Folgende Situation. Ich Deutsch, Partnerin Aupair aus Kenya. Die
ABH in meinem Heimatort zeigt sich alles andere als Kooperativ. Siehe Thread 2. Aupair Jahr in anderem EU Land, in der Vergangenheit waren die Aussagen meiner
ABH „Nach Aupair ohne Ausreise studieren oder FSJ hat es in Deutschland noch nie gegeben, wird es nie geben“, „Sie soll ausreisen und dort sofort neu beantragen, nach spätestens 6 Wochen ist sie zurück“.
Nachdem nun wirklich alle anderen Optionen geplatzt sind, wollen wir heiraten. Ihre
AE läuft in 8 Wochen ab. Die Dokumente haben wir alle. Allerdings kann der (sehr freundliche!) Standesbeamte nicht sagen ob die Dokumente ausreichende Beglaubigungen haben, übersetzt werden müssten sie auch noch, er muss Erkundigungen einziehen… Daher ist es ihm auch unmöglich zu sagen, ob eine Hochzeit innerhalb der verbleibenden 8 Wochen möglich ist.
Nun hätte ich gedacht, dass zu einem gewissen Zeitpunkt eine Fiktionsbescheinigung möglich ist. Sprich, wenn man auf der
ABH einen Antrag auf Verlängerung der
AE stellt, sollte sie doch bleiben können bis darüber entschieden wurde? Der Standesbeamte rief gestern, als ich bei ihm im Büro war, unsere
ABH an, um zu fragen ob eine Anmeldung zur Eheschließung bzw Bestellen des Aufgebotes ausreicht. Die Antwort der
ABH zum Standesbeamten: „Eine
AE für Aupair ist deutlich Zweckgebunden, sie muss ausreisen solange keine Ehe vollzogen ist, selbst wenn die
AE einen Tag vor dem Hochzeitstermin abläuft und alle möglichen Bescheinigungen vorliegen, werden wir keinen Antrag annehmen und sie muss ausreisen!“
Frage: Wie sieht denn das nun mit Fiktionsbescheinigung aus? Was wird mindestens gebraucht zur Beantragung der
AE? Ich weiß es nicht, aber die Aussagen und mangelnde Kooperation der
ABH finde ich wiederholt schockierend und in der Vergangenheit hat es ja durch meine
ABH eindeutige Falschaussagen gegeben.
Bereits vor über 3 Monaten hatte ich erstmals vor unserem Standesamt vorgesprochen. Die Heiratspläne sind durchaus ernst, wir glauben fest das Heirat langfristig eine gute Idee ist, unabhängig von Visumfragen. Durch Umstände außerhalb unserer Kontrolle, u.A. die Falschaussagen durch Behörden und langsamer Informationsfluss bei unserem Standesamt, verlieren wir immer wieder viel Zeit. Mittlerweile scheint Heirat in Dänemark unser einzigster Ausweg zu sein, obwohl ich mir gerne diesen Umweg gespart hätte. Aber an den wiederholten Reaktionen unserer
ABH, selbst gegenüber dem Standesbeamten, würde ich denen zutrauen, dass wenn nach Hochzeit in Dänemark die Papiere vom dänischen Innenministerium noch nicht zurück sind oder das deutsche Familienstammbuch noch nicht angelegt ist, absolut keine AE-Verlängerung bewilligt wird. Die Aussage der
ABH war eindeutig, dass die Ehe rechtsgültig sein muss, während ich den Standesbeamten auch auf Dänemark ansprach und er hier auch nicht sagen konnte in welcher Form er die dänischen Papiere braucht und wie lange das Anlegen eines Familienstammbuches daher dauert. Ich befürchte es könnte uns allen ernstes passieren, dass ich als deutscher Staatsbürger auswandern muss, um mit meiner Ehefrau zusammen sein zu dürfen. Das kann doch nicht sein? Es muss doch irgendeine Möglichkeit geben eine unmittelbar bevorstehende Ehe, oder eine bereits vollzogene Hochzeit mit noch ausstehenden Papieren von der
ABH anerkannt zu bekommen. Ab wann wäre unser Zusammenbleiben garantiert und wie?
Viele, vielen Dank,
Chris