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Heirat in Thailand (Gelesen: 1.065 mal)
Piter2005
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat in Thailand
20.12.2005 um 17:57:15
 
Hallo ich bin arbeitslos  1  noch  bis August 2006 und möchte meine Freundin in Thailand heiraten nun habe ich gehört das man eine Konsulatsbescheiningung mit Arbeitgeber und Einkommen sowie 2 Refenszeugen ausfüllen muß und wie sieht es dann mit der Familienzusammenführung in Deutschland (Bayern Cool ) aus gibt es da Probleme für mich und wie kann ich diese umschiffen (legal) Cool bei der Einladung mußte ich immer Einkommen die letzten 3 Monate und Wohnraum (Mietvertrag) vorlegenund es wurde geprüft ob ich Sie ernähern kann Gehalt-Miete-Selbstunterhalt
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Thailand
Antwort #1 - 20.12.2005 um 19:03:59
 
Piter2005 schrieb am 20.12.2005 um 17:57:15:
Hallo ich bin arbeitslos  1  noch  bis August 2006 und möchte meine Freundin in Thailand heiraten nun habe ich gehört das man eine Konsulatsbescheiningung mit Arbeitgeber und Einkommen sowie 2 Refenszeugen ausfüllen muß und wie sieht es dann mit der Familienzusammenführung in Deutschland (Bayern Cool ) aus gibt es da Probleme für mich und wie kann ich diese umschiffen (legal) Cool

Der Empfänger der Konsularbescheinigung ist das thailändische Standesamt. Soweit ich weiß werden die von Dir genannten Infos von der Deutschen Botschaft abgefragt und in die Konsularbescheinigung eingetragen, weil die thailändischen Behörden dies so haben wollen.  

Ich weiß nicht, welche Auswirkungen es auf die Heirat in Thailand haben kann, wenn in der Konsularbescheinigung steht, daß man arbeitslos ist und als Einkommen dann das Arbeitslosengeld steht. Ich vermute, daß es folgenlos bleibt. Letztendlich kann Dir das nur das thailändische Standesamt und evtl. noch die Deutsche Botschaft sagen.  

Für die spätere Genehmigung des Ehegattennachzugs durch die deutschen Behörden ist das Einkommen irrelevant.

Abu
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