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Verdacht auf Scheinehe (Gelesen: 23.683 mal)
Moses66
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 12.12.2005 um 19:42:19
 
Hallo,
ich habe jetzt eine eMail, mit der Bitte um Bestätigung dieser Regelung, an die Bundespolizei geschickt. Hoffe die antworten schnell. Das Ergebnis veröffentliche ich hier. Ist sicher nicht nur für mich interessant!

Gruß
Moses
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schnucki
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Antwort #16 - 12.12.2005 um 20:43:46
 

Hallo moses....

Ich bin gespannt auf die Antwort...
Hoffe das sie nicht so lange auf sich warten lässt Smiley
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angeli
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 13.12.2005 um 09:46:39
 
hallo,

es war gefragt worden, ob jemand auch schon mal erfolgreich mit einer Remonstration gewesen sein.
Ja, wir.
Beim ersten Mal, als das erste Touristenvisum meines jetzigen Mannes abgelehnt worden war.
Das zweite Mal, als die Deutsche Botschaft wegen angeblicher Verfahrensfehler bei der Eheschließung unsere Heirat als " inhaltlich richtig" aber " formal nicht gültig" deklarierte und deshalb die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Visums zur Familienzusammenführung nicht gegeben sah.
Damals hat uns erfreulicherweise auch die hiesige AB deutlich darin unterstützt, Licht ins Dunkel zu bringen und uns zu unserem Recht zu verhelfen.

Mein persönliches Fazit daraus ist ganz klar : man muss energisch und ideenreich für sein Recht kämpfen, wenn einem Unrecht geschieht.
Lasst euch nicht unterkriegen !! Smiley

Grüße an alle, die im Moment kämpfen und warten müssen !

angeli Zwinkernd
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Moses66
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Antwort #18 - 13.12.2005 um 09:56:08
 
Dank für das Mut-machen und Klasse, das es bei Euch so gut geklappt hat. Leider ist die ABH-Hamburg für ihre Härte bekannt!!! Von der Botschaft habe ich heute erfahren, das die Remonstration nun zu Entscheidung bei der ABH vorliegt.

Gruß
Moses
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schnucki
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Antwort #19 - 13.12.2005 um 11:01:08
 
Hallo moses!

Mensch...ich drück dir ganz fest die Däumlinge,das alles gut geht  Zwinkernd
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Moses66
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Antwort #20 - 13.12.2005 um 16:36:26
 
Hallo,
auf meine eMail von gestern hat mich heute ein Beamter von der Bundespolizei-Ost angerufen. JA, es gibt so ein Ausnahmevisum, das an der Grenze ausgestellt wird, wenn meine Frau zusammen mit mir einreist und an Hand der Heiratsurkunde belegen kann, das wir verheiratet sind!!! Hammer, oder??? Allerdings warte ich nun noch auf eine Bestätigung des Auswärtigen Amtes, da ja die Remonstration noch anhänig ist. Wir wollen kein Risko eingehen.

Gruß
Moses
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Neuromancer
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Antwort #21 - 13.12.2005 um 16:49:53
 
Moses66 schrieb am 13.12.2005 um 16:36:26:
Hammer, oder??? ....


Konntest Du etwas über die Gültigkeitsdauer etc. erfahren? Ich bin da noch etwas im Zweifel, Einreise usw. mag ja mit diesem Spezialvisum durchaus möglich sein.
Ist nur die Frage ob dieses Visum auch zur Erteilung einer AE geeignet ist  öhm

greets ...
neuro .........
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Moses66
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Antwort #22 - 13.12.2005 um 16:57:49
 
Wie ich irgendwo gelesen habe, ist diese Visum 15 Tage gültig. Für eine AE ist dies sicher nicht geeignet, aber wir können zusammen in Deutschland Weihnachten und Silvester, sowie die Geburtstage meiner Mutter und meines Vaters feiern. Ich bin so langsam auch ziehmlich sicher, das unsere Remonstration Erfolg haben wir, da unsere Beweise sehr umfassend sind. Bei einer pünktlichen Ausreise meiner Frau zum Ende des Ausnahmevisum kann die ABH und die Botschaft auch keine Zweifel mehr an der Glaubwürdigkeit unserer Ehe und unsere ehrlichen Absichten haben!
Gruß
Moses
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Wolf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #23 - 13.12.2005 um 17:00:47
 
@ Neuromancer

Zitat:
Ist nur die Frage ob dieses Visum auch zur Erteilung einer AE geeignet ist


Auf jeden Fall hat die Frau damit die Möglichkeit selbst bei der ABH vorzusprechen und ich möchte den oder die Sachbearbeiterin sehen, der hier dann eine negative Entscheidung fällt, wenn nichts negatives vorliegt. Entweder haben wir ein Grundgesetz das die Eheliche Gemeinschaft über alles stellt oder nicht  Augenrollen

Gruss
Wolf
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Neuromancer
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Antwort #24 - 13.12.2005 um 19:05:52
 
Wolf schrieb am 13.12.2005 um 17:00:47:
@ Neuromancer


Auf jeden Fall hat die Frau damit die Möglichkeit selbst bei der ABH vorzusprechen und ich möchte den oder die Sachbearbeiterin sehen, der hier dann eine negative Entscheidung fällt, wenn nichts negatives vorliegt. Entweder haben wir ein Grundgesetz das die Eheliche Gemeinschaft über alles stellt oder nicht  Augenrollen

Gruss
Wolf


Hallo Wolf,

wäre ja schön, wenn es so sein sollte, damit ist aber noch nicht klar, ob die ABH selbst bei gutem Willen die AE auf Grundlage dieses besonderen Visums erteilen darf. siehe auch Aufenthaltsgesetz § 5 Abs.2 :

1."mit dem erforderlichen Visum" eingereist ist ...

dies müßte erst noch geklärt werden  Augenrollen

greets ...
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Abu
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Antwort #25 - 13.12.2005 um 19:09:19
 
Ich will Euch ja nicht entmutigen, aber muß doch noch mal ganz dezent auf den - korrekten - Hinweis von Guenter zurückkommen:
Guenter schrieb am 12.12.2005 um 11:00:13:
... da das Urteil nur für das EU-Ausland gilt, aber nicht für D selbst. Dies nennt man Inländerdiskriminierung. ...


Entweder würde bei der Frage an die Bundespolizei nicht deutlich gemacht, daß es um den Ehegatten eines Deutschen und nicht um Ehegatten eines nicht-deutschen EU-Bürgers handelt, oder die gegebene Auskunft ist schlicht falsch.

Das heißt natürlich nicht, daß das ganze nicht im einen oder anderen Fall funktioniert, nur würde ich mich halt nicht darauf verlassen.

Abu
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Wolf
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Antwort #26 - 13.12.2005 um 19:41:45
 
Hallo Abu,

lange nicht gelesen,

ich habe bei der Bundespolizei gesagt dass es sich um einen Deutschen Staatsbürger handelt und bei seiner Ehefrau um eine Aussländerin und darauf wurde mir gesagt dass sie mit dem Ausnahmevisum, dass sie bekommt Einreisen kann.

@ Neuromancer

Zitat:
wäre ja schön, wenn es so sein sollte, damit ist aber noch nicht klar, ob die ABH selbst bei gutem Willen die AE auf Grundlage dieses besonderen Visums erteilen darf.


Natürlich dürfen die das, ist ja auch eine Ermessensentscheidung die beim/der zuständigen Sachbearbeiter/in liegt. Vielleicht weiss aber Mike etwas darüber ??

Gruss
Wolf
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Moses66
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Antwort #27 - 13.12.2005 um 19:48:17
 
Hallo Abu,
der Beamte weiß, das ich Deutscher bin,  meine Frau Ukrainerin und das wir nach Deutschland einreisen wollen. Es gebt dort 0% Missverständnisse. Vorsichtig bin ich da natürlich auch, da es sich doch sehr einfach anhört. Allerdings hat dies der Grenzbeamte Wolf und, unabhänig davon, ein Verwaltungsbeamter der Bundespolizei mir bestätigt!!!

Gruß
Moses
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Abu
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Antwort #28 - 14.12.2005 um 09:56:39
 
Hi zusammen,

Was das angebliche Ausnahmevisum angeht, bin ich weiterhin sehr, sehr skeptisch, ob das funktioniert.

Was die Erteilung einer AE nach Einreise mit einem solchen Visum angeht, bin ich mir zumindest bei Moses66 sicher, daß eine solche nicht erteilt wird, denn die ABH geht ja anscheinend von einer Scheinehe aus und die Einschätzung würde sich ja nicht plötzlich ändern, nur weil die Betreffenden auf einmal persönlich vor der Tür stehen.

Abu
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Antwort #29 - 14.12.2005 um 10:27:37
 
Eine AE haben wir nicht vor, mit dem Visum zu beantragen. Meine Frau wird fristgemäß ausreisen, was sich ja eher positiv auf unsere Glaubwürdigkeit auswirken wird. Allerdings warte ich noch auf die Bestätigung des Auswärtigen am.
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Moses
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