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Einbürgerung nach einem Ladendiebstahl (Gelesen: 1.755 mal)
abdel
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Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung nach einem Ladendiebstahl
29.12.2005 um 23:02:32
 
Hallo zusammen
Ich habe ein Problem oder ich beschäftige mich mit einen Problem : ich habe von einem Freund erfahren dass sie ein Antrag stellen wollten und bevor sie dies gestellt habe hat ein Brüder von iHm geklaut in einem Laden weinend. ( Wert um ca. 100 Euro). Er rief mich an und fragte ob ich jemand kenner der ihnen sagen kann ob bei seinem Brüder die Einbürgerung abgeleht werden kann.
Zum Jungen ist 17 Jahre in der BRD geboren, lebt hier. ja und geht noch zu schule.
Für eine Info wo ich da was genau lesen kann würde ich euch sehr dankbar sein. Oder auch Info

Mfg
Abdel
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 29.12.2005 um 23:25:03
 
Hallo Abdel,

soweit ich weiß, wird während eines laufenden Ermittlungsverfahrens / Strafverfahrens das Einbürgerungsverfahren erst einmal "auf Eis gelegt" - es wird abgewartet, was bei dem Ermittlungsverfahren herauskommt.

100 Euro ist nicht so viel, so dass die Bestrafung wohl eher gering ausfällt und der Junge dann vermutlich keine Vorstrafe hat, so dass er dann eingebürgert werden kann.

Wichtig ist jedoch:
Er muss beim Antrag auf Einbürgerung angeben, dass da ein Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft (falls in der Vergangenheit schon mal was war, muss er das auch angeben).
Wenn er es nämlich nicht angibt und es rauskommt, wird die Einbürgerung abgelehnt.
(so wurde es mir bei uns auf der Gemeinde erklärt, als ich wegen Einbürgerung für meinen Mann fragte)

Viele Grüße
Janna

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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Samfro
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Beiträge: 112
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach einem Ladendiebstahl
Antwort #2 - 30.12.2005 um 07:42:06
 
ist es denn eine Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG dann bleiben veruteilungen bis 180 Tagessätze außer betracht.
bei eb nach § 8 wird das ganze sehr viel enger.
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