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Krankenversicherung für Familienangehörige (Gelesen: 3.460 mal)
Zemra4
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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09.12.2005 um 15:25:43
 
Hallo,

neulich bekam ich Spammail, inhaltlich beschwerten sich die Schreiber darüber, dass hier lebende Ausländer aus Drittstaaten, auf Staatskosten ihre im Ausland lebenden Familienmitglieder krankenversichern lassen.

Wer kann mir mehr über den Wahrheitsgehalt dieser Mails sagen oder mir bitte Quellen nennen wo ich mich weiter erkundigen kann?

Vielen lieben Dank
Zemra
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 09.12.2005 um 19:35:55
 
Auf Grund eines Sozialabkommen mit der Türkei, können hier lebende türkische Bürger ihre Familienangehörigen in der Türkei beitragsfrei mitversichern. Der Familienbegriff wird in der Türkei anders definiert und umfasst deshalb alle im Familienverbund lebenden Personen, also auch Eltern, Großeltern, Geschwister, Schwäger und deren Kinder.

Ähnliche Abkommen existieren auch mit dem ehemaligen Jugoslawien, Marokko u.a.

Bundesgesetzblatt 1965 II Seite 1169, 1588
                          1972 II Seite 1, 838
                          1975 II Seite 373, 1265
                          1986 II Seite 1038
                          1987 II Seite 188
                          1989 II Seite 351

Entschuldigung, das heißt Abkommen über Soziale Sicherheit vom 30.04.1964
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Zemra4
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 11.12.2005 um 13:18:48
 
Hallo Saxonicus,

ich danke dir für die Auskunft!
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 12.12.2005 um 11:48:17
 
ich gehe davon aus,
dass durch die Sozialabkommen der Personenkreis der Familienkrankenversicherten nicht über den auch für Deutsche geltenden Umfang hinaus ausgeweitet wird,
und der Anspruch auf Versicherungsschutz aus der deutschen Sozialversicherung nur bei tatsächlichem Aufenthalt der Familienangehörigen in Deutschland besteht und dieser sich im Falle eines nur besuchsweisen Aufenthaltes auf Akuterkrankungen beschränkt.

gc
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #4 - 12.12.2005 um 18:23:17
 
@ gc

Ich glaube da hast Du etwas mißverstanden, die Mitversicherung für den genannten Personenkreis gilt in der Türkei. Inwieweit sie auch bei Besuchen in Deutschland gewährt wird ist mir nicht bekannt.
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #5 - 13.12.2005 um 11:12:45
 
stimmt,
habe mich geirrt,
gilt auch in der TR,
aber wohl eher nicht für die großfamilie.

Eine differenzierte darstellung der rechtslage vom SPD-MdB Rudolf Bindig,
die auch bezug nimmt auch auf die nutzung des Themas
zu propagandazwecken von rechtsextremer seite
gibt es hier
http://www.lothar-binding.de/inhalt/pdf/Briefe/Tuerk-nov-2004.pdf

Die internationalen sozialabkommen zur krankenversicherung sind zu finden bei der
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland
http://www.dvka.de

gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 18.12.2005 um 15:24:35
 
Saxonicus schrieb am 09.12.2005 um 19:35:55:
Auf Grund eines Sozialabkommen mit der Türkei, können hier lebende türkische Bürger ihre Familienangehörigen in der Türkei beitragsfrei mitversichern.


Das trifft auch auf hier lebende Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit zu, die Ihre Familienangehörigen in der Türkei haben.
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