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ALB,kann sie doch noch zustimmen? (Gelesen: 1.538 mal)
schnucki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag ALB,kann sie doch noch zustimmen?
15.12.2005 um 17:18:30
 

Hallöchen....

Ich hab da mal eine Frage zur Familienzusammenführung.
Bei uns hat die ALB ja angelehnt. weinend
Den genauen Grund werde ich bald erfahren,mein Anwalt Akteneinsicht angefordert hat. Griesgrämig

Wie ist das denn,wenn wir die ALB von gegenteil überzeugen?
Können die ihre Entscheidung reviedieren,damit die Botschaft doch noch das Visum ausstellen könnte?

Oder liegt die alleinige Entscheidungskraft bei der beutschen Botschaft?

Liebe Grüsse und ein dickes Danke im Vorraus! Smiley
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Wolf
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Beiträge: 48

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALB,kann sie doch noch zustimmen?
Antwort #1 - 15.12.2005 um 18:32:42
 
Hallo schnucki,

die ABH entscheidet über das Visum fuer eine Famlienzusammenführung, anders ist es bei einem Touristenvisum, da entscheidet alleine die Botschaft.

Gruss
Wolf
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 15.12.2005 um 18:45:41
 
Hi,
die Entscheidung trifft auch beim Familienzusammenführungsvisum
die Botschaft. Für eine positive Entscheidung muss allerdings zwingend
die Zustimmung der ABH vorliegen.
Wenn Ihr remonstriert (Widerspruch), kann die Entscheidung auch ge-
ändert werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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schnucki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 15.12.2005 um 19:58:20
 

Danke für eure Antworten. Smiley

Wir haben schon remonstriert und als Grund wurde angegeben,5 Fragen von 112 unsere Befragung stimmen nicht überein.
Und die ALB stimmte auch nicht zu. weinend

die Gründe,werde ich demnächst erfahren.

Gruss,schnucki
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bpruefer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 16.12.2005 um 17:15:29
 
Hallo schnucki,

eine Frage aus Neugierde - da wir nächstes Jahr auch einen Antrag auf ein Visum für FZF stellen werden - was waren denn das für Fragen, die die gestellt habe?

Liebe Grüße, Ben
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