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Heute beim Standesamt (Gelesen: 1.437 mal)
osiris
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Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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07.12.2005 um 12:17:00
 
Grüßt  Euch  Allesamt! Wir earen gerade beim Standesamt   und haben das Aufgebot bestellt.Dort haben wir eine Bestätigung über die Anmeldung der Eheschließung bekommen,dort steht aber auch drin das die Vorraussetzungen für die Eheschliessung derzeit noch nicht erfüllt sindund der Termin  zur Eheschließung noch nicht bestimmt ist.Von der Deutschen Botschaft ist noch keine Bestätigung für die Prüfung der Papiere zurück. Liegt es daran?Wir Schicken der ABH heute den Pass zu ( scicken,weil er noch eine erlaubnis für meine Stadt bis zum 18.12. hat und es immer 11 STD.mit dem ZUg sind).Stimmt es das er sofort ausgewiesen wird ,wenn die ABH den Pass haben? Abgeben kommt auf jeden FALL in Frage!.ER steckt ja noch im Asylverfahren ,erstemal abgelehnt und Klage eingereicht .Schöne Grüsse Osiris Schockiert/Erstaunt
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holly
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Beiträge: 103

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.12.2005 um 13:52:27
 
Zitat:
Stimmt es das er sofort ausgewiesen wird ,wenn die ABH den Pass haben?


Gegenfrage: Warum denn?

Um eine Ausweisung auszusprechen muss der Ausländer - ganz kurz gesagt - gegen das Gesetz verstoßen haben. Wo siehst du hier einen Verstoß?

Gruß Holly
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osiris
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Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 07.12.2005 um 14:10:10
 
Danke für deine scnelle Antwort! Ist es den nicht ein gravierender Verstoß gegen das Gesetz ,wenn die ABH nicht sofort in Kenntnis gebracht worden ist ,das man einen neuen Pass sich vor 6 monaten sich hat ausstellen lassen und nicht dieses UMGEHEND der ABH  mitgeteilt hat ? Ich denke schon,das wir da was gravierendes gemacht haben. Ist das nicht schon Unterschlagung? Wir haben schon viel gekämpft u.a.auch mit Mitmenschen wegen Altersunterschied usw. Keine Chance für uns .Liebe Grüsse Osiris hä? Schockiert/Erstaunt weinend
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Neuromancer
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Bljad'! Bol'schje njet
wodki ?


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 07.12.2005 um 14:44:35
 
holly schrieb am 07.12.2005 um 13:52:27:
Gegenfrage: Warum denn?
Wo siehst du hier einen Verstoß?

Gruß Holly


Nööööööö ist doch nicht mal ne OWI  lachen im Aufenthaltsgesetz gibts ja auch z.B. auch nur die § 3 Passpflicht , § 48 Ausweisrechtliche Pflichten u. § 49 Feststellung und Sicherung der Identität

hat sich wohl alles ein Scherzkeks am 1.April ausgedacht  Zwinkernd

greets ...
neuro ........
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