geregelt.
des Einbürgerungsbewerbers (und ich habe deine Frage so verstanden, dass es euch hauptsächlich darum geht) sagen die
Der Einbürgerungsbewerber ist imstande, sich und seine Angehörigen zu ernähren, wenn er den eigenen und den Lebensunterhalt der Familie sowie etwaige gegen ihn gerichtete Unterhaltsansprüche nachhaltig und auf Dauer aus einem selbst erwirtschafteten Einkommen, einem eigenen Vermögen oder einem bestehenden Unterhaltsanspruch gegen einen Dritten bestreiten kann, ohne auf einen Anspruch auf Unterhalt aus öffentlichen Mitteln angewiesen zu sein (Unterhaltsfähigkeit).
Bei verheirateten Einbürgerungsbewerbern ist es ausreichend, dass die Ehegatten hierzu gemeinsam in der Lage sind
. Die Unterhaltsfähigkeit umfasst auch eine ausreichende soziale Absicherung gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und für das Alter.
Der Einbürgerung steht es nicht entgegen, wenn der Einbürgerungsbewerber Kindergeld
oder eine Rente eines deutschen Trägers bezogen hat oder
bezieht
.
Bei Bezug anderer Leistungen
, wie Arbeitslosengeld, Erziehungsgeld, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Wohngeld oder
Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
, ist eine
Prognoseentscheidung
erforderlich, ob der Einbürgerungsbewerber künftig in der Lage sein wird, sich ohne Bezug solcher Leistungen aus eigenen Kräften zu unterhalten.
Ich meine, dass du den Einbürgerungsantrag stellen kannst, die Behörde wird daraufhin eine Prognoseentscheidung erarbeiten, ob du und deine Frau zusammen genommen (gemeinsam) in der Zukunft ohne Sozialleistungen auskommen werdet. Wenn die Prognose positiv ist ("Sie könnte in ihrem 400€ Job auch Vollzeit arbeiten" - für welchen Lohn ist hier die Frage), dann ist es gut.