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wer weiss weiter und könnte mir helfen? (Gelesen: 2.627 mal)
stumpelchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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03.01.2006 um 19:20:39
 
hallo,
ich hab da ein ziemliches problem dass mich auch momentan äusserst schlecht schlafen lässt, und mich regelrecht in depressionen bringt.
ich habe vor nunmehr fast 4 jahren ( jan 02)einen afrikaner geheiratet. damals in seiner heimat. ich habe ihn mit reinem herzen und voller liebe geheiratet. zum damaligen zeitpunkt enke ich war es bei ihm auch so.

jedenfalls, ich wieder zurück in deutschland hab gekämpft dass er via familienzusammenführung wieder zu mir kommt. ich war happy als er wieder einreisen durfte ein halbes jahr später.

aber von dem tag an war er einfach nicht mehr so wie er war als wir zusammen runterflogen. ich konnte mit ihm über nichts mehr reden er war ständig agressiv, und immer seltener zu hause. er wollte gleich alles haben neues auto grössere wohnung etc. natürlich ging das nicht da ich zu diesem zeitpunkt allein erwerbstätig war und er noch keinerlei finanzielle ansprüche hatte. irgendwie sind wir einfach nicht mehr miteinander zurecht gekommen und entfernten uns immer mehr.

im jul.03 sprach ich mit meinem arbeitskollegen über die ganze sache. er war auch ein guter freund und irgendwann merkte ich dass ich mich in ihn verliebt hatte und auch er sich in mich.
nun ja was soll ich sagen wir sind nun seit okt.03 zusammen und wohnen seit febr.04 zusammen.

ich hatte anfangs mit meinem ehemann sehr starke probleme. kurz und gut er hatt mich damals ende 03 erpresst. er hat meinem freund gedroht wortwörtlich " I kill You" auf offener strasse. zu mir sagte er wenn ich mich scheiden lasse wird er sagen ich hätte ihn damals für geld geheiratet, was weissgott nicht stimmt, ich hab damals genügend schulden dafür gemacht um ihn überhaupt zu heiraten.

ich habe aus angst vor ihm und aus angst um meinen freund bis heute geschwiegen.

ich habe mich noch nicht einmal polizeilich umgemeldet.
nun sollte er letztes jahr november seinen unbefristeten stempel bekommen, wurde aber durch eine noch laufende klage gegen ihn wegen körperverletzung von der ABH noch vorbehalten.( was in der zwischenzeit schon die dritte ist, er hatte auch schon zwei wegen fahren ohne führerschein)
ok ich habe damals gesagt zu ihm wenn er uns in ruhe lässt zieh ich das mit ihm durch, weil ich wirklich angst vor ihm hatte. aber irgendwie hab ich das gefühl er verlässt sich da voll auf mich obwohl er sich dass doch alles selbst kaputt macht.
ich kann einfach nicht mehr, weil ich einfach nicht weiss wie das noch weitergeht.

meine frage nun was wäre wenn ich mich jetzt(anfang 06) ummelde und bei der ABH bekannt gebe dass wir getrennt leben?

und was wäre wenn ich mich ummelde und bekannt werden würde dass wir schon seit okt.03 nicht mehr zusammen leben? was für konsequenzen hätte das für mich?

eine scheinehe von anfang an sind wir ja nicht eingegangen.

danke schon mal für eure hilfe
lara
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 04.01.2006 um 08:13:39
 
Hi,

damit kommst Du aber reichlich spät !


Sieh mal hier : § 28 , § 31 und § 5 AufenthG  (bei Weiterführung der AE nach Auflösung der ehel. Lebensg. )

Wie willst Du beweisen, dass Du schon vor Ablauf von 2 Jahren nicht mehr mit ihm
zusammen lebst ?

Dein Unterlassen könnte Folgen haben. Sieh mal hier : § 95 Abs. 2 AufenthG


Bruno
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stumpelchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 04.01.2006 um 08:27:30
 
hi, ich weiss dass es sowieso viel zu spät ist.
aber was soll ich denn machen. er setzte und setzt mich heut immernoch so unter druck.
ich hab einfach angst vor ihm das ist alles. ich bin überzeugt dass er irgendetwas tut wenn ich ihm den AE versaue.

natürlich würde ich mir selbst mehr stärke wünschen, und vor allem dass ich net so nen schiss hab vor ihm.

stumpel
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 04.01.2006 um 08:41:10
 
jau, das kann ich verstehen !

Ich würde doch einfach zur ABH gehen und denen alles erzählen. Weiteres obliegt dann
der ABH.
Solltest Du dich bedroht fühlen, dann wende Dich an die Polizei.
Mehr kann man jetzt nicht machen. Angst solltest Du ihm nicht zeigen !

Für die ABH und deren weiteres Vorgehen wäre es hilfreich, wenn Du Zeugen benennen
kannst, die Deine Geschichte bestätigen können, vielleicht Dein jetziger Freund ?

Ich persönlich hoffe sehr, dass die Kollegen den Mut aufbringen den Aufenthaltstitel
zurück zu nehmen .
Also Kolls, hau rein !


Bruno
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #4 - 04.01.2006 um 09:39:03
 
Wenn Du Dich jetzt getrennt lebend meldest wird Dein Noch-Ehemann jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt noch keine NE bekommen können. Da Du ohnehin verpflichtet bist Änderungen in den pers. Verh. zu melden, würde ich die Trennung auf jeden Fall bei der Meldebehörde anzeigen und mich auch ummelden.
Bezüglich des Zeitpunktes mußt Du Dir über die Konsequenzen klar sein wenn Du  den Zeitpunkt der Trennung auf Okt. 2003 datierst. Wahrscheinlich wird die Meldebehörde ein Bußgeld festsetzen weil Du Dich zu spät umgemeldet hast. Steuerliche Probleme könnten aufgrund der seitdem zu Unrecht in Anspruch genommenen günstigeren Steuerklasse auf Dich zukommen. Das größte Problem wird aber wahrscheinlich Dein Mann sein. Bei einer Trennung im Okt. 2003 hätte er kein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben, die ABH wird seinen Aufenthalt im BG deshalb beenden.  Da das ganze Verfahren bis zur endgültigen Ausreise leicht einige Monate dauern wird wirst Du also eine gehörige Menge Durchhaltevermögen brauchen um das durchzuziehen. Zudem hängt die endgültige Beendigung des Aufenthaltes davon ab, ob Du Deine Angaben auch tatsächlich nachweisen kannst. Hilfreich dafür wäre ein gemeinsamer Mietvertrag für die jetzige Wohnung, Nebenkostenabrechnungen, gemeinsame Urlaube mit Deinem Freund etc.
So ohne weiteres wird Dein Mann das sicher nicht hinnehmen. Du solltest ihm selbstbewußt und konsequent gegenüber treten. Nach meiner Erfahrung werden in der Mehrzahl Frauen unter Druck gesetzt, bei denen eine gute Chance besteht daß sie mit mehr oder weniger Druck einen Rückzieher machen werden. Vor allem solltest Du ihm keine Gelegenheit geben Dich alleine zu erwischen und ihm von Anfang an klar machen, daß seine Bemühungen keinen Erfolg haben werden. Ein Wohnungswechsel mit anschließender Einrichtung einer Auskunftssperre beim EMA wäre vielleicht auch nicht verkehrt. Das ist alles leichter gesagt als getan. Wenn Du Dich zu diesem Schritt entschließt wünsche ich Dir viel Erfolg und Durchhaltevermögen.
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Antwort #5 - 04.01.2006 um 09:50:03
 
hi,
ehrlich gesagt ist mir im moment seine NE ziemlich egal geworden. weil ich einfach mit meinen nerven am ende bin.
was wäre wenn ich mich zum jetzigen zeitpunkt als getrennt lebend bei der ABH melde?
hätte er wahrscheinlich ein eigenständiges Aufenthaltsrecht oder?
wie schaut es damit mit der noch laufenden klage aus wegen körperverletzung? ist dadurch nicht ein eigenständiges aufenthaltsrecht verwirkt?

stumpel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #6 - 04.01.2006 um 10:19:41
 
Eine Verurteilung hätte auf das eigenständige Aufenthaltsrecht keinen Einfluß, sie könnte höchstens zu einer Ausweisung aufgrund der Straftat führen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #7 - 04.01.2006 um 10:34:42
 
Zitat:
Ausweisung aufgrund der Straftat


Wobei zu bedenken ist, dass die einfache Körperverletzung sicherlich noch keinen "offenkundigen" Ausweisungsgrund darstellen wird vgl. §§ 53 bis 55 AufenthG.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #8 - 04.01.2006 um 10:43:53
 
hi,
ich danke euch für eure antworten, ich glaube ich weiss was ich zu tun habe. ich sag nur nach mir die sintflut. was danach kommt, ist ja wohl dann nicht mehr in meinem ermessen. sollte er auf grund der straftat ausgewiesen werden, ( wenn nicht durch diese, dann wahrscheinlich irgendwann durch ne andere, er lernt es eben nie) dann ist das sein bier. wenn er meint er darf sich aufführen wie die axt im wald, dann soll er auch mit den konsequenzen leben müssen. ich muss!! jetzt einfach mal zähne zeigen und das durchziehen.

lieben dank
stumpel
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