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Unglaublicher Fall einer Abschiebung. Bitte Hilfe! (Gelesen: 4.820 mal)
fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 10.01.2006 um 15:19:29
 
Reni schrieb am 10.01.2006 um 14:21:37:
Daher sollte meine Frage eher den Unterton haben, dass ich mir nicht vorstellen könnte, dass ein seriöser Beamter sowas unterstützt.

Das hat absolut nichts mit Unterstützung zu tun!

Es kann eben nicht sein, dass ABH X da Augen zudrückt, weil denen
die Frau Leid tut und ABH Y macht es wieder anders. Es muss da
schon eine einheitliche Vorgabe da sein. "Härtefälle" (rein menschlich
betrachtet), wird es immer geben. Auch früher als die frist noch vier
Jahre betrug gab es Fälle, die an ein - x Wochen fehlender Dauer der
ehel. LG gescheitert sind.

Und was das "ausnutzen" der Regelung durch die bösen Ehemänner
angeht: moralisch sicher zu hinterfragen - nur nutzt das niemand was.
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brickbat
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Antwort #16 - 10.01.2006 um 16:00:30
 
Zitat:
Wie ich drauf komme? Nun, zu Zeiten, als Frauen aus manchen beliebten Heiratsländern noch kein Visum brauchten - Philippinen und Thailand - gab es unter den Katalogkunden etliche, die immer mal wieder einen Heiratsantrag machten, die Frau herkommen ließen, und kurz vor Ablauf der Drei-Monats-Frist wieder in ein Flugzeug nach Hause setzten - Umtausch wegen Nichtgefallens. 


Jungejunge, das sind aber Klischees die da ausgepackt werden! Klar gab und gibt es diese Fälle, obwohl sich die Geografie inzwischen wohl verschoben hat. Das heißt aber noch lange nicht, daß man aus der Nationalität der Ehepartner bestimmte Schlußfolgerungen ziehen sollte. Ebenfalls sollte man nicht davon ausgehen, daß ausländische Frauen immer die Opfer sind. Ich glaube, man nennt so etwas in beide Richtungen `Vorurteil´ und davon sollte sich eine Behörde sicher nicht leiten lassen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #17 - 10.01.2006 um 16:04:13
 
Zitat:
obwohl sich die Geografie


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Antwort #18 - 11.01.2006 um 11:47:10
 
Zitat:
Jungejunge, das sind aber Klischees die da ausgepackt werden! Klar gab und gibt es diese Fälle, obwohl sich die Geografie inzwischen wohl verschoben hat. Das heißt aber noch lange nicht, daß man aus der Nationalität der Ehepartner bestimmte Schlußfolgerungen ziehen sollte. Ebenfalls sollte man nicht davon ausgehen, daß ausländische Frauen immer die Opfer sind. Ich glaube, man nennt so etwas in beide Richtungen `Vorurteil´ und davon sollte sich eine Behörde sicher nicht leiten lassen.


Aber was ist in so einem Fall, wenn es sich doch so darstellt, dass der andere Ehepartner eben den längeren Hebel zieht. Dann gibt es keinen Spielraum einer Ausländerbehörder?
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #19 - 11.01.2006 um 12:16:24
 
Und wie, bitte, soll die ABH wissen und nachweisen wer am längeren Hebel sitzt?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #20 - 11.01.2006 um 12:18:27
 
Nur noch eine Anmerkung, bevor es zu off topic wird: mir ging es gar nicht um die Nationalität, trotz der Assoziationen. Was ich sehe, ist, dass zu oft im Gegensatz zu einer deutsch/deutschen Scheidung versucht wird, Ausländerrecht zu instrumentalisieren, um den Ex-Partner ganz loszuwerden. Ich bin nicht der Meinung, dass das Ausländerrecht dazu da ist, um Rachegelüste zu befriedigen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #21 - 11.01.2006 um 12:20:55
 
Nochmal: Assoziationen reichen nicht, man muß es auch nachweisen können.
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