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Sprachstudentin Dauer des Aufenthalts (Gelesen: 5.492 mal)
paym
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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03.01.2006 um 10:12:22
 
Hallo zusammen,

bei meiner Freundin aus der Ukraine (ehemaliges AuPair-Mädchen) ist der Aufenthaltszweck im Pass eindeutig auf den „Besuch des Sprachkurses zur Vorbereitung aufs Studium“ von der ABH geändert worden. Trotzdem wurde uns von einer 'leider nicht sehr kooperativen Sachbearbeiterin' bei einer anderen (z.Z. zuständige) ABH gesagt, dass ihr Aufenthalt zwecks Besuch des Sprachkurses max. 12 Monate sein wird, wobei sie ihren Aufenthalt exakt bis zum letzten Tag des laufenden Sprachkurses verlängert hat und keinen Tag länger.
Wir waren bei unserem Termin so nett wie nur irgendmöglich! Was können wir da machen? Sollen wir doch einen Juristen beauftragen für uns die Formalitäten zu regeln? Bringt das was?!?

und..
Sie wohnt im Moment bei mir und die Wohnung ist groß genug und meinen Mietvertrag habe ich mit der Verpflichtungserklärung zusammen damals der ABH vorgelegt(alles war ok); aber falls sie nun für eine begrenzte Zeit zu ihrer Freundin in eine andere Stadt ziehen würde(für einen anderen Sprachkurs an der dortigen Uni), wäre da die begrenzt Größe eines Studentenzimmers (von der Freundin eben) bei erneuten Aufenthaltsverlängerung von Bedeutung oder ein Hindernis?? Wenn ja dann müssen wir für sie ein separates Zimmer dort mieten(ist halt eine Kostenfrage).

Ist es denn üblich, dass der Aufenthalt als Sprachschüler immer nur für die exakte Dauer des Sprachkurses verlängert wird?

Ich wäre für eine Antwort von Euch sehr dankbar!  Smiley Vielen Dank im voraus.

Mfg
paym
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holly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 03.01.2006 um 10:26:24
 
Also ich verstehe nicht, wo das Problem ist. Sie muss nur rechtzeitig vor Ablauf einen neuen Sprachkurs vorlegen und um Verlängeurng der Aufenthaltserlaubnis bitten.

Wenn die neue Wohnung groß genug ist, sehe ich dort kein Problem.

Gruß Holly
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 03.01.2006 um 10:47:50
 
Es geht eben wohl um das eigentliche Studium nach dem Sprachkurs.
Wenn ich das richtig verstehe, hatte die urspünglich zuständige ABH
den Wechsel nach dem au pair-Jahr zum Studium bzw. Studienvorbe-
reitung genehmigt und einen entsprechenden Hinweis in den Pass ge-
gemacht. Insoweit hat diese Prüfung bereits dort stattgefunden und ist
sicher auch aktenkundig. Eine gewisse Bindungswirkung ist da schon
entstanden.

Einige ABHs vertreten die Meinung, dass ein Zweckwechsel nach au pair
hin zu Studium nicht möglich ist (was wohl eindeutig falsch ist). Im Zweifel
bzw. Streit dann eben einfach den Antrag stellen und auf einen Bescheid
bestehen und ggf. den Rechtsweg ausschöpfen. Natürlich wäre es ratsam
zunächst nochmal Kontakt aufzunehmen und sich die Ablehnungsgründe
erläutern zu lassen, damit sich ggf erneut damit auseinander setzen zu
können. Die Begründung: das geht nicht, ist rechtlich natürlich nicht aus-
reichend. Da muss schon mehr Butter bei de Fische.
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paym
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #3 - 03.01.2006 um 10:57:35
 
hallo holly, ich hatte vergessen zu erwähnen, dass soweit ich weiß (und hier im Forum gelesen habe) die Dauer des Aufenthalts Zwecks Besuch eines Sprachkurses wohl einen Unterschied macht, ob zur Vorbereitung zum Studium oder einfach so! In diesem Fall (Vorbereitung zum Studium) kann (soll) der Aufenthalt um max. 18 Monate verlängert werden und nicht max. 12 Monate. Gruss paym

PS: vielen Dank allen, die geantwortet haben für die Mühe Smiley

holly schrieb am 03.01.2006 um 10:26:24:
Also ich verstehe nicht, wo das Problem ist. Sie muss nur rechtzeitig vor Ablauf einen neuen Sprachkurs vorlegen und um Verlängeurng der Aufenthaltserlaubnis bitten.

Wenn die neue Wohnung groß genug ist, sehe ich dort kein Problem.

Gruß Holly

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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 03.01.2006 um 11:01:01
 
Hallo paym Zwinkernd

im Normalfall dauert ein Deutschintensivkurs zwölf Monate, dieser kann, wenn er ein studienvorbereitender Deutschkurs ist, bis auf 18 Monate verlängert werden.

Da deine Freundin bereits als Au-pair in Deutschland war, gibt es verschiedene Ausländerbehörden, die von dem Au-Pair Aufenthalt ein halbes Jahr auf die Gesamtdauer des Deutschkurses anrechnen. Während der Zeit als Au-Pair hatte sie ja schon ausreichend Gelegenheit, deutsch zu lernen (im Deutschkurs und in der Familie und im täglichen Leben).

Daher kann die Beschränkung des Deutschkurses auf maximal 12 Monate nach dem Au-Pair Aufenthalt durchaus möglich sein.

Das die Aufenthaltserlaubnis nur bis zum Ende des Deutschkurses erteilt wird, kommt auch bei verschiedenen Ausländerbehörden vor. Es sollte da jedoch kein Problem darstellen, vor Ende des Deutschkurses und Ablauf der Aufenthaltserlaubnis die entsprechende Verlängerung mit einem neuen Deutschkurs zu bekommen, solange die zwölf Monate noch nicht erreicht sind.

Muss deine Freundin eigentlich ein Studienkolleg besuchen? Liegt schon eine Zeugnisanerkennung vor? Der Besuch des Studienkollegs könnte eine weitere Ursache sein, dass für den Deutschkurs maximal zwölf Monate zugestanden werden.


Grüße
sunnysunshine Zwinkernd
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paym
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #5 - 03.01.2006 um 11:36:48
 
hi sunnyshine,  Smiley

dir und ‚fons’ und allen anderen vielen herzlichen Dank für Euere Unterstützung bei meiner Frage.
Um deine Frage zu beantworten: nein, meine Freundin muß keinen Studienkollege besuchen (sie studierte bereits in der Ukraine einige Semestern), allerdings liegt ein Zeugnisanerkennung noch nicht vor. Wir haben soweit alles (Zeugnisse) vorbereitet und uns auch an der Uni hier soweit informiert und werden uns mit der Uni-Assist in Berlin in Verbindung setzen.

Übrigens muss meine Freundin die Sprachkurse, die sie besucht auch "bestehen"(?) (ich meine jeweils die Prüfung) bzw. muss sie der ABH Abschlusszeugnisse oder dergleichen vorlegen?

Mfg
paym

Zitat:
Hallo paym Zwinkernd

im Normalfall dauert ein Deutschintensivkurs zwölf Monate, dieser kann, wenn er ein studienvorbereitender Deutschkurs ist, bis auf 18 Monate verlängert werden.

Da deine Freundin bereits als Au-pair in Deutschland war, gibt es verschiedene Ausländerbehörden, die von dem Au-Pair Aufenthalt ein halbes Jahr auf die Gesamtdauer des Deutschkurses anrechnen. Während der Zeit als Au-Pair hatte sie ja schon ausreichend Gelegenheit, deutsch zu lernen (im Deutschkurs und in der Familie und im täglichen Leben).

Daher kann die Beschränkung des Deutschkurses auf maximal 12 Monate nach dem Au-Pair Aufenthalt durchaus möglich sein.

Das die Aufenthaltserlaubnis nur bis zum Ende des Deutschkurses erteilt wird, kommt auch bei verschiedenen Ausländerbehörden vor. Es sollte da jedoch kein Problem darstellen, vor Ende des Deutschkurses und Ablauf der Aufenthaltserlaubnis die entsprechende Verlängerung mit einem neuen Deutschkurs zu bekommen, solange die zwölf Monate noch nicht erreicht sind.

Muss deine Freundin eigentlich ein Studienkolleg besuchen? Liegt schon eine Zeugnisanerkennung vor? Der Besuch des Studienkollegs könnte eine weitere Ursache sein, dass für den Deutschkurs maximal zwölf Monate zugestanden werden.


Grüße
sunnysunshine Zwinkernd

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Sondra
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Antwort #6 - 03.01.2006 um 14:02:48
 
Zitat:
eine Aufenthaltserlaubnis zum Besuch eines Sprachkurses kann nur für maximal 12 Monate erteilt werden.  

Einen Unterschied macht es, wenn du einen studienvorbereitenden Sprachkurs besuchst. Da ist eine Verlängerung auf 18 Monate möglich. Du musst allerdings nachweisen, dass du auch studieren kannst (Zeugnisanerkennung). Dabei muss auch festgestellt werden, ob du ggf. ein Studienkolleg besuchen musst. Wenn du ein Studienkolleg besuchen musst, muss darauf geachtet werden, dass die studienvorbereitenden Maßnahmen (Deutschkurs + Studienkolleg) nicht länger als 2 Jahre dauern.

Grüße
sunnysunshine


Ich denke, dass diese Auskunft am besten zu der Situation deiner Freundin
paym schrieb am 03.01.2006 um 10:12:22:
bei meiner Freundin aus der Ukraine (ehemaliges AuPair-Mädchen) ist der Aufenthaltszweck im Pass eindeutig auf den „Besuch des Sprachkurses zur Vorbereitung aufs Studium“ von der ABH geändert worden.  
Ist es denn üblich, dass der Aufenthalt als Sprachschüler immer nur für die exakte Dauer des Sprachkurses verlängert wird?
paßt
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Sondra
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Antwort #7 - 03.01.2006 um 14:04:49
 
Heiliger Bim-Bam!! Wieso sehe ich bereits existierenden Antworten hier nicht? Sorry nochmals für heute  Traurig
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Antwort #8 - 03.01.2006 um 14:20:16
 
Wenn ein thread länger am PC "stehen bleibt". Evtl. mal dann F5 drücken
und page refreshen  Cool
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sunnysunshine
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Antwort #9 - 03.01.2006 um 15:04:36
 
paym schrieb am 03.01.2006 um 11:36:48:
Übrigens muss meine Freundin die Sprachkurse, die sie besucht auch "bestehen"(?) (ich meine jeweils die Prüfung) bzw. muss sie der ABH Abschlusszeugnisse oder dergleichen vorlegen?


naja, die ABH wird die Abschlusszeugnisse vermutlich nicht sehen wollen, aber bestehen sollte sie die Prüfungen schon, denn wie will sie sonst die Aufnahmeprüfung bzw. Deutschprüfung für die Uni bestehen?

Grüße
sunnysunshine Zwinkernd
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brickbat
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Antwort #10 - 04.01.2006 um 12:13:45
 
Falls es zwischen Ablauf der AE und Zulassungsprüfung eine Zeit zu überbrücken gilt würde ich mir schon das Ergebnis der Abschlußprüfung vorlegen lassen.
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amais
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Antwort #11 - 04.01.2006 um 20:54:13
 
Hallo,
wollte mich hier mal einklinken.
Wer stellt denn fest, ob und wann ein studienkolleg gemacht werden soll. Wo gibt es diese Studienkollege?
Wie läuft das mit der Zeugnisanerkennung? Unser Aupair hat bereit in Kenia vier Semester studiert, das Studium aber nicht abgeschlossen, da dann Aupairaufenthalt. Welches Zeugnis müsste sie vorlegen bzw. muss dieses beglaubigt werden,...
Sorry für die vielen Fragen, aber ich bin ganz neu auf dem Gebiet, und versuche mich gerade durch unsere deutschen Verordnungen bzgl. Studium durchzugraben  Zwinkernd
Danke schon mal an alle fleissigen Antworter!
Marion
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Sondra
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Antwort #12 - 05.01.2006 um 07:46:07
 
@amais
Ganz genau und en detail findest du Antworten unter:

Zulassungsverfahren bundesweit nach BL

Studienkollegs bundesweit nach BL

Beispiel Sprachschule (und Kurse)

Gruß  Smiley Sondra

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