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Fragen zum Besuchsvisum (Gelesen: 5.382 mal)
Sissy
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05.12.2005 um 12:06:48
 
Hallo!

Ich hab einige Fragen zu einem Besuchsvisum. Ein Bekannter aus der Türkei möchte mich demnächst besuchen. Er war bereits im Semptember für ein paar Tage in Deutschland und hatte dazu ein Visum für 30 Tage.

Ich hab mir sagen lassen, dass er bevor er ein neues Visum kriegen kann, 3 Monate warten muss. Die ABH meinte, das wären 3 Monate ab seiner letzten Ausreise aus Deutschland. Stimmt das? Oder sind es evt. 3 Monate ab Ende des Visums? Bin mir da ziemlich unsicher...

Sein Besuchsvisum wurde kürzlich abgelehnt (wohl weil die 3 Monate zu der Zeit in keinem Fall rum waren). Gibt es da dann noch eine Frist zu beachten? Gibt es eine "Wartefrist", wenn ein Visum abgelehnt wurde? Muss er dann bis zur nächsten Beantragung eine bestimmte Zeit warten? Wenn ja, wie lange?

So, noch eine letzte Frage: Da er im September ein Visum für 30 Tage hatte, kann er dann jetzt im Dezember wieder ein Visum für 90 Tage bekommen oder nur für 60 Tage (weil er ja 30 Tage im September verbraucht hat)?

Viele Fragen, ich weiß, aber bei meiner zuständigen ABH hab ich leider keine richtige Antwort drauf bekommen.

Ganz lieber Gruß,
Sissy
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RainMan
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Antwort #1 - 05.12.2005 um 12:28:54
 
Hallo Sissy,


diese Auskunft hat mir die ABH hier auch mal gegeben, ist aber definitiv falsch.

Die Regelungen über Schengen-Visa besagen, dass sie für maximal 90 Tage im Halbjahr erteilt werden dürfen, gerechnet ab dem ersten Tag der Einreise. D.h., wenn Dein Bekannter im September bereits einige Tage hier war, geht der Halbjahreszeitraum von September bis Februar/März. Es zählt auch nur die Zeit, die er im Schengen-Gebiet war, nicht die 30 Tage für die das Visum ausgestellt war. Wenn er also nur 10 Tage hier war, könnte er - rein theoretisch - noch ein 80 Tage Visum bekommen. Eine Wartefrist zwischen den Visa gibt es nicht.

Ob er das dann bekommt, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Wenn bereits abgelehnt wurde, wäre der richtige Weg zu remonstrieren (d.h. sowas wie Widerspruch einzulegen --> Suchfunktion hier im Forum). Nur einen neuen Antrag zu stellen, ohne die Gründe für die erste Ablehnung zu erfahren, hätte wohl wenig Sinn, weil er dann wieder aus den gleichen -Euch noch unbekannten Gründen- abgelehnt werden würde.

Viel Erfolg,

Gruß, RainMan
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Sissy
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Antwort #2 - 05.12.2005 um 12:54:15
 
Ganz dumme Frage... ich dachte immer, dass gegen Besuchsvisa kein Rechtsmittel möglich ist.
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Marco
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Antwort #3 - 05.12.2005 um 14:26:58
 
Zitat:
... ich dachte immer, dass gegen Besuchsvisa kein Rechtsmittel möglich ist.


Doch. Nur die Entscheidung über Touristenvisa ist unanfechtbar.
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Sissy
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Antwort #4 - 05.12.2005 um 14:55:05
 
Sorry, vielleicht steh ich auch einfach nur auf dem Schlauch heute. Aber ist ein Besuchsvisum (Schengen Visum der Kategorie C) nicht ein Touristenvisum?!?

Dachte ich zumindest.  Traurig

Sissy
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Marco
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Antwort #5 - 05.12.2005 um 15:29:26
 
Nein, ist nicht das gleiche.

Touristenvisum = Kölner Dom o.ä. angucken
Besuchsvisum = Bekannte, Freunde besuchen etc.
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Reyhan
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Antwort #6 - 06.12.2005 um 21:15:45
 
Hallo Marco,

kannst Du bitte  die Quelle nennen ?

Danke schön

Reyhan
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Mick
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Antwort #7 - 06.12.2005 um 21:21:02
 
Reyhan schrieb am 06.12.2005 um 21:15:45:
Hallo Marco,

kannst Du bitte  die Quelle nennen ?

Danke schön

Reyhan



§ 83 AufenthG

Wobei mir noch die offizielle Definition zu Tourist und Besucher fehlt,
wobei es sich schon so erklärt, wie Marco es beschrieb.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Reyhan
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Antwort #8 - 06.12.2005 um 22:07:43
 
Hallo Mick,

genau darum gehts. Man ist ja lernfähig.

Danke schön für die Info.

Viele Grüße

Reyhan
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Sissy
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Antwort #9 - 07.12.2005 um 10:11:02
 
Danke auch von mir. Mal sehen, ob ich so erfahre, woran es gelegen hat.

Gruß,
Sissy
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Myrjam
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Antwort #10 - 08.12.2005 um 15:53:01
 
hallo, zu deinem problem.... dein bekannter muss auf alle fälle wiederspruch einlegen und die behörde sind dann verpflichtig den genauen grund der ablehnung zu nennen.....ach ja vielleicht ei kleiner trost meißtens funktioniert es dann auch mit dem visum und momentan ist es in der türkei so das fast alle visumsanträge abgelehnt werden...ich arbeite im bundesverwaltungsamt also sitze an der quelle und ich kann auch aus eigener erfahrung sprechen wenn ich sage das zunächst erstmal fast alle der anträge abgelehnt werden besonders wenn es sich um ledige oder junge personen handelt.


liebe grüsse miri
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Sissy
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Antwort #11 - 12.12.2005 um 07:59:26
 
Hallo Leute!

Ich wollte Euch nur kurz auf dem Laufenden halten. Mein Freund hat doch nochmal ein Visum beantragt, ohne vorher gegen die kürzlich erfolgte Ablehnung Widerspuch einzulegen. Diesmal wurde das Visum erteilt.

Die Mitarbeiterin bei der Botschaft sagte ihm, beim letzten Mal wäre abgelehnt worden, weil seit seiner letzten Ausreise aus Deutschland noch keine drei Monate vergangen gewesen wären. Hat die Auskunft der ABH also doch gestimmt (hätte mich auch eigentlich gewundert, wenn nicht; die müssen es doch wissen...). Er hat die Dame dann gefragt, ab wann er frühestens wieder ein Visum bekommen kann und hat dann das von ihr genannte Datum im Antrag angegeben.

Naja, da er in den letzten 6-8 Jahren mindestens einmal pro Jahr in Deutschland war und es nie Probleme gab, hätte es mich auch schon einigermaßen gewundert, wenn sie das Visum ausgerechnet diesmal wegen mangelnder Rückkehrbereitschaft oder so abgelehnt hätten... zumal er auch seinen Arbeitsvertrag für die nächste Sommersaison vorgelegt hat.

Heute Abend hole ich ihn jedenfalls vom Flughafen ab.

Viele Grüße und nochmal Danke,
Sissy
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Abu
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Antwort #12 - 13.12.2005 um 10:42:23
 
Marco schrieb am 05.12.2005 um 15:29:26:
Nein, ist nicht das gleiche.

Touristenvisum = Kölner Dom o.ä. angucken
Besuchsvisum = Bekannte, Freunde besuchen etc.

Mick schrieb am 06.12.2005 um 21:21:02:
§ 83 AufenthG

Wobei mir noch die offizielle Definition zu Tourist und Besucher fehlt,
wobei es sich schon so erklärt, wie Marco es beschrieb.


Wieder was gelernt...

Myrjam schrieb am 08.12.2005 um 15:53:01:
ich arbeite im bundesverwaltungsamt also sitze an der quelle und ich kann auch aus eigener erfahrung sprechen wenn ich sage das zunächst erstmal fast alle der anträge abgelehnt werden besonders wenn es sich um ledige oder junge personen handelt.

Ich dachte, das BVA ist bei Schengen-Visa überhaupt nicht involviert...?

Abu
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Reyhan
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Antwort #13 - 23.12.2005 um 11:09:28
 
Zitat:
ich arbeite im bundesverwaltungsamt also sitze an der quelle und ich kann auch aus eigener erfahrung sprechen wenn ich sage das zunächst erstmal fast alle der anträge abgelehnt werden besonders wenn es sich um ledige oder junge personen handelt.
Ich dachte, das BVA ist bei Schengen-Visa überhaupt nicht involviert...?


Das ist auch für mich neu und wundert mich ziemlich.

Reyhan
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