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Heiraten in Großbritanien? - Er ist Syrier (Gelesen: 2.833 mal)
Schneeflocke
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Das Leben ist eine Prüfung....


Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heiraten in Großbritanien? - Er ist Syrier
20.11.2005 um 00:55:32
 
Hallo, ich bin neu hier und hoffe auf diesem Wege, dass mir jemand helfen kann oder in einer ähnlichen Situation war.
Vor über einem Jahr habe ich durch das Internet meinen Freund kennengelernt. Er ist Syrier, lebt aber seit mehreren Jahren mit Aufenthaltsstatus in England. Anfang des Jahres haben wir beschlossen in naher Zukunft zu heiraten. Und hier beginnen unsere Probleme. Für mich als Deutsche bzw. EU-Bürgerin wäre es recht einfach in England zu heiraten. Für ihn gestaltet sich diese Sache etwas schwieriger. Damit er in England als Nicht-EU-Bürger heiraten kann, haben wir beim englischen Home Office eine so genannte Zustimmungsbescheinigung (Certificate of Approval for Marriage) beantragt. Bis heute haben wir trotz mehrfacher Nachfrage noch keine Antwort bekommen. Wir wollen aber im Falle einer Ablehnung auf Nummer sicher gehen und haben uns andere Möglichkeiten überlegt. Also riefen wir die syrische Botschaft in London an um uns zu erkundigen. Man sagte uns, dass ich in Syrien auch ohne Anwesenheit meines Freundes heiraten könnte. Vorraussetzung wäre hier, dass sein Vater damit einverstanden ist und eine schriftliche Vollmacht meines Freundes zur Einwilligung. Jetzt werden sich viele natürlich fragen, warum wir nicht einfach zu zweit nach Syrien fliegen und dort heiraten. Die Sache ist die, dass mein Freund bisher noch nicht beim Militär in Syrien war. Würde er jetzt hinfliegen, dann würde man ihn sofort Einberufen, und dass 2 lange Jahre. Jeder, der mit einem Syrier verheiratet bzw. selbst Syrier ist, weiß wie dort die Zustände beim Militär sind. Klar, man könnte die Behörden mit viel Geld bestechen wenn man gewisse Beziehungen hat. Doch wer hat heutzutage schon viel Geld und Beziehungen.... Außerdem möchten wir unsere Ehe nicht durch Bestechlichkeiten erwirken, sondern auf legalem und ehrlichem Wege. Wir hatten uns auch über eine Hochzeit in Gretna Green/ Schottland erkundigt, da es dort ähnlich wie in Las Vegas sehr einfach ist zu heiraten. Doch auch hier benötigt man in unserem Falle diese Zustimmungsbescheinigung des englischen Home Office - also ein ewiger Kreislauf.... Jetzt haben wir noch über eine Möglichkeit in Dänemark zu heiraten gehört. Kann mir jemand Tipps dazu geben?
Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn mir jemand hier im Forum helfen könnte. Vielleicht gibt es ja sogar Möglichkeiten hier in Deutschland zu heiraten?
Ich bedanke mich schon recht herzlich im Voraus für eure Antworten.
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garfield2008
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www.forum-vietnam.de


Beiträge: 409

01259, Sachsen, Germany
01259
Sachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehefrau Vietnam
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Antwort #1 - 20.11.2005 um 12:49:11
 
H(a)i,

Du hast hier, genau wie in deinem Ausgangspostin bei Binational, vergessen die wichtigste Kleinigkeit Smiley anzugeben, nähmlich, das Du bereits von einem Ausländer geschieden bist.
Unter diesen Umständen dürfte es die einfachste Sache sein, die Hochzeit in Deutschland durchzuführen. Für eine Hochzeit in Deutschland muss nur die Scheidung im Heimatland deines Ex anerkannt, also rechtsgültig sein. Für eine Heirat im Ausland muss das Urteil legaliesiert werden, und die rechtsgültigkeit des Urteils nachgewiesen werden.
Die genaueren rechtlichen Hintergründe dazu kann die bestimmt noch Ronny sagen.

mfg
Thomas Böttcher
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
Homepage garfield2008  
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 21.11.2005 um 10:15:33
 
Hallo,

ich würde mal von einer Eheschließung in Syrien abraten, weil sie so ohne weiteres nicht möglich sein dürfte. Es gibt immer noch das Gesetzesdekret Nr. 272 vom 04.11.1969 übr die Voraussetzungen der Eheschließung von Syrern mit nicht-arabischen Ausländern. Diese ist demnach verboten und es ist nicht  auszuschließen, dass eine  Ehe dann nicht wirksam geschlossen wurde.

Nächstes Problem wäre die Stellvertretung (Handschuhehe) die evtl. nicht zu einem Familiennachzug nach Deutschland berechtigt (siehe Ziffer 28.1.2 der VAH). Auch nach britischem Recht, was aufgrund des Domizilprinzips für ihn wohl bereits Geltung beansprucht, kann eine Handschuhehe tricky werden. Denn das britische Recht kennt das ohne Erlaubnis des Superintendent Registrar ebenfalls nicht.

Die einfachste Lösung wäre in der Tat Eheschließung in Deutschland. Dazu muß er von der Vorlage eines EFZ befreit werden. Das steht alles in den FAQ erläutert.

Bei einer Eheschließung in GB muß das deutsche Scheidungsurteil nicht anerkannt werden aufgrund der Brüssel II-Verordnung. Siehe dazu auch in den FAQ näheres.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Moon
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 08.01.2006 um 20:19:50
 
Hallo,

mein Freund ist ebenfalls Syrer und wir haben beschlossen in D zu heiraten (ich bin Deutsche). Nun war ich bereits auf dem Standesamt und wurde bezüglich dies Gesetzesdekret Nr. 272 belehrt. Problem ich bin weder Christin noch Jüdin.
Da wir nach der Heirat in D leben wollen ist uns eine Anerkennung der Ehe in Syrien nicht wichtig.
Was kann uns passieren wenn wir Urlaubs - bzw. Arbeitsbedingt in Syrien wiedereinreisen?
Muß die ehe zwingend in Syrien angemeldet werden?
Wer kennt sich da aus?

Weiterhin wünscht die Standesbeamte ein persönliches Erscheinen meines Freundes eben wegen  diesem Gesetzesdekret, heißt er braucht ein Visum. Aber die Anfrage in der deutschen Botschaft in Abu Dhabi (dort lebt mein Freund zur Zeit) ergab, das ein Visa zur Eheschließung nur mit der Bescheinung zur Eheschließung vom Standesamt erfolgen kann.
Ein Visum zu Besuchszwecken, in der Zeit in D heiraten und Visum auf Familienzusammenführung funktioniert nicht. Bei einem Visum auf Familienzusammenführung wir nach einem Auszug aus dem syrischen Zivilregister gefragt, wo dann die Heirat vermerkt sein müsste.
Wer kann weiterhelfen?

verzweifelter Gruß
Moon
ein


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