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Datenabgleich zwischen Geburtsurkunde und Pass (Gelesen: 1.078 mal)
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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15.12.2005 um 22:39:07
 
Hallo Zusammen,

mit großem Interesse habe ich so manche Horrorgeschichte in diesem Forum verfolgt und habe immer geglaubt, daß es sich um Ausnahmefälle handelt. Wir halten uns an die Regeln und alles geht seinen Gang..... doch leider habe ich jetzt auch eine Geschichte für das Hohe Haus. Leider bin ich mir nicht sicher in welche Kategorie sie gehört - Ehe und Familie oder Schengen & Co - auf jeden Fall wird es ne Liebesgeschichte mit Happy End. Naja hoffentlich.

Seit vier Jahren sind meine Verlobte und ich ein Paar.  Sie kommt aus einem der Pariastaaten Asiens, ich lebe im Königreich Bayern. Meine Verlobte war zweimal in Deutschland um an einem renomierten Sprachinstitut Deutsch zu lernen. Dieses Jahr wollte Sie in der Mittelstufe weiterstudieren. Wir haben an der Botschaft wie immer das Visum beantragt. Dies wurde wegen fehlender Rückkehrbereitschaft abgelehnt. Einspruch zwecklos.- Dreimal der gleichr Antrag, zweimal o.k., einmal abgelehnt !!

In einem Gespräch in der Botschaft wurden wir vor die Alternativen gestellt entweder in Deutschland eine Deposit zu leisten - was seine Zeit braucht und unnötig finanzielle Resourcen bindet oder doch gleich ein Visum zur Eheschließung zu beantragen, da dann die Rückkehrbereitschaft eher hinderlich wäre. Wir haben nach einigen Tagen Bedenkzeit beschlossen einfach ein Jahr früher zu heiraten wie ursprünglich geplant. Es wurde uns ein Bearbeitungszeitraum von ca. 6 Wochen genannt. Das es sich hierbei um die arbeitgeberfreundliche 21 Tagewochen handelt ist uns leider entgangen. Ich durfe nach ca. 3 Monaten bei der ABH eine Kostenübernahmeerklärung für die Dokumentenüberprüfung durch einen Vertrauensanwalt der Botschaft unterschreiben und wurde erneut auf ca. 6 Wochen Bearbeitungszeit verwiesen - diesesmal die neue bayerische 14 Tagewoche.

Ende November haben die Unterlagen die ABH erreicht, ich konnte einen Teil davon in Empfang nehmen und wurde gleichzeitig darüber informiert, daß mit der Geburtsurkunde meiner Verlobten etwas nicht in Ordnung ist. Der Vertrauensanwalt konnte keinen Eintrag ihrer Geburt beim dortigen Einwohnermeldeamt finden. Ohne Geburtsurkunde muß der Antrag abgelehnt werden. Dies war der Botschaft bekannt. Man hat aber trotzdem die Papiere auf die dreiwöchige Reise nach Deutschland geschickt - man hätte auch bei meiner Verlobten anrufen können um den Sachverhalt evtl. zu klären, den einen offensichtlich unvollständigen Antrag nach Deutschland zu schicken macht eigentlich wenig Sinn. Sei es drumm !

Meine Verlobte hat auf dem Einwohnermeldeamt den Eintrag ihrer Geburt doch noch finden können - Juhu, Ende gut alles gut ! Von wegen ! Der Hacken ist jetzt, daß ihre Geburt zu einem anderen Datum registriert wurde wie in all ihren anderen Papieren - das fängt beim Reisepass und hört bei der Lohnsteuerkarte auf.

DIe Botschaft sagt kein Problem: Wir brauchen die Geburtsurkunde entsprechend dem Registryeintrag, wir brauchen einen Pass mit diesem Geburtsdatum usw. Sie möchte doch bitte ihre gesamte Existenz entsprechend dieser Registrierung umschreiben und soll sich doch bitte nicht so anstellen. Das muß so sein und macht auch der Botschaft kein Problem, denn damit ist meine Verlobte die nächsten zwei Jahre beschäftigt und stellt derweil keine Visaanträge mehr, außerdem hat bis dahin das Botschaftpersonal sowieso gewechselt - der Vorgang ist also erst einmal vom Tisch.

Möglicherweise riskiert meine Verlobte bei dieser Aktion ihren Status als vollwertige Bürgerin ihres Heimatlandes, vielleicht wirft man ihr auch einen Versoß gegen das Meldewesen vor und erleichtert sie um den Inhalt ihres Sparstrumpfs oder teilt sie gleich zur freiwilligen Mitarbeit an einem der staatlichen Großprojekte ein !

In langen Telephonaten sind wir zu dem Schluß gekommen, daß die Umstellung all ihrer Dokumente nicht in einem vertretbaren Zeitraum möglich ist, der finazielle Aufwand dafür unzumutbar ist und eine Gefährdung ihrer Person nicht auszuschließen ist, d.h. wir lehenen diese Variante kategorisch ab.

So, jetzt ist guter Rat teuer !

Unser Angebot an die Botschaft / ABH:

Variante 1:
Sie könnte den Eintrag beim Einwohneramt korrigieren lassen. Die Botschaft sagt dazu, daß dadurch der Fehler zementiert würde. Mit diesem Fehler lebt Sie jetzt glücklich und zufrieden seit 20 Jahren und es wäre uns recht wenn es so bleiben könnte.

Variante 2:
Sie beschaft eine Geburtsurkunde entsprechend dem Eintrag beim Einwohnermeldeamt. Die Botschaft bestätigt, daß es sich hierbei um ein und die selbe Person handelt und akzeptiert ihre übrigen Papiere (die waren übrigens bis dahin alle o.k., dürften aber mit Umschreibung des Passes auf die neuen Daten hinfällig werden...)
Die deutschen Behörden müßten sich halt damit anfreunden, daß die Geburt von Frau Li für den 16.04.XXXX in den Büchern verzeichnet ist, sie aber in all ihren lokalen Dokumenten als Geburtstag den 16.10.XXXX festgeschrieben hat. Wenn sie nach Deutschland einreist ist sie Frau Li, mit den Daten ihres Reisepasses, ihrer ID - Card etc pp. und fertig. Zur Feststellung ihrer Identität liesen sich im Heimatland genügend - auch der Botschaft bekannte Deutsche Personen finden. Auch hier in Deutschland gibt es genug Leute die sie identifizieren könnten.
Das ist schwer für deutsche Behörden, entspricht aber der asiatischen Realität.

Soweit die Geschichte. Jetzt die Fragen:

1. Läßt sich einer dieser Lösungansätze mit deutschen Verwaltungsvorschriften und Gesetzen vereinbaren. Wenn ja - wie ?

2. Kann meine Verlobte mit Unterstützung von Freunden über einen anderen weniger restriktiven Schengenstaat als Touristin einreisen und dann in Dänemark heiraten. Die ABH sagt ohne zum Pass passende Geburtsurkunde könne sie keinen Aufenthalt ermöglichen, die Ehe würde sogar ungültig. Die Dänemarkfraktion sagt, daß wir zum heiraten in DK keine Geburtsurkunde brauchen, Pass genügt. Hätte den Vorteil ein möglicher Rechtsstreit würde hier auf sicheren Grund unter dem Dach des Grundgesetzes stattfinden ( wenn man von den Arrangements mit dem CIA einmal absieht).
Allerdings ist es sehr traurig, daß wir nicht in meiner Heimat heiraten können.

So ! Jetz ist das Hohe Haus am Zuge. Ich bedanke mich schon jetzt für Euere Antworten.

Und nicht vergessen: POSITIV DENKEN, auch wenn es schwer fällt.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.12.2005 um 07:39:43
 
Zitat:
Jetz ist das Hohe Haus am Zuge


Klar machen wir auch wenns Dir nicht gefallen wrd, Zwinkernd

Anfangen beim Anfang , d. h. richtiges Geburtsdatum in die Papiere entsprechend dem ursprünglichen Registereintrag, denn der liegt dem Ereignis der Geburt am nächsten, alles andere ist Bulls....

Oder, falls das ursprüngliche Registrierdatum tatsächlich falsch oder unrichtig sein sollte und falls der Heimatstaat eine Berichtigung des Eintrags vorsieht den Weg der Berichtigung beschreiten.

Da in dem überaus langen Post genau diese Angabe (welcher Staat) fehlt kann ich das letztere leider nicht verifizieren , Sorry Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 16.12.2005 um 10:48:29
 
Hallo Ronny,
erstmal Danke für Deine Antwort. Auch Antworten die nicht gefallen können weiterhelfen.
Ich möchte den Namen des Landes nicht direkt erwähnen, aber hier ein eindeutiger Tip:
Kennst Du den Film die Brücke am Kwai ? Die Bahnlinie an der dort gewerkelt wurde hat einmal Bangkok mit der Hauptstadt eben jenes Landes verbunden.
Sorry wegen der Geheimniskrämerei - ist nicht wegen der Bayern !
Danke
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