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Nigeria/Deutsch (Gelesen: 1.133 mal)
osiris
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Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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06.12.2005 um 19:41:05
 
Hallo ! Ich habe eine Frage ,meine Freundin (deutsche) möchte ihren Nigerianischen Verlobten in Norwegen heiraten,wo er auch Asyl hat.Was müssen die beiden nach der Heirat unternehmen um in Deutschland zusammen zu Leben ? Grüsse Osiris Zwinkernd
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Neuromancer
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Bljad'! Bol'schje njet
wodki ?


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 06.12.2005 um 23:43:52
 
n´Abend osiris,

Nach der Hochzeit muß vom Mann bei der Deutschen Botschaft/Konsulat in Norwegen das Visum zur Familienzusammenführung beantragt werden.
Suchfunktion im Board benutzen, nach FZF, FZV bzw. Familienzusammenführung suchen, da sollte einiges zusammenkommen, wurde hier schon oft diskutiert  Smiley

greets ...
neuro .....
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 07.12.2005 um 07:31:44
 
Zitat:
wo er auch Asyl hat


Halte ich für ein Gerücht. In Norwegen kriegen Nigerianer in der Regel kein Asyl. Wahrscheinlich ist er Asylbewerber.

Geklärt werden muss aber unbedingt, ob er einen gültigen Pass besitzt. Ich vermute mal, dass er nur über einen Proxy-Pass (d.h. in Nigeria in Abwesenheit ausgestellt und von Familienangehörigen oder Freunden zugeschickt) verfügt. Wenn dem so ist, sieht es schlecht aus mit dem Visum zur Familienzusammenführung. Er hat in Norwegen keine Chance an einen Pass heranzukommen, der von den deutschen Behörden nicht als Proxy eingestuft wird. Die nächste nigerianische Botschaft sitzt nämlich in Stockholm/Schweden und die stellt die Pässe nicht selber aus, sondern lässt diese in London ausstellen. Und diese Pässe werden vom Auswärtigen Amt als Proxy eingestuft, weil aus Sicht der deutschen Behörden der Antragsteller persönlich bei der ausstellenden Behörde vorstellig werden muss.

Und ein Proxy-Pass ist nicht visierfähig. D.h. selbst wenn er Anspruch auf ein Visum hat, kann er dieses in solch einen Pass nicht bekommen.

Dies sollte Deine Freundin also zunächst mal abklären. Ein Anruf beim Auswärtigen Amt zur Bestätigung meiner Aussage (die ich auch mal telefonisch erhalten habe) kann ja nicht schaden.
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