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Einbürgerung jetzt möglich ? (Gelesen: 2.333 mal)
Janni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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08.01.2006 um 22:19:45
 
Ich bin seit 5 jahren mit meiner deutschen Frau verheiratet und lebe 4,5 Jahre in Deutschland. Wir haben ein 2 jähriges Kind und ein 5 Monate altes. Ich habe für beide Kinder Erziehungszeit genommen, die mir auch auf die Rente angerechnet sind. Vorher und nebenbei habe ich keine Arbeit. Meine Frau studiert, bekommt voll Bafög und arbeitet nebenbei 400 €. Sonst bekommen wir keine Sozialleistung.
Muß sie mit studieren aufhören damit ich jetzt eingebürgert werden kann. ( Sie könnte in ihrem 400€ Job auch  Vollzeit arbeitet, will aber weiter studieren.- Noch 3 Jahre) ?

Wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar.
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Ralf
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Antwort #1 - 09.01.2006 um 21:34:33
 
Janni schrieb am 08.01.2006 um 22:19:45:
...lebe 4,5 Jahre in Deutschland.

Nun, in diesem Fall besteht kein Einbürgerungsanspruch nach § 10 StAG, hier kommt nur § 9 in Frage.

Voraussetzung ist hier u.a., dass der Bewerber:
Zitat:
den eigenen und den Lebensunterhalt der Familie sowie etwaige gegen ihn gerichtete Unterhaltsansprüche nachhaltig und auf Dauer aus einem selbst erwirtschafteten Einkommen, einem eigenen Vermögen oder einem bestehenden Unterhaltsanspruch gegen einen Dritten bestreiten kann, ohne auf einen Anspruch auf Unterhalt aus öffentlichen Mitteln angewiesen zu sein (Unterhaltsfähigkeit).


Zwar scheint hier kein "Anspruch auf Unterhalt aus öffentlichen Mitteln" vorzuliegen, aber das Merkmal "nachhaltig und auf Dauer" scheint mir momentan zumindest zweifelhaft zu sein. Du erwähntest "Elternzeit", kann man daraus schließen, dass ansonsten ein festes Arbeitsverhältnis besteht, in dass du nach Ende der Elternzeit zurückkehrst? In diesem Fall würde ich die Unterhaltsfähigkeit bejahen, sonst eher nicht.
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« Zuletzt geändert: 09.01.2006 um 21:48:59 von Ralf »  

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Sondra
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Antwort #2 - 09.01.2006 um 21:49:35
 
Die Einbürgerung von ausländische Ehegatten Deutscher ist in § 8 StAG und § 9 StAG geregelt.

Zu der Unterhaltsfähigkeit des Einbürgerungsbewerbers (und ich habe deine Frage so verstanden, dass es euch hauptsächlich darum geht) sagen die Vorläufige Anwendungshinweise des BMI zum Staatsangehörigkeitsgesetz folgendes
Zitat:
Der Einbürgerungsbewerber ist imstande, sich und seine Angehörigen zu ernähren, wenn er den eigenen und den Lebensunterhalt der Familie sowie etwaige gegen ihn gerichtete Unterhaltsansprüche nachhaltig und auf Dauer aus einem selbst erwirtschafteten Einkommen, einem eigenen Vermögen oder einem bestehenden Unterhaltsanspruch gegen einen Dritten bestreiten kann, ohne auf einen Anspruch auf Unterhalt aus öffentlichen Mitteln angewiesen zu sein (Unterhaltsfähigkeit).
Bei verheirateten Einbürgerungsbewerbern ist es ausreichend, dass die Ehegatten hierzu gemeinsam in der Lage sind
. Die Unterhaltsfähigkeit umfasst auch eine ausreichende soziale Absicherung gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und für das Alter.
Der Einbürgerung steht es nicht entgegen, wenn der Einbürgerungsbewerber Kindergeld
oder eine Rente eines deutschen Trägers bezogen hat oder
bezieht
.
Bei Bezug anderer Leistungen
, wie Arbeitslosengeld, Erziehungsgeld, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Wohngeld oder
Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
, ist eine
Prognoseentscheidung
erforderlich, ob der Einbürgerungsbewerber künftig in der Lage sein wird, sich ohne Bezug solcher Leistungen aus eigenen Kräften zu unterhalten.

Ich meine, dass du den Einbürgerungsantrag stellen kannst, die Behörde wird daraufhin eine Prognoseentscheidung erarbeiten, ob du und deine Frau zusammen genommen (gemeinsam) in der Zukunft ohne Sozialleistungen auskommen werdet. Wenn die Prognose positiv ist ("Sie könnte in ihrem 400€ Job auch Vollzeit arbeiten" - für welchen Lohn ist hier die Frage), dann ist es gut.

Smiley Gruß Sondra

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Ralf
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Antwort #3 - 09.01.2006 um 22:37:20
 
Sondra schrieb am 09.01.2006 um 21:49:35:
Prognoseentscheidung


Hi Sondra!

Ralf schrieb am 09.01.2006 um 21:34:33:
Du erwähntest "Elternzeit", kann man daraus schließen, dass ansonsten ein festes Arbeitsverhältnis besteht, in dass du nach Ende der Elternzeit zurückkehrst? In diesem Fall würde ich die Unterhaltsfähigkeit bejahen, sonst eher nicht.


Das war meine Prognose, natürlich in Kurzfassung und ohne den gesamten Sachverhalt zu kennen.
Dass die Ehefrau neben dem Studium einen Vollzeit-Job ausübt, dürfte kaum möglich sein. Es spielt natürlich auch eine Rolle, wie lange das Studium noch andauert uns wie die Aussichten danach sind.
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Sondra
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Antwort #4 - 09.01.2006 um 23:19:46
 
Hey, sorry - meine Antwort sollte keine Ergänzung oder Kritik an deiner sein!! Aber wenn ich schreibe, sehe ich nicht, ob da schon etwas gekommen ist (WARUM?) und deswegen war sie schon da, als ich deine gesehen habe - konnte ich nicht mehr verhindern  Schockiert/Erstauntm!

Durchgedreht Sondra
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Janni
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Antwort #5 - 11.01.2006 um 16:41:16
 
Zitat:
. Du erwähntest "Elternzeit", kann man daraus schließen, dass ansonsten ein festes Arbeitsverhältnis besteht, in dass du nach Ende der Elternzeit zurückkehrst?


Ich habe doch geschrieben, dass ich vorher nicht gearbeitet habe. Ich habe außerdem  keine Ausbildung und keine Aussichten auf einen gutbezahlten Job.  unentschlossen

Zitat:
Es spielt natürlich auch eine Rolle, wie lange das Studium noch andauert uns wie die Aussichten danach sind.


Habe ich auch geschrieben. Studium dauert noch 3 Jahre. Jobaussichten in dem Studium sind nicht sehr gut. Es ist eine Regionalwissenschaft und sie kann ja keine Auslandssemster/jahre machen, die sonst eigentlich unabdingbar sind, da ich sonst eine Unterbrechung in meinem Aufenthalt hätte. Außerdem würde ich für diese Länder kein Visum bekommen. Ein Job wäre fast nur im Ausland möglich, deswegen brauche ich die deutsche Staatsbürgerschaft um mit ihr ins Ausland zu können.

Sie hat aber vorher Krankenschwester gelernt und könnte in diesem Beruf voll arbeiten.

Viele Grüße
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