Hallo liebe Leute im Forum!
Erstmal großes Lob für Euch alle. Schon lange habe ich dieses gutes Forum betrachtet und ich schaue immer gerne regelmäßig rein. Für mich ist sehr wichtig, denn ich bin ein Ausländer hier in Deutschland. Meine Erfahrung mit
ABH ist nicht sehr besonders. Dort habe ich sogar den Eindruck, es ging so schnell, als ob Sie für mich nicht viel Zeit hätten.
Ich komme aus Indonesien. Im Jahr 1995 bin ich nach Deutschland zum Studieren eingereist. Während meiner Studiumsphase 1995-2003 an der Uni Hannover hatte ich nur Aufenthaltsbewilligung.
Nach dem Studium im April 2003 fing ich ein 2jähriges Fachpraktikum gemäß §17
AufenthG bei der Firma XXX in der Stadt YYY (auf meinem Paß stand die Anmerkung, dass die Genehmigung mit Beendigung oder Abbruch das Praktikum erlischt und keine weitere Arbeitsaufnahme gestattet).
Das Fachpraktikum wurde bis 31.08.05 vom Bundesagentur für Arbeit (damals Arbeitsamt) genehmigt, somit dürfte ich weiterhin in Deutschland anhand Aufenthaltsbewilligung und Aufenthaltserlaubnis (ab 2005) bleiben.
Nachdem Ende des Fachpraktikums bekam ich eine richtige Arbeitsstelle von der selben Firma. Es wurde einen Antrag an Bundesagentur für Arbeit gestellt, um die erförderliche Überprüfung des Arbeitsmarktes durchführen zu können. Diesmal habe ich die Genehmigung für 1 Jahr vom Bundesagentur für Arbeit bekommen, somit darf ich bis 21.09.06 gemäß §27 Nr.3
BeschV. (es ist mein z.Z. aktuellste Aufenthaltserlaubnis) weiter in Deutschland bleiben. Natürlich mit der selben Anmerkung, dass die Genehmigung mit Beendigung oder Abbruch das Praktikum erlischt und keine weitere Arbeitsaufnahme gestattet.
Es ist sehr ärgerlich, als ich es erfahren habe, dass ich nur für 1 Jahr die Genehmigung bekomme. Weil :
- ich unbefristeten Arbeitsvertrag von meiner Firma bekomme
- ich von vorne rein meine Wünsche eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen gegenüber
ABH geäußert habe
- die 1 jährige Genehmigung für mich überhaupt keine mittelfristige und langfristige Perspektive anbietet
- durch die 1 jährige Genehmigung meine private Beziehung nicht auf die Zukunft gerichtet werden kann (z.Z. habe ich eine deutsche Freundin, aber wir wissen nicht genau, wie mit uns später werden sollen, falls ich eines Tages keine Genehmigung mehr bekomme und aus Deutschland zurückkehre)
Meine Frage ist:
Was ich muss ich überhaupt tun, um ein unbefristet Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis zu bekommen, damit ich in Deutschland dauerhaft bleiben kann?
Habe ich überhaupt die Chance dauerhaft in Deutschland zu bleiben? (diese Frage ist sehr wichtig, denn ich werde langsam älter)
Kann ich mich einbürgern lassen?
Mein Profil fasse ich noch einmal zusammen:
Seit 1995 bis heute durchgehend in Deutschland.
Davon:
7 Jahre Studium (Aufenthaltsbewilligung)
2 Jahre Fachpraktikum (Aufenthaltsbewilligung& Aufenthaltserlaubnis)
und jetzt seit 27.09.2005 Beschäftigung gemäß §27 Nr.3
BeschV (Aufenthaltserlaubnis)
Für Eure Hilfe danke ich ganz ganz herzlich und wünsche gesegnetes Weihnachtsfest.
Mit freundlichen Grüßen