Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
Visum fuer Ehefrau notwendig? (Gelesen: 3.769 mal)
bamthwok
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 190
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum fuer Ehefrau notwendig?
11.01.2006 um 13:40:34
 
Hallo, ich bin neu hier und hoffe, Ihr koennt mir weiterhelfen.

Folgender Sachverhalt: Ich bin seit 10 Jahren mit einer Filipina verheiratet. Wir haben in Deutschland geheiratet und leben seit ca. 5 Jahren nicht mehr in Deutschland, sondern in Asien. Wir haben auch 2 Kinder, die beide einen deutschen Pass haben.

Damals als wir noch in Deutschland lebten hatte meine Frau eine "unbefristete Aufenthaltsgenehmigung". Ist diese Genehmigung noch wirksam, obwohl wir seit Jahren im Ausland leben? Kann meine Frau damit in Deutschland einreisen, oder ist ein Visum notwendig?

Sollte ein Visum notwendig sein, stellt sich die Frage, was fuer ein Visum waere zu beantragen?

Da ich manchmal sehr kurzfristig nach Deutschland muss waere es schoen, wenn meine Frau ein "Stand-by Visum" haette, das uns erlaubt zu jeder Zeit zusammen nach Deutschland zu fliegen. Gibt es so etwas?

Ein Schengen Visum ist ja maximal nur 3 Monate gueltig. Was ist, wenn wir laenger in Deutschland bleiben wollen?

Ich hoffe, Ihr koennt mir ein paar Empfehlungen geben. Besten Dank!





Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Grista
Experte
****
Offline




Beiträge: 112

Deutschland, Germany
Deutschland
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum fuer Ehefrau notwendig?
Antwort #1 - 11.01.2006 um 13:52:43
 
Hallo,

die Aufenthaltserlaubnis erlischt nach derzeitigem Stand nach 6 Monaten ununterbrochenem Auslandsaufenthalt.

Sie benötigt um wiederholt einzureisen ein Visum für den Familiennachzug(Wiederzuzug in die BRD). Da sie aber einen deutschen Mann und ein deutsches Kind hat dürfte dies kein Problem sein. Ich denke mal Sie haben sich damals in Deutschland abgemeldet?

Wegen des verlängerten Visums, diese Möglichkeit besteht natürlich. Es gibt nach meinen bisherigen Erfahrungen Visum die für ein Jahr und länger gültig sind, jedoch dürfen sich die Personen dann nicht länger als 3 Monate im halben Jahr im Schengenraum aufhalten.
Diese Art von Visum sollte aber auf jedenfall mit dem zuständigen GK geklärt werden.

Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bamthwok
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 190
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum fuer Ehefrau notwendig?
Antwort #2 - 11.01.2006 um 14:24:42
 
Hallo Grista,


Danke fuer die schnelle Antwort.

Ja, wir sind beide in Deutschland abgemeldet.

Da bin ich aber froh, dass ich noch einmal nachgefragt habe, da das Wort "unbefristet" ja eigentlich eine andere Bedeutung hat.

Wenn ich zusammen mit meinen Kindern und meiner Frau (mit Ihrer "ungueltigen" unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung) in Deutschland einreisen wuerde, dann wuerde meine Frau an der Passkontrolle tatsaechlich abgewiesen und sie muesste wieder zurueckfliegen?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Grista
Experte
****
Offline




Beiträge: 112

Deutschland, Germany
Deutschland
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum fuer Ehefrau notwendig?
Antwort #3 - 11.01.2006 um 14:48:34
 
Normalerweise ist ihr Aufenthaltstitel ungültig. Nun kommt es aber darauf an, ob die Ausländerbehörde, die damals für Sie zuständig war, diese auch als ungültig gemeldet hat Fragezeichen. Diese frage könnte die Ausländerbehörde die zum damaligen Zeitpunkt für Sie zuständig war beantworten.

wegen der Einreise:

§ 4 Erfordernis eines Aufenthaltstitels

(1) Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels, sofern nicht durch Recht der Europäischen Union oder durch Rechtsverordnung etwas anderes bestimmt ist oder auf Grund des Abkommens vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei (BGBl. 1964 II S. 509) (Assoziationsabkommen EWG/Türkei) ein Aufenthaltsrecht besteht. Die Aufenthaltstitel werden erteilt als
1. Visum (§ 6),
2. Aufenthaltserlaubnis (§ 7) oder
3. Niederlassungserlaubnis (§ 9).

bzw.
§ 14 Unerlaubte Einreise; Ausnahme-Visum

(1) Die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist unerlaubt, wenn er
1. einen erforderlichen Pass oder Passersatz gemäß § 3 Abs. 1 nicht besitzt,
2. den nach § 4 erforderlichen Aufenthaltstitel nicht besitzt oder
3. nach § 11 Abs. 1 nicht einreisen darf, es sei denn, er besitzt eine Betretenserlaubnis nach § 11 Abs.2.

(2) Die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden können Ausnahme-Visa und Passersatzpapiere ausstellen.

Ich würde Ihnen aber vor der Einreise raten, sich mit der damaligen Ausländerbehörde in Verbindung zu setzen bzw. einmal bei dem für Sie zuständigen GK nachfragen.

Grüße

:allesgute


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum fuer Ehefrau notwendig?
Antwort #4 - 11.01.2006 um 15:08:01
 
Grista schrieb am 11.01.2006 um 13:52:43:
die Aufenthaltserlaubnis erlischt nach derzeitigem Stand nach 6 Monaten ununterbrochenem Auslandsaufenthalt.

Für die Fragestellung ist nicht die heutige Rechtslage, sondern die Rechtslage vor ca. 5 Jahren maßgeblich. Danach ist die Aufenthaltsgenehmigung verfallen (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 & 3 AuslG).

Nach der heutigen Rechtslage wäre die Aufenthaltsgenehmigung - da unbefristet und damit einer heutigen Niederlassungserlaubnis entsprechend - nicht verfallen, da eine eheliche Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen vorliegt (§ 51 Abs. 2 S. 2 AufenthG).

Zitat:
Sie benötigt um wiederholt einzureisen ein Visum für den Familiennachzug(Wiederzuzug in die BRD).

Nein, da hier ja anscheinend kein Umzug nach D, sondern nur Besuchsreisen geplant sind. Dementsprechend sollte ein Schengen-Visum beantragt werden, möglichst mit verlängerter Gültigkeitsdauer wie hier beschrieben:
Zitat:
Wegen des verlängerten Visums, diese Möglichkeit besteht natürlich. Es gibt nach meinen bisherigen Erfahrungen Visum die für ein Jahr und länger gültig sind, jedoch dürfen sich die Personen dann nicht länger als 3 Monate im halben Jahr im Schengenraum aufhalten.
Diese Art von Visum sollte aber auf jedenfall mit dem zuständigen GK geklärt werden.


Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Grista
Experte
****
Offline




Beiträge: 112

Deutschland, Germany
Deutschland
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum fuer Ehefrau notwendig?
Antwort #5 - 11.01.2006 um 15:56:38
 
Also ich würde auf jedenfall empfehlen beim GK nachfragen was nachgewiesen werden muss (Heiratsurkunde, Sicherung des Lebensunterhaltes?) für ein verlängertes Schengen Visum.

Das FNZ-Visum wird wie ich ausführlich schrieb, nur dann benötigt wenn geplant wird wieder dauerhaft in die BRD einzureisen!

Dann wünsche ich Ihnen alles gute, :allesgute
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bamthwok
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 190
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum fuer Ehefrau notwendig?
Antwort #6 - 11.01.2006 um 18:25:00
 
Noch mal vielen Dank fuer alle Beitraege.

Ich denke momentan abstrakt, da ich ja eigentlich kein Problem habe. Visum beantragen und eine Reise ist kein Problem.

Aber kann man von einem im Ausland lebenden Deutschen (bzw. seiner Frau) wirklich verlangen, die genaue Gesetzeslage in Deutschland zu kennen?

Ist der Begriff "unbefristet" nicht Grund genug anzunehmen, dass diese Aufenthaltsgenehmigung noch gueltig ist?

Trotzdem noch eine Frage: Sollten wir uns entscheiden, eines Tages wieder in Deutschland leben zu wollen, wuerde meine Frau dann sofort einen neuen "unbefristeten" Aufenthaltstitel bekommen? Wir haben ja schliesslich schon einmal mehrere Jahre in Deutschland gelebt. Oder beginnen die Fristen wieder von Neuem?

Ach ja, wie kann eigentlich ein Grenzbeamter erkennen, ob eine "unbefristete Aufenthaltsgenehmigung" noch gueltig ist, oder nicht? Es gibt ja keine Ein- oder Ausreisestempel bei der Ein- oder Ausreise nach Deutschland??
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bamthwok
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 190
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum fuer Ehefrau notwendig?
Antwort #7 - 11.01.2006 um 18:32:06
 
Und noch ein Gedanke: ich habe irgendwo gelesen, dass es fuer Auslaender keinen Rechtsanspruch fuer ein Visum fuer Deutschland gibt. In meinem Falle gibt es aber, soweit ich weiss, einen Rechtsanspruch fuer meine Frau fuer einen Aufenthalt in Deutschland.

Widerspricht sich hier nicht irgend etwas? Ein Visum waere dann doch eigentlich das falsche Einreiseinstrument fuer meine Frau? Ich weiss, ich werde jetzt wirklich abstrakt, aber micht interessiert die Gesetzessituation. Oder ist das etwa alles "Ermessen" und "Interpretationssache"?

Mich wuerden die fuer meine Situation massgebenden Gesetze interessieren.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum fuer Ehefrau notwendig?
Antwort #8 - 12.01.2006 um 10:57:18
 
bamthwok schrieb am 11.01.2006 um 18:25:00:
Aber kann man von einem im Ausland lebenden Deutschen (bzw. seiner Frau) wirklich verlangen, die genaue Gesetzeslage in Deutschland zu kennen?
Das mag zwar praktisch schwierig zu erfüllen sein, ist aber ja wohl mit allen Gesetzen so, oder?

Zitat:
Ist der Begriff "unbefristet" nicht Grund genug anzunehmen, dass diese Aufenthaltsgenehmigung noch gueltig ist?
Nein, es heißt ja nicht "unwiderruflich".

Zitat:
Trotzdem noch eine Frage: Sollten wir uns entscheiden, eines Tages wieder in Deutschland leben zu wollen, wuerde meine Frau dann sofort einen neuen "unbefristeten" Aufenthaltstitel bekommen? Wir haben ja schliesslich schon einmal mehrere Jahre in Deutschland gelebt. Oder beginnen die Fristen wieder von Neuem?
Vorherige Aufenthaltszeiten werden unter bestimmte Bedingungen in gewissem Umfang angerechnet. Vgl. § 9 Abs. 4 AufenthG:
Zitat:
... Auf die für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erforderlichen Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis werden folgende Zeiten angerechnet:
1. die Zeit des früheren Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis, wenn der Ausländer zum Zeitpunkt seiner Ausreise im Besitz einer Niederlassungserlaubnis war, abzüglich der Zeit der dazwischen liegenden Aufenthalte außerhalb des Bundesgebietes, die zum Erlöschen der Niederlassungserlaubnis führten; angerechnet werden höchstens vier Jahre,
...

Bsp.: Nehmen wir an, Deine Frau hätte bereits 9 Jahre lang eine befristete und unbefristete Aufenthaltserlaunis gehabt und wäre dann für 5 Jahre im Ausland gewesen. In dem Fall würden 9-5=4 Jahre anerkannt und Deine Frau würde sofort wieder eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

bamthwok schrieb am 11.01.2006 um 18:32:06:
Und noch ein Gedanke: ich habe irgendwo gelesen, dass es fuer Auslaender keinen Rechtsanspruch fuer ein Visum fuer Deutschland gibt. In meinem Falle gibt es aber, soweit ich weiss, einen Rechtsanspruch fuer meine Frau fuer einen Aufenthalt in Deutschland.

Widerspricht sich hier nicht irgend etwas? Ein Visum waere dann doch eigentlich das falsche Einreiseinstrument fuer meine Frau? Ich weiss, ich werde jetzt wirklich abstrakt, aber micht interessiert die Gesetzessituation. Oder ist das etwa alles "Ermessen" und "Interpretationssache"?

Es hört sich vielleicht skurill an, aber Deine Frau hat einen Rechtsanspruch darauf, mit Dir in D zu leben, aber Sie hat keinen Rechtsanspruch darauf, D zu besuchen. Praktisch kann ich mir aber kaum vorstellen, daß ihr ein Besuchsvisum verweigert würde.

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Exotic Life
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum fuer Ehefrau notwendig?
Antwort #9 - 12.01.2006 um 12:28:42
 
Grista schrieb am 11.01.2006 um 15:56:38:
Also ich würde auf jedenfall empfehlen beim GK nachfragen was nachgewiesen werden muss (Heiratsurkunde, Sicherung des Lebensunterhaltes?) für ein verlängertes Schengen Visum.

Das FNZ-Visum wird wie ich ausführlich schrieb, nur dann benötigt wenn geplant wird wieder dauerhaft in die BRD einzureisen!

Dann wünsche ich Ihnen alles gute, :allesgute

Durchgedreht
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum fuer Ehefrau notwendig?
Antwort #10 - 12.01.2006 um 12:59:39
 
Abu schrieb am 12.01.2006 um 10:57:18:
Vorherige Aufenthaltszeiten werden unter bestimmte Bedingungen in gewissem Umfang angerechnet. Vgl. § 9 Abs. 4 AufenthG:


Hi,
hm, nach § 9 IV muss im Zeitpunkt der Ausreise eine NE
vorgelegen haben. Es war aber eine unbefristete Aufent-
haltserlaubnis. Auch mit der Überleitungsregelung komme
ich da nicht klar, es wird ja nichts übergeleitet, was nicht
mehr besteht.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum fuer Ehefrau notwendig?
Antwort #11 - 12.01.2006 um 16:30:29
 
Mick schrieb am 12.01.2006 um 12:59:39:
hm, nach § 9 IV muss im Zeitpunkt der Ausreise eine NE
vorgelegen haben. Es war aber eine unbefristete Aufent-
haltserlaubnis. Auch mit der Überleitungsregelung komme
ich da nicht klar, es wird ja nichts übergeleitet, was nicht
mehr besteht.

Hi Mick,

Du hast Recht. Anderseits macht das irgendwie wenig Sinn, vorherige unbefristete AEs und Aufenthaltsberechtigungen in dem Fall auf einmal niedriger zu bewerten als NEs.  Questioning

In dem Zusammenhang: Wie ist denn Nr. 28.2.3 der VAH zu verstehen:
Zitat:
Die dreijährige Frist beginnt mit der erstmaligen Erteilung einer AE zur Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft
?

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum fuer Ehefrau notwendig?
Antwort #12 - 12.01.2006 um 17:18:47
 
Abu schrieb am 12.01.2006 um 16:30:29:
In dem Zusammenhang: Wie ist denn Nr. 28.2.3 der VAH zu verstehen:


Hi,
angewendet auf den vorliegenden Fall? Bei der Anwendung des
§ 28 musste erstmal sehen, dass er drei Jahre im Besitz der
AE sein muss, um die NE zu bekommen. Das bedeutet: durch-
gängig.
Und grundsätzlich bezieht sich die "erstmalige Erteilung" auf
aktuelle Aufenthalte. Also nicht auf (Vor-)Aufenthalte, die durch
längerfristige Verlegung des Wohnsitzes in das Ausland unter-
brochen werden (es sei denn, die AE wäre nicht erloschen, da
vorübergehender oder "genehmigter" Auslandsaufenthalt).
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
bamthwok
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 190
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum fuer Ehefrau notwendig?
Antwort #13 - 19.01.2006 um 09:25:02
 
Eine Frage geht mir immer noch nicht aus dem Kopf: wie kann ein Grenzbeamter erkennen, ob eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung noch gueltig ist, oder nicht? Es gibt ja keine Stempel bei der Ein- bzw. Ausreise?

Meine Frau hat damals bewusst keinen deutschen Pass beantragt, obwohl sie das Recht dazu hatte. Sie ist ja schliesslich keine
Deutsche. War aber vielleicht doch ein Fehler. Rueckwirkend wird man den Pass wohl nicht mehr bekommen, obwohl nach "alter Gesetzeslage" zu einem gewissen Zeitpunkt der Anspruch bestand.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bamthwok
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 190
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum fuer Ehefrau notwendig?
Antwort #14 - 19.01.2006 um 16:41:26
 
Ich formuliere meine Frage besser um: Erlischt eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung automatisch nach 6 Monaten Auslandsaufenthalt, oder erst dann, wenn die ABH dies meldet bzw. die AE widerruft?

Ein Grenzbeamter muss doch bei der Einreise die Moeglichkeit haben, die Gueltigkeit einer AE zu ueberpruefen!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum fuer Ehefrau notwendig?
Antwort #15 - 20.01.2006 um 11:06:32
 
bamthwok schrieb am 19.01.2006 um 09:25:02:
Eine Frage geht mir immer noch nicht aus dem Kopf: wie kann ein Grenzbeamter erkennen, ob eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung noch gueltig ist, oder nicht? Es gibt ja keine Stempel bei der Ein- bzw. Ausreise?

Unmittelbar kann er das nicht erkennen. Dazu müßte er sich mit der ABH in Verbindung setzen.

Zitat:
Meine Frau hat damals bewusst keinen deutschen Pass beantragt, obwohl sie das Recht dazu hatte. Sie ist ja schliesslich keine
Deutsche. War aber vielleicht doch ein Fehler. Rueckwirkend wird man den Pass wohl nicht mehr bekommen, obwohl nach "alter Gesetzeslage" zu einem gewissen Zeitpunkt der Anspruch bestand.

Dazu solltst Du vielleicht mal im Unterforum Einbürgerungsrecht nachfragen.

bamthwok schrieb am 19.01.2006 um 16:41:26:
Ich formuliere meine Frage besser um: Erlischt eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung automatisch nach 6 Monaten Auslandsaufenthalt, oder erst dann, wenn die ABH dies meldet bzw. die AE widerruft?

Sie erlischt automatisch kraft Gesetz. Praktische Auswirkungen hat's allerdings natürlich erst, wenn es jemandem auffällt.

Abu

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum fuer Ehefrau notwendig?
Antwort #16 - 20.01.2006 um 11:22:18
 
Zitat:
Ich formuliere meine Frage besser um: Erlischt eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung automatisch nach 6 Monaten Auslandsaufenthalt, oder erst dann, wenn die ABH dies meldet bzw. die AE widerruft?

Aus eigener Erfahrung weiß ich das die AE mit der ausreise des erlischt, rückwirkend.

Beispiel:
Deine Frau reiste zum 1.1.2004 aus, bleibt länger als sechs monate weg, zum beispiel bis zum 1.12.2004. Damit ist ihre aufenthaltserlaubnis seit dem 1.1.2004 erloschen und sie hält sich in D illegal auf und ist illegal eingereist.   Schockiert/Erstaunt

Zumindest war das bei mir so.

Viel Glück,

maki
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum fuer Ehefrau notwendig?
Antwort #17 - 20.01.2006 um 11:23:51
 
Zitat:
Rueckwirkend wird man den Pass wohl nicht mehr bekommen, obwohl nach "alter Gesetzeslage" zu einem gewissen Zeitpunkt der Anspruch bestand.


Nein keine Chance Zwinkernd

Wer einen Anspruch nicht realisiert, kann sich nach Wegfall der Voraussetzungen nicht mehr drauf berufen, sorry Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum fuer Ehefrau notwendig?
Antwort #18 - 20.01.2006 um 12:56:35
 
ronny schrieb am 20.01.2006 um 11:23:51:
Wer einen Anspruch nicht realisiert, kann sich nach Wegfall der Voraussetzungen nicht mehr drauf berufen, sorry Zwinkernd


Vielleicht bestehen die Vorausetzungen ja noch. Vgl. § 14 StAG:
Zitat:
Ein Ausländer, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, kann unter den sonstigen Voraussetzungen der §§ 8 und 9 eingebürgert werden, wenn Bindungen an Deutschland bestehen, die eine Einbürgerung rechtfertigen.


Oder die Voraussetzungen würden bei einem Umzug nach D evtl. wieder bestehen. Vgl. § 12b Abs. 2 StAG:
Zitat:
Hat der Ausländer sich aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde länger als sechs Monate im Ausland aufgehalten, kann die frühere Aufenthaltszeit im Inland bis zu fünf Jahren auf die für die Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer angerechnet werden.


Aber wie gesagt: Das ist ein Thema für das Einbürgerungsforum...

Abu



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema