Hallo,
ich habe folgenden Fall in meinem Bekanntenkreis und hoffe, dass jemand eine Antwort weiß.
Also Frau (Deutsch) und Mann (Kamerun) haben einen gemeinsamen Sohn im Alter von 1 Jahr.
Er befand sich vor Geburt des Kindes im Asylverfahren, hat momentan seinen Aufenthalt auf Grund der Vaterschaft.
Die Beiden haben sich ca. 2 Monate nach Geburt des Kindes getrennt (haben auch nie zusammengelebt). Er hat das halbe Sorgerecht und die Vaterschaft wurde anerkannt.
Jetzt hat die Frau zufällig rausgefunden (durch ein Schreiben aus Kamerun, dass sie zufällig gesehen hatte), dass er nicht mit seinem richtigen Namen hier lebt.
Sie wusste das bislang überhaupt nicht und ist aus allen Wolken gefallen!!!
Das Kind hat jedoch den „wahren“ Familiennamen des Vaters als Drittnamen (nicht als Nachname); er wurde der Mutter des Kindes damals von dem Vater des Kindes als traditioneller Name verkauft.
Bsp: Vater: falscher Name: Max Müller, richtiger (echter) Name: Stefan Meier
Kind: Swen Hans MEIER (und dann Nachname der Mutter).
Der Kindesvater hat es damals wohl durch Beziehungen geschafft, dass ein Pass auf seinen falschen, im Asylverfahren benutzten, Namen ausgestellt werden konnte. Der Mutter ist aber der richtige volle Name sowie das wahre Geburtsdatum bekannt geworden (der Kindesvater hat sich mal eben 7 Jahre jünger gemacht).
Jetzt die Frage:
Vater kümmert sich nicht ums Kind, kommt alle paar Wochen mal.
Mutter will alleiniges Sorgerecht zurück.
Wir haben zusammen überlegt, ob die damals abgegebene Sorgerechtsurkunde überhaupt legal ist, da ER ja faktisch mit falschen Angaben dies getan hat.
Was kann die Mutter außerdem tun? Selbst wenn sie zur
ABH gehen sollte, hat sie keine schriftlichen Beweise...
Hoffe ihr habt Tipps.
LGLonelyStar