sicher Ärger mit der Behörde.
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Abu
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Antwort #4 - 12.01.2006 um 17:09:21
 
Und jetzt noch mal ordentlich:

Guenter schrieb am 12.01.2006 um 14:47:43:
dies könnte als Visumsmißbrauch ausgelegt werden.

Wie das, wenn sie - als Bulgarin - visumsfrei einreisen kann?
Zitat:
Es wäre dann eine Ausreise und Einholung eines Visums zur Familienzusammenführung notwendig.

Nein. Vgl. § 39 Nr. 3 AufenthV:
Zitat:
§ 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke

Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn
...
3. er Staatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staates ist und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält ..., sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind,
...


Abu
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #5 - 12.01.2006 um 17:36:20
 
Die Visavorschriften für einen Daueraufenthalt sind auch für Positivstaater grundsätzlich bisher nicht außer Kraft gesetzt worden. Theoretisch gilt die Visabefreiung nur für einen Besuchsaufenthalt.
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 12.01.2006 um 18:25:24
 
brickbat schrieb am 12.01.2006 um 17:36:20:
Die Visavorschriften für einen Daueraufenthalt sind auch für Positivstaater grundsätzlich bisher nicht außer Kraft gesetzt worden. Theoretisch gilt die Visabefreiung nur für einen Besuchsaufenthalt.

Hey, ich dachte, DU wärst die Praktikerin und ICH der Theoretiker...  Zwinkernd

Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 12.01.2006 um 18:57:44
 
brickbat schrieb am 12.01.2006 um 16:52:51:
Seit wann ist sie denn hier? 


Sie ist noch in Bulgarien.
Aber die Dokumente sind alle hier. Super beglaubigt mit Apostille usw.

Zwei brauch man auch fuer das Visum....

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