Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Erforderliches Befreiungsverfahren??? (Gelesen: 4.009 mal)
Sandra20
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Erforderliches Befreiungsverfahren???
17.06.2006 um 10:00:32
 
Hallo ihr Lieben,
ich habe eure Seite aufgesucht weil ich hoffe das mir hier einer weiter helfen kann?

Mein Verlobter und ich wollen gerne Heiraten da wir nun seit 6 Jahren zusammen sind und wir im August unser Zweites Kind erwarten, es würde letzt endlich alles vollkommen machen!

Leider haben wir dort ein wenig probleme den mein Verlobter ist ein kurdischer Iraker und hat leider nichts außer seinen damaligen Lichtbild Ausweiß den wir auch nur mit mühe und not besorgen konnten. Doch leider verlangt das Doofe Olg Stuttgart so viele Dinge die wir vorlegen müssen um endlich mal einen Antrag/Aufgebot zu bestellen zu dürfen!!!

Wir können leider nichts mehr aus dem Irak besorgen da mein Verlobter ein flüchtling ist und nun seit mehr als 10 Jahren von seinem Heimat Land weg ist, damals musste die Mutter alles vernichten hatte also viel mit dem Saddam zu tuen warum mein Mann geflohen ist! Naja letzt endlich liegt meine Frage ob man den eine Chance hat das ich meinen Verlobten doch heiraten kann auch wenn wir die Geburtsurkunde, Ledikeitsbescheinigung und das komische zeug vom Sharia Gericht nicht haben??? Gäbe es irgendeine möglich keit oder kennt ihr vielleicht auch solchne fälle die in Baden-Württemberg vorkommen und bei dennen das Olg Stuttgart dennoch zugesagt hat??? oder welche möglichkeit steht mir und meinen Verlobten den noch offen???

ich wäre sehr dankbar wenn mir irgendjemand weiter helfen könnte denn so langsam aber sicher bin ich so verzweifelt das ich keine hoffnung mehr hab!

Vielen dank für eure Zeit die ihr euch genommen habt um dies zu lesen und vielleicht auch zu antworten ich bedanke mich recht herzlichst bei euch!

Viele liebe grüße Sandra Zwinkernd
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 17.06.2006 um 11:25:17 von ronny »  
miniemaus_18  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Erforderliches Befreiungsverfahren
Antwort #1 - 17.06.2006 um 10:59:30
 
Hallo,

für eine Eheschließung in Deutschland sind mindestens erforderlich:

- ein gültiger Nachweis der Staatsangehörigkeit

- ein zweifelsfreier Nachweis des Personenstandes (ledig oder geschieden)

- ein Ehefähigkeitszeugnis

- ein zweifelsfreier Nachweis der Identität.

Da der Irak kein EFZ ausstellt, ist für die Eheschließung eine Befreiung durch das Präsidium des OLG erforderlich.

Solange Dein Freund nicht als Asylberechtigter oder als ausl. Flüchtling anerkannt ist, kann er diese Nachweise nur aus seinem Heimatstaat bekommen. Da ein solches Verfahren erforderlich ist, läßt in mir die Vermutung aufkommen dass er derzeit geduldet ohne erforderliche Papiere in DE lebt.

Also nicht auf das doofe OLG schimpfen sondern, hin zur Botschaft Pass beantragen und die Geburt-/ Abstammungsurkunde besorgen  Zwinkernd

Und einen treffenderen Betreff hätte ich mir auch gewünscht Zwinkernd



Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Sandra20
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re:Erforderliches Befreiungsverfahren???
Antwort #2 - 17.06.2006 um 11:13:45
 
Entschuldige bitte wegen dem betreff das nächste mal mach ich es besser!

Mein Verlobter hat die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland also eine Blauen Reisepass!

Wie gesagt/geschrieben aus dem Irak bekommen wir keinerlei Papiere her die wurden alle vor 10 Jahren vernichtet um die Familie meines Verlobten vor den Soldaten des Saddams zu schützen!

Welche Papiere ich eigentlich vorlegen sollte das hab ich alles schon auf der Internetseite des Olg Stuttgarts gelesen doch leider ist es uns nicht möglich dem gerecht zu werden um die Papiere zu besorgen  Traurig

Reicht den dem Olg Stuttgart nicht eine Eidestaatliche Versicherung vom Notar aus???

Oder weißt du noch einen anderen Weg???

danke dir fürs Antworten Smiley

Liebe Grüße Sandra
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 17.06.2006 um 11:25:38 von ronny »  
miniemaus_18  
IP gespeichert
 
Sandra20
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erforderliches Befreiungsverfahren???
Antwort #3 - 17.06.2006 um 11:15:07
 
Ach hatte vergessen einen Irakischen Lichtbild ausweiß besitzt er ja den wir auch schon übersetzen haben lassen!

ist das nicht der nachweiß für seine Nationalität????
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 17.06.2006 um 11:25:59 von ronny »  
miniemaus_18  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erforderliches Befreiungsverfahren???
Antwort #4 - 17.06.2006 um 11:23:49
 
Sandra20 schrieb am 17.06.2006 um 11:13:45:
Mein Verlobter hat die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland also eine Blauen Reisepass!



Steht da "zufällig" drin, :

Der Inhaber ist Asylberechtigt ?

oder

Der Inhaber ist ausl. Flüchtling ?

Dann frage ich mich, wer Euch auf das Befreiungsverfahren verwiesen hat  unentschlossen

Wer tatsächlich als anerkannter Asylberechtigter oder ausl. Flüchtling hier seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unterliegt personenstandsrechtlich deutschem Recht, ist also wie ein Deutscher zu beandeln. Er kann seine Geburt nachbeurkunden lassen (§ 41 PStG) und benötigt für eine Eheschließung keine Befreiung vom EFZ. Zwinkernd


Schau bitte mal in den blauen Ausweis:

was steht da genau ?

Grüße
Ronny Zwinkernd

Ich habe mal den Betreff abgeändert Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Sandra20
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erforderliches Befreiungsverfahren???
Antwort #5 - 17.06.2006 um 11:49:46
 
Erst einmal vielen Dank für deine mühe und Hilfe!

dann auch ein dankeschön wegen dem thema ändern

und nun zu dem pass da steht drin der inhaber dieses reiseausweises ist nicht asylberechtigt. reiseausweiß und aufenthaltserlaubnis gem. §25 abs.2 aufenthG.

was auch immer das heißen mag hä?

verwiesen hat mich niemand aber die standesbeamtin meinte gestern zu mir das sie in den letzten 10 jahren wo sie im standesamt arbeitet noch nie erlebt hat das ein iraker es geschafft hat mit keinen papieren zu heiraten also in solch einem falle wie meiner es ist!
sie meinte wenn ich aber trotzdem das aufgebot bestelle und es dann doch zur ablehnung kommt muss ich 55 euro an das olg zahlen und zzgl auch noch 55 euro an das standesamt das will ich eben vermeiden in dem ich genau weiß was ich machen muss und machen kann somit kann ich mir die kosten ersparren die unnötig auftauchen würden.
und zum anderen kann ich das geld im mom auch für was anderes dringend brauche (geburt des zweiten kindes)
Zum Seitenanfang
  
miniemaus_18  
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erforderliches Befreiungsverfahren???
Antwort #6 - 17.06.2006 um 12:20:45
 
Sandra, warum hat er keine bessere Aufenthaltserlaubnis? Als Vater eines deutschen Kindes würde die ihm zustehen - Heirat oder nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sandra20
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erforderliches Befreiungsverfahren???
Antwort #7 - 17.06.2006 um 12:28:30
 
Reni schrieb am 17.06.2006 um 12:20:45:
Sandra, warum hat er keine bessere Aufenthaltserlaubnis? Als Vater eines deutschen Kindes würde die ihm zustehen - Heirat oder nicht.



gute frage ich weiß es selbst nicht unser sohn wird jetzt im oktober vier jahre alt und wie geschrieben ein zweites kommt im august zur welt, verstehen tue ich selbst nicht warum er genau diesen aufenthalt bekommen hat unentschlossen

aber ich kenne mich leider mit der rechtslage und der bürokratie hier nicht wirklich aus  Traurig

aber was meinst du reni mit heirat oder nicht???
Zum Seitenanfang
  
miniemaus_18  
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erforderliches Befreiungsverfahren???
Antwort #8 - 17.06.2006 um 13:15:19
 
Als Vater eines deutschen Kindes hat er Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 28 Abs. 1 AufenthaltsG:

§ 28 Familiennachzug zu Deutschen


(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem ausländischen

Ehegatten eines Deutschen,
 
minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
 
Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird.


Solltet ihr einfach mal beantragen. Dann hätte er einen gesicherten Aufenthaltsstatus unabhängig von einer Ehe.
Ich kenne i.Ü. durchaus Iraker, die in den letzten Jahren hier geheiratet haben, allerdings haben die sich einige Papiere aus dem Irak besorgt - einfach weiter versuchen, es müsste zumindest noch irgendwo eine Geburtsurkunde geben.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sandra20
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erforderliches Befreiungsverfahren???
Antwort #9 - 17.06.2006 um 13:25:03
 
Was müssten wir den genau beantragen oder wo kann man dies anfechten???

wir versuchen nun mehr als 3 jahre irgend welche papiere aus dem irak zu bekommen doch die mutter hat uns versichert das sie jegliche papiere von ihm vernichtet hat als er dann geflüchtet ist  weinend

zu unserem nachteil wie man sehen kann laut den registern im irak gilt mein verlobter als nicht registriert und somit ist er nicht mehr erfasst

doch was wäre wenn ich dann doch die geburtsurkunde besorgen könnte wäre es einfacher dann in deutschland zu heiraten??? ohne die restlichen papiere???

und wir wollen ja nicht heiraten damit er hier einen gesicherten aufenthalt hat sondern um unsere liebe zu besiegeln die familie vollkommen erscheinen zu lassen, wie eigentlich jeder normale mensch auch  Zwinkernd

er besitzt ehrlich nur diesen einen nachweiß aus dem irak und zwar seinen personalausweiß mit lichtbild Griesgrämig

gäbe es denn sonst keine weiteren möglichkeiten es anderst zu schaffen???

und noch mal zu seinem aufenthalt wieso haben die behörden dann das nicht einfach von alleine gemacht wenn es in den gesetzt büchern schon drin steht???
muss man das immer alleine beantragen??
Zum Seitenanfang
  
miniemaus_18  
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erforderliches Befreiungsverfahren???
Antwort #10 - 17.06.2006 um 14:05:45
 
Sandra, warum niemand euch gesagt hat, dass er wegen des Kindes eine Aufenthaltserlaubnis haben könnte, lass ich lieber unkommentiert.
Er kann einfach zur Ausländerbehörde gehen, den Antrag stellen, und wenn die ihn ablehnen sollten, kann man dagegen klagen. Er muss aber darauf bestehen, dass sie den Antrag annehmen und bearbeiten, sich nicht abwimmeln lassen mit sowas wie: wir lehnen sowieso ab, lassen sie das doch.

Das würde ich i.Ü. zuerst erledigen, damit er nicht hinterher mit Papieren dasteht, die es ermöglichen, ihn abzuschieben.

Heiraten: mir ist nicht klar, warum er nicht mehr registriert ist. Aber mit Irak kennen sich hier eventuell andere besser aus, wart mal, dass vielleicht noch die eine oder andere antwortet.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sandra20
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erforderliches Befreiungsverfahren???
Antwort #11 - 17.06.2006 um 14:26:46
 
Voraller erst vielen vielen dank für deine auskunft sehr nett und lieb von euch!!!

zum anderen er wollte eigentlich am montag nun endlich seinen unbefrissteten aufenthalt beantragen, ist das denn jetzt gescheit dies zu machen in solch einem fall???

so leicht gebe ich nicht auf ich such und bohr mich hier durch irgendwie muss es eine lösung dafür geben es kann doch nicht wahr sein das ich die einzigste hier bin die einen iraker mit solchnen problemen heiraten will Laut lachend
Zum Seitenanfang
  
miniemaus_18  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema