Fangen wir mit den allgemeinen Voraussetzungen für den sogenannten "Familiennachzug" an
Zitat:ich (europäerin mit unbefristerter aufenthalserlaubnis in deutschland geboren und aufgewachsen)er (mein verlobter) nigerianer
Im Normalfall sind folgende § im Aufenthaltsgesetz relevant:
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§ 27 (Grundsatz des Familiennachzugs) - Absatz 1 und 3 -. Wichtig: Lebensunterhalt abgesichert ohne Bezug von Sozialleistungen
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§ 29 (Familiennachzug zu Ausländern) - Absatz 1 und 5 -. Die anderen entfalten eventuell eine Wirkung in Abhängigkeit von deiner Aufenthaltserlaubnis. Unbefristete Aufenthaltserlaubnis wäre jetz die sogenannte Niederlassungserlaubnis - eventuell ändern lassen.
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§ 30 (Ehegattennachzug)
Zitat:seit 1 monat in finnland davor in deutschland (mit visum dann abgelaufen ect ect)
Damit ist es schon kein "Normalfall" mehr. Das könnte problematisch werden. Es ist nicht klar wie und warum er in D war, ob sein Aufenthalt möglicherweise illegal wurde (nach Ablauf des Visums), wie genau er ausgereist ist, ob vielleicht eine sogenannte Wiedereinreisesperre besteht. Das ist ein unangenehmer und belastender Komplex, der auch nach einer erfolgten Eheschliessung zunächst bereinigt werden muss, bevor der Ehemann nach D einreisen darf. Lies bitte die
Informationen über das Ausländerzentralregister und
Anwendungshinweise zum Schengener Durchführungsübereinkommen (hier unter 2.2.).
Wie das Asylprozedere in Finnland ist, weiß ich nicht. Ich habe hier 2 Artikel gefunden, die dir eine Ahnung davon geben könnten
1http://www.isoplan.de/aid/2002-1/europa.htm]2[/url]
Zu den Unterlagen, die du benötigst, um in Finnland heiraten zu können hier ein
Merkblatt der deutschen Botschaft.
Welche Papiere er braucht, müsstest du im finnischen Konsulat nachfragen - möglicherweise dieselben wie du.
Ein kompetenter Ansprechpartner zu Eheschliessungen im Ausland (mit Ausländern) findest du vermutlich auch
hierEs wird so oder so, kein leichtes Unterfangen!
Gruß
Sondra