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Gefälschte Geburtsurkunde (Gelesen: 10.751 mal)
diabas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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17.12.2005 um 20:13:33
 
Seit bald einem Jahr kämpfen wir um die notwendigen Papiere für die Eheschließung, und wir haben nicht mehr viel Zeit. Jetzt haben wir fast alles zusammen, warteten nur noch auf die inhaltliche Überprüfung der Urkunden durch die deutsche Botschaft in Jaunde/Kamerun.
Gestern erfahren wir von unserem Standesamt, daß alle Urkunden in Ordnung seien, bis auf die Geburtsurkunde, diese sei gefälscht (Stempel, Unterschrift, Reg.-nr.).
Wir sind sprachlos; konnten auch unseren Anwalt noch nicht erreichen. Wie kann das möglich sein?
Mein Mann hat nicht sein bisheriges Leben mit einer falschen Geburtsurkunde gelebt und andere Papiere und Dokumente darauf ausgestellt bekommen.
Was können wir jetzt am besten und schnellsten unternehmen, damit seine Geburtsurkunde als echt, was sie ja ist, anerkannt wird?
Für Eure Hilfe im voraus vielen Dank, Gruß Petra.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 17.12.2005 um 20:20:38
 
Zitat:
Gestern erfahren wir von unserem Standesamt, daß alle Urkunden in Ordnung seien, bis auf die Geburtsurkunde, diese sei gefälscht (Stempel, Unterschrift, Reg.-nr.).


Woher hat das Amt die Erkenntnis ?

Aufgrund des Berichts der Botschaft ?

Grüße
Ronny;)
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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diabas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 17.12.2005 um 22:24:49
 
Ja, aufgrund der Überprüfung durch einen Anwalt der dt. Botschaft. Die Sachbearbeiterin der Botschaft in Jaunde hat dies dem Standesamt per E-mail, glaube ich, mitgeteilt. Glaube ich, da ich diese Mitteilung Freitag mittag über das Telefon bekommen habe und erst am Montag Einsicht in den Schriftverkehr haben kann. Haben Sie bereits dergleichen erlebt?
Gruß, Petra
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mona25
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 18.12.2005 um 09:27:48
 
was kann man denn in solchen fällen überhaupt tun? gibt es eine chance, sowas noch korrigieren zu lassen irgendwie? das müsste doch möglich sein...
mona25
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Blaise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 18.12.2005 um 10:58:26
 
Hallo Petra,

Zitat:
bis auf die Geburtsurkunde, diese sei gefälscht (Stempel, Unterschrift, Reg.-nr.).


Wenn alle anderen Daten (Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Namen der Eltern) stimmen, ist es wohl ausreichend, wenn eine neue Geburtsurkunde von der zuständigen Stelle und von der autorisierten Person ausgestellt wird.

Von wem hat dein Mann denn die gefälschte Urkunde bekommen? Das Vorlegen gefälschter Urkunden kann ja auch einen Straftatbestand darstellen (mittelbare Falschbeurkundung)!

Grüße

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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diabas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 18.12.2005 um 16:34:42
 
Hallo Blaise,
ja, das will sein Bruder morgen versuchen. Seine Familie ist ja vor Ort und kann es bezeugen. Sie haben auch noch eine Kopie, sollte die Fälschung im nachhinein begangen worden sein.

Die Geburtsurkunde befand sich bei seiner Mutter, sie hat diese einem eingeschalteten Anwalt übergeben, der die Urkunde an die dt. Botschaft weiterleiten wollte.
Er hat die Dokumente verhältnismäßig lange behalten und uns nach wiederholter Aufforderung die Originale zugeschickt. Auf unsere Nachfrage, daß die Botschaft diese benötige, kam die Antwort "er sei der Anwalt und die Botschaft habe ihm mitgeteilt, sie brauche lediglich die Kopien". Was ja völliger Blödsinn ist!
Aber ich kann mir auch nicht vorstellen, daß er sich auf so riskante Sachen einläßt. Andererseits wurden uns schon einige Steine in den Weg gelegt. Vielleicht weil mein Mann politischer Flüchtling ist.
Wir werden uns morgen ersteinmal Einblick beim Standesamt holen, mit der Botschaft und unserem hiesigen Anwalt telefonieren und die Bemühungen seiner Familie in Jaunde abwarten.

Ich wollte Euch nur schnell um Rat bitten, da wir mitlerweile unter Zeitdruck stehen, und jeder weitere Rückschlag uns um so härter trifft. Ich berichte Euch, was dabei herausgekommen ist.

Einen schönen Adventstag, Gruß Petra.
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diabas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 23.12.2005 um 22:39:31
 
Hallo info4alien-team,
wir haben eine neue Urkunde mit amtlicher Bestätigung beantragt. Die Botschaft will diese nicht mehr prüfen. Mal abwarten wie das OLG reagiert. Was, wann und wer gefälscht hat müssen wir noch herausfinden.
Frohe Weihnachten, Gruß Petra.
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diabas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 22.02.2006 um 19:23:06
 
hallo info4alien-team,
nachdem wir eine neue geburtsurkunde beantragt und erhalten haben (mit gleichem inhalt, da es nur die eine urkunde gibt, aber neu ausgestellt mit datum, ect., plus erklärungsschreiben des bürgermeisters, daß die urkunde in ordnung sei), hat unsere standesbeamtin diese erneut zur inhaltlichen überprüfung, auf dem wege der amtshilfe, zur botschaft geschickt.
die dt. botschaft lehnt jedoch eine zweite überprüfung grundsätzlich ab, da eine zweite, neu ausgestellte urkunde in der regel (...) in ordnung sei. weder die standesbeamtin, das OLG, noch der rechtsanwalt können die botschaft zu einer weiteren überprüfung "zwingen". (anwalt meint, erneute überprüfung würde abgelehnt, um "unregelmäßigkeiten" zu vertuschen). ???
mein verlobter möchte, verständlicherweise, die urkunden erst beim OLG vorlegen, wenn sie den stempel der richtigkeit tragen, er befürchtet, daß das OLG unsere eheschließung ein für allemal ablehnen könne. und sein pass ist eingezogen. (anwalt sieht das auch so).
standesbeamtin teilt mit, probleme sind dem OLG bekannt, sie werden eine eidesstattliche versicherung bei der botschaft anfordern. (anwalt sagt, botschaft wird dies verweigern).
sachbearbeiterin vom OLG sagt, daß daran keine eheschließung scheitert, sofern eine zweite geburtsurkunde vorliegt, auch wenn diese nicht überprüft worden ist. das grundgesetz lasse das nicht zu.
meine frage: ist dem so?
alles ist sehr vage, keine dieser drei anlaufstellen kann uns konkrete antworten geben, keinem ist so ein fall bekannt. andererseits, welche möglichkeit bleibt uns. jetzt sitzt uns auch der termin der verhandlung (asyl) im nacken.
standesbeamtin und sachbearbeiterin sehen keine gefahr der ablehnung, rechtsanwalt denkt nicht so, glaubt, der richter gibt keine zustimmung. 
wie würdet ihr verfahren?
warum erklärt die dt. botschaft die urkunde erst als falsch und jetzt soll "dieselbe" auf einmal in ordnung sein. das ist mir ein rätsel.
lieben gruß, diabas
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #8 - 22.02.2006 um 19:57:14
 
Hi,

ich hab das jetzt zweimal gelesen, bin aber nicht schlauer Zwinkernd

Ist dein Freund kamerunischer oder äquatorialguineeischer StAng. ?

Für beide ist die Botschaft Jaunde zuständig, deswegen die Nachfrage Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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diabas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #9 - 22.02.2006 um 20:25:32
 
Hallo Ronny,
er ist Kameruner.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #10 - 22.02.2006 um 20:31:05
 
Zitat:
er ist Kameruner.


Dann habe ich keine Erklärung für die Verweigerung, und bin auch der Auffassung, dass die Botschaft im Wege der Amtshilfe nochmal prüfen müßte. Allerdings kann wenn das Standesamt und das OLG drauf verzichten wollen, daraus nichts negatives abgeleitet werden.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #11 - 22.02.2006 um 20:34:27
 
Ronny,
"Standesbeamtin und Sachbearbeiterin des OLG sehen keine Gefahr der Ablehnung; Anwalt glaubt, der Richter wird anders entscheiden." >>> Dies bezieht sich auf die Eheschließung, nicht auf das Asylverfahren!
Grüße
diabas
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Sondra
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Antwort #12 - 22.02.2006 um 20:52:01
 
diabas schrieb am 22.02.2006 um 20:34:27:
"Standesbeamtin und Sachbearbeiterin des OLG sehen keine Gefahr der Ablehnung; Anwalt glaubt, der Richter wird anders entscheiden." >>> Dies bezieht sich auf die Eheschließung, nicht auf das Asylverfahren!

Ja und? Ich hatte es so verstanden, dass es euch darauf ankommt, zu heiraten noch vor der Verhandlung zum Asylbegehren, oder? Also, wenn Standesamt und OLG euch entgegenkommen und nicht auf weitere Prüfungen bestehen, sondern der Eheschließung zustimmen, dann ist doch "alles in Butter".

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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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diabas
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Antwort #13 - 22.02.2006 um 20:55:11
 
Die Sachbearbeiterin vom Standesamt sagt, es gibt keine Möglichkeit, die Botschaft noch einmal dazu zu bewegen, da diese eine weitere Überprüfung grundsätzlich ablehnt.
Auch das OLG könne die Botschaft nicht dazu veranlassen, höchstens eine eidesstattl. Versicherung anfordern.
Die Urkunden, mit der Ablehnung der erneuten Überprüfung, sind erst am 20.02.06 beim Standesamt eingegangen.
Unsere Sachbearbeiterin ist sehr bemüht und zuversichtlich. Also werden wir nun die Papiere an das OLG weitergeben - wenn auch mit Magenschmerzen. Nicht zuletzt auch wegen der Passabgabe.
Ronny, danke für deine schnelle Antwort!
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diabas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #14 - 22.02.2006 um 21:23:16
 
Hallo Sondra,
es liegt aber der Sachverhalt vor, daß die Geburtsurkunde bei der inhaltl. Überprüfung durch die dt. Botschaft in Jaunde als "falsch" bezeichnet wurde und keinen Stempel bekommen hat. Dieser Tatbestand wird an das OLG weitergegeben.
Ich verstehe nur nicht, warum die Botschaft die neu ausgestellte Urkunde nicht noch einmal überprüft, trotz Bitte um Amtshilfe und erneuter Zusendung an die Botschaft durch das Standesamt.
Auch damit wir Gewißheit haben, daß alles in Ordnung ist. Die Sachbearbeiterin vom OLG sagt selber, es ist in der Regel schwierig, daß das Gericht Urkunden ohne "Richtigkeitsstempel" anerkennt, aber da keine andere Möglichkeit besteht, wollen sie es mit der eidesstattl. Versicherung versuchen.
Es ist alles etwas beunruhigend, zumal weder das Standesamt, noch der Anwalt für Asylrecht, keinen dergleichen Fall bearbeitet haben.
Grüße
diabas
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