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Deutsche Botschaft in Bangkok/Schengener Visa (Gelesen: 3.330 mal)
wanninger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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25.12.2005 um 08:23:35
 
Hallo, vielleicht kann mir jemand Auskunft geben . Ich habe am 30.Okt.2005 in Bangkok geheiratet .
Nach der Heirat wurde die Heiratsurkunde bei der Deutschen Botschaft legalisiert und eingetragen .
Ich habe für meine Frau ein Schengener Visa für 3 Wochen beantragt . Die Konsulatabteilung weigerte sich zuerst das Visa auszustellen und forderte mich auf eine Aufenthaltgenehmigung (Zusammenführung der Lebensgemeinschaft ) zu beantragen . Ich erklärte dem zuständigen Herren das ich durch meinen Arbeitsvertrag in Thailand (bis Ende 2006) momentan keine Aufenthaltgenehmigung beantragen möchte , da diese nach 6 Monate ungültig wird und ich nicht weis ob ich meine Frau alle 6 Monate nach Deutschland bringen kann . Nach mehreren Telefonaten unteranderem auch mit dem Leiter der Visaabteilung wurde mir ein Visa für 26 Tage ausgestellt mit der Auflage das sich meine Frau nach Rückkehr innerhalb 7 Tage bei der Botschaft Rückmelden muß ??? Das ist angeblich eine Ausnahme und  beim nächsten mal muß eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden?? .
Ich mußte auch einen Nachweis von meinen Arbeitgeber( Deutsche Firma ) beibringen?????
Meine Frage sind nun :
Ist es richtig das ich eine Aufentshaltsgenehmigung für meine Frau brauche (Krankenversicherung muß das ganze Jahr bezahlt werden )
oder gibt es ein längeres Schengener Visa ?
Wenn nicht wie oft kann man  dann die AG beantragen wenn sie alle 6 Monate verfällt !
Da es laut Deutsche Botschaft Bangkok die Beantragung der AG bis zu 12 Wochen dauert wie soll man so etwas machen
Mir kommt es schon so vor das sich einige Leute dieser Botschaft anscheinen Ihre eigenen Gesetze machen , da ich von mehreren Leuten die Bestätigung habe das sie längerfristige Schengener Visa`s
bekommen haben


vielen Dank














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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 25.12.2005 um 09:08:37
 
Hallo Wanninger,

wenn du belegen kannst, dass du deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand hast und nur zum Besuch nach Deutschland deine Frau mitnhhemen willst und ihre Rückkehrbereitschaft glaubhaft machen kannst, sollte ein Besuchsvisum eigentlich kein Problem darstellen. Sie hat aber keinen Anspruch auf Erteilung des Besuchsvisums.

Ein Visum zur Familienzusammenführung zu dir dürfte regelmäßig daran scheitern, dass du deinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht hier im Bundesgebiet hast. Die Botschaft befürchtet wahrscheinlich, dass deine Frau den einfacheren Weg wählen möchte und dann mit dem erteilten Besuchsvisum einen Daueraufenthalt in Deutschland anstrebt.

Vielleicht zeigt sich die Botschaft ja einsichtiger, wenn deine Frau innerhalb der vorgegebenen Frist sich wieder bei der Botschaft meldet und damit ihre Rückkehrbereitschaft verdeutlicht.

Grüße
sunnysunshine Zwinkernd
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wanninger
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Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 26.12.2005 um 12:28:25
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort ,
dann muß ich wohl die Familienzusammenführung beantragen .
Muß man für diesen Antrag ein genauen Einreisetermin (Flug Ticket ) angeben .


gruß
wanninger
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 26.12.2005 um 12:38:38
 
Zitat:
dann muß ich wohl die Familienzusammenführung beantragen . 


Hi Zwinkernd

wie schon oben geschrieben, habe ich erhebliche Zweifel, dass ein Visum zur Familienzusammenführung überhaupt erteilt werden kann. Die ABH wird vermutlich gar nicht zustimmen können, da du deinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Bundesgebiet sondern in Thailand hast. In § 28 Abs. 1 Satz 1 AufenthG
hier
steht unter anderem, dass du deinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben musst. Dies ist nicht erüllt, demzufolge kann eigentlich auch kein Visum zur Familienzusammenführung erteilt werden.

Vielleicht solltest du die Leute von der Botschaft mal darauf hinweisen.

Grüße
sunnysunshine Zwinkernd
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #4 - 05.01.2006 um 11:30:10
 
wanninger schrieb am 25.12.2005 um 08:23:35:
... oder gibt es ein längeres Schengener Visa ?
...
Mir kommt es schon so vor das sich einige Leute dieser Botschaft anscheinen Ihre eigenen Gesetze machen , da ich von mehreren Leuten die Bestätigung habe das sie längerfristige Schengener Visa`s
bekommen haben

Ich habe einige Jahre (1998 - 2003) in Thailand gelebt und meine thailändische Frau hatte nach unserer Heirat für unsere gemeinsamen Besuchsreisen nach D ein 2-jähriges Schengen-Visum zur mehrmaligen Einreise.

Zitat:
Hallo Wanninger,
wenn du belegen kannst, dass du deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand hast und nur zum Besuch nach Deutschland deine Frau mitnhhemen willst und ihre Rückkehrbereitschaft glaubhaft machen kannst, sollte ein Besuchsvisum eigentlich kein Problem darstellen.
Das habe ich damals auch gemacht.

Abu
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wichtel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #5 - 05.01.2006 um 17:27:29
 
Hallo!

Ich würd, nachdem die Botschaft mit Euch "gute Erfahrungen" mit dem ersten Visum und Eurer Rückkehr gemacht hat , mal nach einem Visum entsprechend § 6 Absatz 2 AufenthG  guckhttp://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#6 fragen. Ein Versuch ist's bestimmt wert Zwinkernd
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wanninger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 06.01.2006 um 21:50:32
 
Vielen dank für die Info´s ,
ich werde es mal probieren

gruß
      wanninger
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