Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
EU Freizügigkeitsbescheinigung verspätet (Gelesen: 2.457 mal)
SchlaflosInBerlin
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag EU Freizügigkeitsbescheinigung verspätet
11.01.2006 um 14:42:49
 
Hallo an alle! Dies ist ein wirklich informationsreicher Forum. Weiter so!

Nun zur Sache:
Eine Bekanntin von mir ist Schwedin, sie ist seit April 2005 hier und nun haben wir zufällig erfahren, daß EU-Staatsbürger, die hier bleiben, eine besondere Anmeldung brauchen, nämlich diese Freizügigkeitsbescheinigung. Dies hätte sie schon nach 3 Monaten Aufenthalt machen müssen.

Aber in dieser Zeit war das ihr einfach nicht bekannt, nicht Mal beim Abschluss eines Miet- oder Arbeitsvertrages oder bei der polizeilichen Anmeldung im Rathaus wurde sie jemals danach gefragt.

Meine Fragen:
Muss sie als EU-Staatsbürgerin mit Strafen oder Bußgeld rechnen?
Falls Ja, wie kann man nachweisen, daß sie dies nicht absichtlich getan hat?

Natürlich bemüht sie sich darum, diese Bescheinigung in den kommenden Tagen zu erhalten. Aber das haben wir gerade erfahren und das Rathaus hat zu. Wir würden uns gerne im Voraus informieren.

Vielen Dank.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bruno
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU Freizügigkeitsbescheinigung verspätet
Antwort #1 - 12.01.2006 um 09:21:00
 
Hi,

bei Anmeldung des Wohnsitzes eines EU-Staatsangehörigen wird i.d.R. die
ABH informiert. Diese hat zu prüfen, ob eine generell bestehende Freizügigkeit
auch besteht und stellt , rein deklaratorisch, eine Freizügigkeitsbescheinigung
aus. D.h. eine Aufenthaltserlaubnis wird nicht mehr ausgestellt und Erteilungs-
voraussetzungen gibt es nicht . Man geht generell von einer Freizügigkeit
aus und nur in begründeten Fällen wird festgestellt, dass keine Freizügigkeit
vorliegt (z.B. Bezug von Leistungen SGB II oder XII ) . Eine Ordnungswidrigkeit
etc. liegt hier nicht vor. Mach Dir keine Sorgen !  Zwinkernd

Nachlesen bitte im FreizügG/EU   Zwinkernd


Bruno
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
SchlaflosInBerlin
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU Freizügigkeitsbescheinigung verspätet
Antwort #2 - 12.01.2006 um 13:38:36
 
Vielen Dank! Da hat wohl die Mitareiterin der ABH uns umsonst den Terror gemacht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema