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HILFE; Scheinehe  -  Gericht versagt Ehe (Gelesen: 14.170 mal)
motte05
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Antwort #15 - 07.01.2006 um 23:50:28
 
Das würden Sie auch machen. Allerdings benötigt sie dazu ein Ehefähigkeitszeugnis. In dieses Ehefähigkeitszeugnis wird auch der Name des zukünftigen Ehegatten eingetragen. Da das Standesamt aber den Verdacht der Scheinehe hat, wollen die auch kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen! Sonst wären die zwei schon verheiratet.

Aber danke für den Hinweis

Gruß Motte05

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ronny
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Antwort #16 - 08.01.2006 um 13:27:48
 
motte05 schrieb am 07.01.2006 um 23:50:28:
In dieses Ehefähigkeitszeugnis wird auch der Name des zukünftigen Ehegatten eingetragen. Da das Standesamt aber den Verdacht der Scheinehe hat, wollen die auch kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen!


Wäre ja auch unlogisch, für eine Scheinehe ein EFZ auszustellen, oder Smiley

Und Saxonicus:

Für eine Scheinehe gäbe es auch keine Familienzusammenführung Zwinkernd

Ronny Zwinkernd


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motte05
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Antwort #17 - 08.01.2006 um 22:00:07
 
Nun Ja, aber das Problem liegt ja nicht darin, sondern darin wie kann meine Freundin beweisen, das es keine Scheinehe ist?!?!

Wie bereits gesagt, die beiden sind schon lange ein Paar und sie leben in einer "Eheähnlichen Gemeinschaft". Was muß man den machen, damit die beim Standesamt das auch so sehen?!?!? kann ja nicht sein, das man keine Möglichkeit hat jemanden vom Gegenteil zu überzeugen.

Wenn man zusammen Lebt, Tisch und Bett teilt, gemeinsame Zukunftspläne hat, vielleicht sogar noch gemeinsame Kinder bekommen möchte, und wie ich die beiden kennt, dann weiß man das die beiden es ernst meinen. Eigentlich sollte ich Trauzeugin sein, bin echt traurig und denke es gibt kein Recht für die beiden.

Dabei sage ich sonst immer, Kopfhoch und nach vorn schaun, wird schon irgendwie gehen!

Tja, das wird wohl noch viel viel schlimmer werden...
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ronny
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Antwort #18 - 08.01.2006 um 22:15:15
 
Hallo Motte,

das sieht nicht gut aus, wenn bereits das AG vom Vorliegen einer Scheinehe überzeugt ist.

Echt gesagt weiß ich da auch keinen rechten Rat, wie man da vom Gegenteil  überzeugen soll.

Ist aus der Ferne ohne Akten - und/ oder Personenkenntnis auch ned so einfach, Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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motte05
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Antwort #19 - 08.01.2006 um 22:56:03
 
Ja, ich bin auch am verzweifeln. Wollte schon an die OB schreiben und an die Presse gehen und an das Gericht nen Brief schreiben. Die Standesbeamtin hatten wir auch schon versucht persönlich vom Gegenteil zu überzeugen. Die war allerdings (meiner Meinung nach) schon von Anfang an befangen und hat nach Gründen für eine "Scheinehe" gesucht. Sie hat ja auch alle Unterlagen angenommen, die Befreiung für das EFZ beantragt und dann auch Bescheid gegeben, wegen dem Termin. Als dann der Termin gemacht werden sollte, wollte Sie noch Unterlagen die Sie garnicht benötigte. Ich denke die hatte von Anfang an meine Freundin im Vizir und ich verstehe nicht, das die Rechtsprechung hier so komisch ist. Es heißt doch normalerweis im Zweifelsfall für den Angeklagten, oder?! Wie können die einfach so Urteilen ohne die beiden gesehen zu haben?!? Ohne Zeugen zu befragen?!? Ohne den Sachverhalt zu überprüfen?!? Verstehe ich nicht....
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Antwort #20 - 09.01.2006 um 11:01:28
 
Hallo motte05,
vielleicht liege ich ja total falsch aber Du redest immer von `wir´ und `ich wollte an OB schreiben und an Presse gehen´.  Wenn eine dritte Person sich in einer Eheschließungsangelegenheit derartig engagiert sollte man sich nicht wundern wenn dies bei den involvierten Behörden einen komischen Eindruck hinterläßt. Eigentlich würde man derartigen Engagement eher von den Eheleuten selber erwarten als von einer Freundin. Ich kann schon verstehen daß du Deiner Freundin helfen möchtest, aber möglicherweise wäre es hilfreicher wenn Du Du Dich in dieser Sache den Behörden gegenüber etwas mehr zurückhieltest?
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ronny
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Antwort #21 - 09.01.2006 um 11:18:24
 
Zitat:
Es heißt doch normalerweis im Zweifelsfall für den Angeklagten,

Zitat:
Wie können die einfach so Urteilen ohne die beiden gesehen zu haben?!? Ohne Zeugen zu befragen?!? Ohne den Sachverhalt zu überprüfen?!?


Moment !  Zwinkernd

Wir sind ja ned im Strafrecht, und ich weiß dass die Personenstandsrichter im Verfahren nach § 45 PStG dem Amtsermittlungsgrundsatz unterliegen, d.h. sie sind bereits kraft Gesetz verpflichtet

Zitat:
§ 12 FGG:

Das Gericht hat von Amts wegen die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen zu veranstalten und die geeignet erscheinenden Beweise aufzunehmen
.


Das Gericht wird den Beschluß schon nicht einfach so ins Blaue gefällt haben Zwinkernd

Und letztlich wäre mangelhafte Aufklärung durch den Richter sicher ein Beschwerdegrund, also bleibt nur das LG Verfahren abzuwarten Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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motte05
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Antwort #22 - 09.01.2006 um 20:57:32
 
Hallo Ronny,

vielen Lieben Dank für die Antworten.

Ja, du hast recht, es hört sich für euch komisch an, aber ich schreibe im Namen meiner Freundin. Manchmal, schreibe ich in der ich - Form, weil - ja warum ?!?! weil mir das halt so von der Hand geht. Ich meine damit aber meine Freundin. Und da sie erstens Keinen PC und kein Internet hat und zweitens von Computern Null Ahnung hat, schreibe ich hier und suche im Internet nützliche Details.
Ich versuche nur Möglichkeiten zu finden, ihr zu helfen.

Wenn sie einen Brief schreiben wird, werde ich Ihr helfen, aber sie wird in schreiben, nicht ich!
ich werde sie einwenig moralisch unterstützen.

Also, ich möchte nur mal klar stellen, das ich mich nur hier für Sie so einsetzte und alles andere macht sie schon selber. Manchmal gehe ich mit, weil sie eine Zeugin haben möchte (wenn sie mal wieder so blöd angebufft wird wie vom Standesamt) oder nur so, und warte dann draussen.

Und ich denke sie tut genug, Sie arbeitet (um unteranderem die Rg. vom RA zu bezahlen) hat eine Tochter von 13 Jahren, die Probleme in der Schule hat (Schlechte Noten in Mathe und Englisch). Ihr Vater ist krank und den Mann den Sie liebt, kann oder darf sie nicht heiraten. Sie hat es nicht leicht, sie muß für die Familie alleine Geld verdienen. Ihr Verlobter kümmert sich zu Hause um alles (sauber machen, aufräumen, Wäsche, etc.).

Ach ich denke es ist wirklich nicht Leicht so Leben zu müssen.

Mir persönlich würde das Herz zerreissen, wenn das mit meinem Mann so passiert währe.

Meine Freundin wartet jetzt was bei der Beschwerde raus kommt und dann weiter sehen.

Ich hoffe, das es für die beiden gut ausgeht, denn es wäre sonst wirklich schade.

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Antwort #23 - 17.01.2006 um 07:55:10
 
hallo motte, ich weiß ja nicht, was die beiden dir erzählen und du hast sicher keine einsicht in die akten der abh, um zu beurteilen, was da vielleicht noch so rechtwidrig abgelaufen sein kann in der vergangenheit, aber egal: fest steht, daß es nur in richtig eklatanten fällen zur ablehnung einer eheschließung kommt. und da unterstützend einzugreifen ist ganz schön gewagt...
übrigens benötigen die beiden, wenn sie denn im kosovo heiraten wollen m.e. kein ehefähigkeitszeugnis; die aufenthaltsbescheinigung der meldebehörde für die deutsche verlobte wäre ausreichend. aber: was hätten die beiden dann erreicht? sie wären zwar verheiratet, aber wg. der festgestellten scheineheabsicht durch deutsche behörden und gerichte wäre die familienzusammenführung nicht möglich. Deine Freundin sollte die Situation mal grundlegend überdenken. gruß -lennart-
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lennart
 
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ronny
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Antwort #24 - 17.01.2006 um 08:20:33
 
Zitat:
wenn sie denn im kosovo heiraten wollen m.e. kein ehefähigkeitszeugnis


Hi lennart,

doch ganz entschieden. Die UNMIK-Verwaltung hat die Standesbeamten im Kosovo angewiesen in derartigen Fällen ein EFZ der deutschen Standesämter zu fordern. Ansonsten würde die Ehe aufgehoben werden. Welches Eheschließungsrecht die dann dort zur Anwendung kommen lassen hat sich uns bislang nicht erschlossen. Ich hatte den Text des UNMIK-Schreibens letztes Jahr hier eingestellt, finde aber den Text nicht weil die Suchfunktion eingeschränkt ist.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #25 - 21.01.2006 um 13:23:59
 
Hallo erstmal,

vielen Dank fürs antworten.

Ich weiß, das die beiden nicht im Kosovo heiraten können, Sie bekommt kein Ehefähigkeitszeugnis und die beiden müssen nun hoffen, das das LG anders entscheidet oder was auch immer.

Aber eine Frage an Ronny:

Sollte das Amtsgericht nicht auch die betroffenen anhören?!?! Denn das ist nicht geschehen. Weder persönlich noch schriftlich.

Es ist anfangs nur eine Person vom Ordnungsamt da gewesen, die vom Standesamt geschickt wurde, und die hat sich in der Wohnung umgesehen und meinte wegen der Ordnung und Sauberkeit sähe das alles nicht echt aus?!?! Muß man dreckig und unordentlich sein?!?! Im Schlafzimmer hat er sich garnicht umgeguckt und er wollte auch nicht wissen, ob sich der Verlobte in der Wohnung auskennt (bspl in der Küche oder so). Finde es wirklich blöd, das die beiden so viele Sorgen und Probleme haben.

Wie lange kann denn der Beschwerdeweg beim LG nun dauern und was können die beiden noch machen außer abwarten.


Ach so, und die Probleme hat nicht das Ausländeramt, sondern NUR das Standesamt gemacht. Die vom Ausländeramt waren eigentlich sehr nett und hilfsbereit und auch überzeug von der Beziehung der beiden. Aber die konnten auch die Standesbeamtin nicht umstimmen.

So, nun warte ich wieder mal auf


ANTWORTEN!!!


Vielen Dank, Gruß Motte
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Antwort #26 - 21.01.2006 um 14:13:05
 
Zitat:
Denn das ist nicht geschehen. Weder persönlich noch schriftlich. 


Sorry motte das kann ich nicht glauben. Wer  hat denn beim Gericht den Antrag gestellt ?
Doch die Beteiligten selbst, oder hab ich jetzt was verpeilt ?

Das ist dann die Anhörung gewesen, was soll denn noch im Rahmen einer Anhörung passieren ?

Hätte der Standesbeamte sich an das Gericht gewandt wäre die Anhörung schriftlich erfolgt. Eine mündliche Verhandlung ist im Personenstandsverfahren eher die Ausnahme , wozu auch ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #27 - 21.01.2006 um 18:16:34
 
Hallo,

vielleicht wäre es auch hilfreich die Gründe des Amtsgerichts für die Ablehnung zu erfahren.

Über die Ablehnung ergeht ein schriftlicher Beschluss, der allen Beteiligten zugeht. Dort stehen die Gründe für die Ablehnung drin.

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Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Antwort #28 - 22.01.2006 um 22:17:13
 
Moin,

werde mir morgen nochmal alle Unterlagen durchgucken.

Aber es ist so, das das Standesamt, so wie ich das verstanden habe, den Antrag gestellt hat, aber die beiden haben über Ihren RA auch Klage eingereicht. Dann ist diese Klage, die die beiden eingereicht haben, sozusagen bereits die Anhörung?!?! Oder wie ist das zu verstehen?!?!

Was nun genau in der Ablehnung steht, muß ich noch nachlesen. Werde ich aber morgen machen und dann werde ich es mitteilen.

Vielen Dank, bis dahin

Ciao Motte
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Antwort #29 - 16.06.2006 um 23:16:03
 
AAAAHHHHHH,

hatte total vergessen noch zu schreiben.

Also, nach dem ersten Gerichtstermin wurde abgelehnt.

Dann hat meine Freundin und deren Verlobter Widerspruch eingelegt und nun ging es vors nächste Gericht. Hier sind dann auch Zeugen befragt worden, unter anderem die Tochter meiner Freundin.

Lange Warte Zeit, bis nun endlich die Antwort kam.


Der Standesbeamte wurde angewiesen die Ehe zu schießen. Wiederspruchsfrist ist abgelaufen und das Standesamt wird nun endlich einen Termin zu Eheschließung festlegen. Ach, ich bin so froh, das die beiden endlich glücklich werden können.

bis dahin

LG Motte

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