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Wie kann ich meine Niederlassungserlaubnis behalte (Gelesen: 1.214 mal)
beydc
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Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie kann ich meine Niederlassungserlaubnis behalte
03.12.2005 um 10:45:46
 
Hallo und Guten Tag,

Meine Frau hat durch unsere Heirat eine unbefristete Niederlassungserlaubnis für die Bundesrepubilk erhalten. Jetzt werde ich als deutscher Staatsbürger, mit meiner Frau nach Frankreich übersiedeln.

Meine Frage wäre die folgende: Wie kann Sie Ihre unbefristete Niederlassungserlaubnis behalten? Was ist bei der Abmeldung zu beachten und zu tun?

Ich bedanke mich herzlichst schon im Vorraus, für Ihre Zeit und Antworten.

Viele Grüße.
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie kann ich meine Niederlassungserlaubnis beh
Antwort #1 - 03.12.2005 um 11:14:56
 
Hallo,

wenn ihr zusammen nach Frankreich geht und dort lebt, dürfte das keine Auswirkungen auf die Niederlassungserlaubnis haben.  guck
§ 51 Abs. 2 Satz 2 AufenthG


Geht zu der für euch zuständigen Ausländerbehörde und lasst euch eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.

Grüße
sunnysunshine
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