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Einbuergerung NE (Gelesen: 1.396 mal)
anouar53119
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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03.01.2006 um 11:25:51
 
Hallo @n alle,
ich bitte euch hier um Hilfe, ich bin seit 03. 1999 in Deutschland als student ( aufenth. Bewelegung )
seit 03. 2005 bin ich mit einer deutschen Frau verheiratet seitdem habe ich ( Aufenth.erlaubnis )
meine Frage lautet, wann darf ich fruehstens die Einbuergerung oder die NE beantragen?
ich habe einen Integrationskurs besucht und war erfolgreich.
Danke
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Samfro
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Antwort #1 - 03.01.2006 um 11:38:03
 
kommt aufs bundesland an, denn nicht überall werden die zeiten der bewilligung angerechnet.
für niedersachsen würde ich unverbindlich 03/2006 sagen
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anouar53119
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 03.01.2006 um 12:49:48
 
warum eigentlich 03. 2006? ist das fuer die Einbuergerung oder die NE? spielt der intergrationskurs eine Rolle? ich wohne in BW.
danke
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #3 - 03.01.2006 um 12:57:06
 
Zitat:
ist das fuer die Einbuergerung oder die NE


Das kann sich nur auf eine Einbürgerung beziehen, weil die Bewilligungszeiten für eine NE in keinem Bundesland angerechnet werden Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Samfro
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #4 - 03.01.2006 um 13:12:14
 
ups hab ich wohl vergessen
als durch den erfolgreichen integrationskurs sind nur noch 7 jahre erforderlich für die eb
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