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heiraten in finnland mit einem asylbewerber!?!?!? (Gelesen: 4.992 mal)
dabloedeziege
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10.01.2006 um 00:47:48
 
hallo ich bin stella! und recht neu hier!!
ich weiss auch nicht so recht wo ich anfangen soll!
ich versuche mal mein problem zu beschreiben!
also ich (europäerin mit unbefristerter auffenthalserlaubnis in deutschland geboren und aufgewachsen)
er (mein verlobter) nigerianer seit 1 monat in finnland davor in deutschland (mit visum dann abgelaufen ect ect)
nun hat er in finnland einen aslyantrag gestellt, wie er mir erklärt darf er zur zeit noch nicht viel dort, aber nach 3 monaten darf er dort arbeiten und sich dann auch eine wohnung suchen! zur zeit lebt er in einem "lager" wie er sagt! also verstanden habe ich das sie gerade seine identität prüfung und ob sie ihm asly genehmigen!
naja aufjeden fall möchte ich ihn heiraten! kann ich es in finnland machen und ihn wieder nach deutschland bringen?!?!?!
was brauche ich alles dafür und wo bekomme ich es?
ehrlich gesagt habe ich keine lust das land zu verlassen da ich hier geboren und aufgewachsen bin!!
ich hoffe jemand hat meine situation verstanden denn ich blick langsam selber nicht mehr durch
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dabloedeziege
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Antwort #1 - 10.01.2006 um 00:49:36
 
achja er hat seine richtige angaben gemacht!!! das ist ja auch sehr wichtig zu wissen glaube ich
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Sondra
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Antwort #2 - 10.01.2006 um 01:55:10
 
Fangen wir mit den allgemeinen Voraussetzungen für den sogenannten "Familiennachzug" an

Zitat:
ich (europäerin mit unbefristerter aufenthalserlaubnis in deutschland geboren und aufgewachsen)er (mein verlobter) nigerianer

Im Normalfall sind folgende § im Aufenthaltsgesetz relevant:
* § 27 (Grundsatz des Familiennachzugs) - Absatz 1 und 3 -. Wichtig: Lebensunterhalt abgesichert ohne Bezug von Sozialleistungen
* § 29 (Familiennachzug zu Ausländern) - Absatz 1 und 5 -. Die anderen entfalten eventuell eine Wirkung in Abhängigkeit von deiner Aufenthaltserlaubnis. Unbefristete Aufenthaltserlaubnis wäre jetz die sogenannte Niederlassungserlaubnis - eventuell ändern lassen.
* § 30   (Ehegattennachzug)

Zitat:
seit 1 monat in finnland davor in deutschland (mit visum dann abgelaufen ect ect)
Damit ist es schon kein "Normalfall" mehr. Das könnte problematisch werden. Es ist nicht klar wie und warum er in D war, ob sein Aufenthalt möglicherweise illegal wurde (nach Ablauf des Visums), wie genau er ausgereist ist, ob vielleicht eine sogenannte Wiedereinreisesperre besteht. Das ist ein unangenehmer und belastender Komplex, der auch nach einer erfolgten Eheschliessung zunächst bereinigt werden muss, bevor der Ehemann nach D einreisen darf. Lies bitte die Informationen über das Ausländerzentralregister und Anwendungshinweise zum Schengener Durchführungsübereinkommen (hier unter 2.2.).

Wie das Asylprozedere in Finnland ist, weiß ich nicht. Ich habe hier 2 Artikel gefunden, die dir eine Ahnung davon geben könnten
1
http://www.isoplan.de/aid/2002-1/europa.htm]2[/url]

Zu den Unterlagen, die du benötigst, um in Finnland heiraten zu können hier ein Merkblatt der deutschen Botschaft.

Welche Papiere er braucht, müsstest du im finnischen Konsulat nachfragen - möglicherweise dieselben wie du.

Ein kompetenter Ansprechpartner zu Eheschliessungen im Ausland (mit Ausländern) findest du vermutlich auch hier

Es wird so oder so, kein leichtes Unterfangen!

Gruß  Smiley Sondra



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Sondra
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Antwort #3 - 10.01.2006 um 02:13:02
 
Eines habe ich noch vergessen! Ich will nicht werten oder belehren, aber: wenn ihr euch sicher seid, dass ihr heiraten und zusammen in D leben wollt, warum ist er nicht rechtzeitig und legal nach Nigeria zurück, um dann von dort ein sogenanntes "Heiratsvisum" zu beantragen?
Oder ihr hättet eben in Nigeria heiraten und dann das Prozedere der "Familienzusammenführung" durchziehen können. Auch wenn es vielleicht kostenintensiver gewesen wäre - länger hätte es vermutlich nicht gedauert. Es wäre schon wegen der Klarheit der Umstände leichter.

Smiley S.
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Mick
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Antwort #4 - 10.01.2006 um 07:15:39
 
Hoi,
da ja scheinbar zunächst die Eheschließung im Vordergrund steht,
habe ich es mal hierher verschoben.
stella2 sollte vielleicht erstmal sagen, welche eigene Staatsange-
hörigkeit besteht. Möglicherweise können wir uns weitere Aus-
führungen zum AufenthG in Sachen Familienzusammenführung
sparen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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ronny
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Antwort #5 - 10.01.2006 um 10:08:58
 
Zitat:
welche eigene Staatsangehörigkeit besteht


Personenstandsrechtlich können wir da auch ned helfen, solange die Staatsangehörigkeit nicht feststeht Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #6 - 10.01.2006 um 22:24:43
 
Ist Dein Freund noch in Besitz seines Passes mit dem abgelaufenem Visum? Ich hoffe ja.
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dabloedeziege
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Antwort #7 - 11.01.2006 um 14:20:49
 
hallo nochmal vielen danke für eure hilfe!
also ich bin italienerin! und mein zukünfigter exestierte hier in d garnicht!(hab ich aber erst erfahren als er in finnland angekommen ist) seinen pass hat er nach visumablauf nach nigeria zurückgesendet das heisst er könnte ihn wiedergekommen! bei sich hat er keinen! hilft das weiter?
sorry das ich naive und blöd rüberkomme aber ich hatte noch keine erfahrungen mit afrikanern oder ehergesagt asylbewerbern!
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Janna
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Antwort #8 - 11.01.2006 um 20:55:06
 
Hallo Stella,

ohne Pass werdet Ihr auf keinen Fall heiraten können.

Ich vermute mal, er hat den Pass zurückgeschickt, damit seine Identität nicht so schnell geklärt werden und er nicht abgeschoben werden kann -> Passunterdrückung -> Straftat (zumindest in Deutschland, vermutlich aber in allen EU-Ländern).

Über das Procedere einer Heirat in Finnland müsstet Ihr mal dort beim Standesamt nachfragen. Und von Sondra hast Du ja auch schon einige Links bekommen.
Ich nehme jedoch an, dass der Pass Deines Freundes vom Standesamt eingezogen wird, wenn er ihn zur Anmeldung zur Eheschließung vorlegt.  Deutsche Standesämter zum Beispiel sind dazu verpflichtet.

Es sieht mir also alles sehr nach Mauschelei von Seiten Deines Freundes aus und das Wichtigste ist erst mal, alles wieder legal zu kriegen - im Notfall eben wirklich mit einer freiwilligen Ausreise und Heirat in Nigeria, danach Antrag auf Visum zur Familienzusammenführung.

Wenn Du mehr über Nigeria erfahren willst und Dich mit binationalen Paaren (Nigerianisch / Deutsch u.a.) austauschen möchstest, kannst Du mal beim
Nigeria-Forum
vorbeischauen.

Viele Grüße
Janna
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