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mein Sohn ist hier geboren, bekomme ich unbefr.AE? (Gelesen: 4.766 mal)
schnecka
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Beiträge: 9
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mein Sohn ist hier geboren, bekomme ich unbefr
Antwort #15 - 12.01.2006 um 14:40:48
 
ich will mich bei Allen hier bedanken und alles Gute wunschen!
ich schafe es! Smiley, wir- ich und mein Sohn
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schnecka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #16 - 12.01.2006 um 14:48:05
 
[quote author=Sondra link=1136724078/0#13 date=1136921247]Hallo schnecka!

* zu der Anerkennung eines Rechtes auf Wiederkehr aufgrund des Aufenthates zu DDR Zeit: So weit ich weiß, war es so, dass ausländische Bürger, die zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung (Stichtag 02.10.1990) mit einer sogenannten DDR-Aufenthaltserlaubnis ("roter Personalausweis" / keine Vertragsarbeitnehmer) in den neuen Bundesländern ansässig waren, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach dem (BRD) Ausländergesetz erhielten. Du bist aber mit deiner Familie bereits 1989 weggezogen, warst also zum Stichtag nicht in den neuen Bundesländer ansässig. Außerdem nehme ich an, dass sowjetisches Militärpersonal und die Angehörigen keine Aufenthaltserlaubnis gebraucht haben und deswegen keinen "roten Ausweis" hatten. Damit hat diese Regelung in deinem Fall keine Wirkung. Aufenthaltszeiten zu Studienzwecke nach dem alten Ausländergesetz werden ausdrücklich nicht berücksichtigt.

Ich kann dir sagen, das dieses Gesetz arbeitet fur die Fälle wie bei mir, das weiss`ich ganz genau. Ich kenne jemanden, der das gleiche Geschichte wie ich hat( mit DDR Zeiten und die Schule in DDR), aber nach 5 Jahren nach Deutschland zurückgezogen. Als er das alles nachbewiesen hat-hat er sofort unbefr. AE bekommen.
Ich danke dir fur deine Hilfe!
schnecka
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