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Mal was Anderes: Mietrecht (Gelesen: 2.875 mal)
line
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mal was Anderes: Mietrecht
11.01.2006 um 15:48:56
 
Hallo,

heut hab ich mal 'ne Frage zu einem ganz anderen Thema:
Wie sieht es mietrechtlich aus, wenn mein Partner in Deutschland ankommt und bei mir einzieht? Ich weiß dass der Vermieter dies nicht "verbieten" kann. Aber wie sieht es aus mit Mieterhöhung? Höhere Nebenkostenpauschale kann ich ja noch verstehen...

Mein Vermieter ist zwar kein A..., war aber schon beim Einzug ziemlich pingelig.
Kann er z.B: auch auf Vorlage der Heiratsurkunde bestehen?
Prinzipiell geht's mir nicht drum was geheimzuhalten oder nicht anzugeben. Aber ich denke halt, dass man nicht Jedem alle Dokumente unter die Nase reiben muss, das ist ja bei "ganz normalen" Paaren auch nicht so. Andererseits will ich auch keinen Ärger oder Misstrauen provozieren.  unentschlossen

Dank für Eure Rückmeldung,
line.
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ronny
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Antwort #1 - 11.01.2006 um 15:57:45
 
Hi line,

die Nebenkostenpauschale wird erhöht werden können wenn durch den Zuzug ein höherer Verbrauch zu erwarten sein wird, oder personenanzahlbezogen abgerechnet wird. Das siehst Du schon realistisch Zwinkernd

Er wird schon wissen sollen/ müssen, dass Dein Ehemann zuzieht und das wirst Du mit der HU nachweisen können. Ansonsten könnte  er ja den Einzug verweigern.

Die Miete selbst richtet sich ja nach der vermieteten Fläche also sollte eine Mieterhöhung im Normalfall ausgeschlossen sein Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 11.01.2006 um 16:55:34
 
Ronny, auch der Lebenspartner darf in die Wohnung aufgenommen werden - der Vermieter kann keine Heiratsurkunde verlangen.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 11.01.2006 um 17:05:30
 
OK, wußte ich nicht. Danke für den Hinweis Zwinkernd

Aber ist da der Lebenspartner nach dem LPartG oder der Lebensabschnittsgefährte gemeint Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 11.01.2006 um 17:12:45
 
Der Lebensabschnittsgefährte - auch schon länger so. Genaues Datum hab ich an diesem Schreibtisch nicht parat.
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #5 - 12.01.2006 um 11:29:00
 
Zitat:
Wer ist nicht Untermieter?

1. Nahe Familienangehörige bzw. Lebenspartner

Die Aufnahme von Ehegatten, Eltern und Kindern in die Wohnung zählt nicht als Untermiete und ist deshalb auch nicht erlaubnispflichtig. Heiratet ein Mieter, so kann also der Ehegatte in die Wohnung miteinziehen, ohne daß der Vermieter gefragt werden müßte. Zunehmend wird dieses Recht auch unverheirateten Paaren zugestanden, wobei das „eheähnliche Verhältnis" im Ernstfall auch zu belegen sein müßte (z.B. gemeinsame Haushaltsführung). Geschwister des Mieters oder entferntere Verwandte gehören nicht zu dem „privilegierten" Personenkreis; ihr Einzug müßte somit vom Vermieter gestattet werden.
...

http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrecht/Mietrechtsthemen/mietunt.htm

Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 12.01.2006 um 12:05:50
 
Hallo,

so ungefähr hab ich mir das schon gedacht... Ich bin gespannt, wie der Vermieter damit umgeht.

Vorerst mal vielen Dank!! Und jetzt  :kaffee ab in die Pause.

line.
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