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Was tun??? (Gelesen: 2.975 mal)
LonelyStar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Was tun???
22.12.2005 um 22:31:07
 
Hallo,

ich habe folgenden Fall in meinem Bekanntenkreis und hoffe, dass jemand eine Antwort weiß.

Also Frau (Deutsch) und Mann (Kamerun) haben einen gemeinsamen Sohn im Alter von 1 Jahr.
Er befand sich vor Geburt des Kindes im Asylverfahren, hat momentan seinen Aufenthalt auf Grund der Vaterschaft.
Die Beiden haben sich ca. 2 Monate nach Geburt des Kindes getrennt (haben auch nie zusammengelebt). Er hat das halbe Sorgerecht und die Vaterschaft wurde anerkannt.

Jetzt hat die Frau zufällig rausgefunden (durch ein Schreiben aus Kamerun, dass sie zufällig gesehen hatte), dass er nicht mit seinem richtigen Namen hier lebt.  Ärgerlich
Sie wusste das bislang überhaupt nicht und ist aus allen Wolken gefallen!!!

Das Kind hat jedoch den „wahren“ Familiennamen des Vaters als Drittnamen (nicht als Nachname); er wurde der Mutter des Kindes damals von dem Vater des Kindes als traditioneller Name verkauft.

Bsp: Vater: falscher Name: Max Müller, richtiger (echter) Name: Stefan Meier
     Kind: Swen Hans MEIER (und dann Nachname der Mutter).

Der Kindesvater hat es damals wohl durch Beziehungen geschafft, dass ein Pass auf seinen falschen, im Asylverfahren benutzten, Namen ausgestellt werden konnte. Der Mutter ist aber der richtige volle Name sowie das wahre Geburtsdatum bekannt geworden (der Kindesvater hat sich mal eben 7 Jahre jünger gemacht).

Jetzt die Frage:

Vater kümmert sich nicht ums Kind, kommt alle paar Wochen mal.
Mutter will alleiniges Sorgerecht zurück.

Wir haben zusammen überlegt, ob die damals abgegebene Sorgerechtsurkunde überhaupt legal ist, da ER ja faktisch mit falschen Angaben dies getan hat.
Was kann die Mutter außerdem tun? Selbst wenn sie zur ABH gehen sollte, hat sie keine schriftlichen Beweise...

Hoffe ihr habt Tipps.  hä?

LG
LonelyStar


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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.12.2005 um 07:54:00
 
Hi,

ich würde schleunigst zur ABH gehen und denen den SV schildern. Diese haben
Möglichkeiten den SV aufzuklären und werden dieses auch sicherlich machen.
Was dann im weiteren Verlauf dem Kindsvater passieren wird liegt an der ABH.

Bruno
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LonelyStar
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Beiträge: 29
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 23.12.2005 um 14:16:59
 
Hallo Bruno, vielen Dank für die Antwort.

Ich werde das sofort weitergeben an meine Bekannte.
Die Frage war aber auch, wie das mit der Sorgerechtserklärung nun ist. Meiner Meinung nach ist doch gar keine Sorgerechtserklärung zustande gekommen, weil eine falsche Identität angegeben wurde.

Trotzdem DANKE und FROHE WEIHNACHTEN!

LonelyStar
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #3 - 24.12.2005 um 01:03:12
 
Hi,

meiner Freundin, deren Mann mit falschen Papieren geheiratet hat, was sie auch erst viel später so rein zufällig erfuhr, wurde damals gesagt: "Die Hochzeit ist gültig, denn schließlich haben Sie nicht die Papiere geheiratet, sondern die Person ..."

Also kann ich mir nicht vorstellen, dass die Sorgerechtserklärung ungültig ist, denn schließlich hat ja die Person selbst sie abgegeben (wenn auch unter falschem Namen).

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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LonelyStar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 27.12.2005 um 11:21:53
 
Hallo Ihr!

danke für eure Beiträge.

@ Janna
Also ein Bekannter von mir hat auch in Dänemark geheiratet. Seine Frau hat aber bei der Eheschließung eine falsche Identität gehabt. Diese Ehe wurde nicht anerkannt.

Mir wurde zb. auch mitgeteilt (von der Botschaft Lagos), dass wenn meine Frau bei unserer Eheschließung in Schweden einen anderen Namen gehabt hätte, diese Eheschließung dort nicht anerkannt würde. Zum Glück wars nicht so! Vielleicht/Wahrscheinlich haben sich die Gesetze dahingehend geändert?

Meine Bekannte hat sich jetzt an die zuständige ABH gewandt. Bin mal gespannt, was weiter passieren wird.

Vielen Dank

LonelyStar
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