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Brauche dringend HILFEEEEEEE!!! (Gelesen: 2.557 mal)
Nelly18
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Brauche dringend HILFEEEEEEE!!!
04.01.2006 um 21:28:56
 
Hallo,

ich hätte gerne eine Frage, und möchte gerne das ihr mir hilft!!!!

Ich habe vor 1 Jahr einen ausländischen Mann kennengelernt, und ich habe eine deutschen Pass (aber bin aus dem gleichen Land, woher der junge Mann auch kommt). Wir wollen jetzt heiraten, weil wir uns sehr lieben!!!
Wir haben alles fertig gemacht, alles was die Papiere betrifft und es ist keine Befreiung der Eheschließung gekommen. Da sie eine Begründung brauchen,dass es sich um keine Scheinehe handelt!!
Was kann ich als Begründung alles schreiben?
Es handelt sich wirklich um keine Scheinehe!!!

Wie kann ich das alles begründen?

weinend MfG Nelly
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

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Hamburg
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 04.01.2006 um 22:09:45
 
Hi,

Zitat:
Wir haben alles fertig gemacht, alles was die Papiere betrifft und es ist keine Befreiung der Eheschließung gekommen. Da sie eine Begründung brauchen,dass es sich um keine Scheinehe handelt!!


Befreiung? Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis oder was meinst Du genau?

Sprich mit demjenigen, der meinte es wäre eine Scheinehe und frage warum dieser Verdacht bestehe.
Ihr müsst dann vielleicht in getrennten Interviews belegen, daß Ihr Euch entsprechend kennt.
Zeugen sind auch gut und Bilder von Euch bei div. Gelegenheiten und vielleicht Urlauben.
Eben alles womit Ihr glaubhaft machen könnt, daß Ihr Euch liebt und deswegen heiraten wollt.

Grundsätzlich brauchen "sie" (wer ist "sie"?) nicht eine Begründung sondern es bestand ein Verdacht auf Scheinehe und "sie" sind zu dem Schluß gekommen, das es eine ist. Nun müsst ihr das widerlegen oder den anfänglichen Verdacht ausräumen.

Du müsstest mal ein paar mehr Details nennen, damit man konkretere Tips geben kann.  

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
"Alexa, wie gut ist der Datenschutz bei der Corona-Warn-App?"
 
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Nelly18
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 04.01.2006 um 22:19:17
 
Hi,

Danke für deine Antwort!!!! Cool


Also, damit meine ich,dass die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zunächst noch nicht erteilt werden kann, da der Oberlandesgericht eine Begründung( schriftlich) haben möchte, in der ich erkläre, dass es sich nicht um eine Scheinehe handelt?

Ich soll es schriftlich vorzeigen!!!




MfG

Nelly
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Sondra
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Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 04.01.2006 um 23:08:39
 
Nun, wenn es an OLG geht, dann würde ich es knapp und "amtlich" machen wie z.B.:

Hiermit erkläre ich (Nelly 19) Herrn XY seit ("anno domini") kennen und lieben gelernt zu haben. Kommunikation und Verständigung waren vom Anfang an unproblematisch, weil wir dieselbe Muttersprache und einen größtenteils gemeinsamen kulturellen Hintergrund teilen. Nachweise unserer Bekanntschaft / unseres Zusammenseins kann ich, wenn nötig, jederzeit vorlegen.
Ich versichere (nach bestem Wissen und Gewissen), dass es sich nicht um eine Scheinehe handelt.


Musterstadt am so und so vielten

Nelly 19


Gruß

Zwinkernd Sondra
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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Nelly18
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 04.01.2006 um 23:35:00
 
Hi Sondra,

Velen Dank für deine sehr hilfreiche Antwort!!! Smiley



MfG

Nelly
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