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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung nach einem Ladendiebstahl
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Beitrag begonnen von abdel am 29.12.2005 um 23:02:32

Titel: Einbürgerung nach einem Ladendiebstahl
Beitrag von abdel am 29.12.2005 um 23:02:32
Hallo zusammen
Ich habe ein Problem oder ich beschäftige mich mit einen Problem : ich habe von einem Freund erfahren dass sie ein Antrag stellen wollten und bevor sie dies gestellt habe hat ein Brüder von iHm geklaut in einem Laden :'(. ( Wert um ca. 100 Euro). Er rief mich an und fragte ob ich jemand kenner der ihnen sagen kann ob bei seinem Brüder die Einbürgerung abgeleht werden kann.
Zum Jungen ist 17 Jahre in der BRD geboren, lebt hier. ja und geht noch zu schule.
Für eine Info wo ich da was genau lesen kann würde ich euch sehr dankbar sein. Oder auch Info

Mfg
Abdel

Titel: Re: Einbürgerung nach einem Ladendiebstahl
Beitrag von Janna am 29.12.2005 um 23:25:03
Hallo Abdel,

soweit ich weiß, wird während eines laufenden Ermittlungsverfahrens / Strafverfahrens das Einbürgerungsverfahren erst einmal "auf Eis gelegt" - es wird abgewartet, was bei dem Ermittlungsverfahren herauskommt.

100 Euro ist nicht so viel, so dass die Bestrafung wohl eher gering ausfällt und der Junge dann vermutlich keine Vorstrafe hat, so dass er dann eingebürgert werden kann.

Wichtig ist jedoch:
Er muss beim Antrag auf Einbürgerung angeben, dass da ein Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft (falls in der Vergangenheit schon mal was war, muss er das auch angeben).
Wenn er es nämlich nicht angibt und es rauskommt, wird die Einbürgerung abgelehnt.
(so wurde es mir bei uns auf der Gemeinde erklärt, als ich wegen Einbürgerung für meinen Mann fragte)

Viele Grüße
Janna


Titel: Re: Einbürgerung nach einem Ladendiebstahl
Beitrag von Samfro am 30.12.2005 um 07:42:06
ist es denn eine Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG dann bleiben veruteilungen bis 180 Tagessätze außer betracht.
bei eb nach § 8 wird das ganze sehr viel enger.

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