Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Interview zur Scheinehe (Gelesen: 2.879 mal)
mehrnoosh
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Interview zur Scheinehe
02.12.2005 um 22:20:49
 
Hallihallo,
ich hätte ein paar  Fragen zu Interviews zur Scheinehe.
Mein Freund hat einen Termin bei der Deutschen Botschaft, wo er ein Visum zur Eheschließung in Deutschland beantragen möchte.
Jetzt bin ich unsicher, ob er bereits bei der Antragsstellung ausgefragt wird, um eine Scheinehe auszuschließen.
Könnt ihr mir weiterhelfen? Was für Fragen werden einem bei diesen Interviews gestellt? Ist es eher in freundlicher Atmosphäre oder gleicht es eher einem Verhör? (Ich habe gehört, es wäre wie be einem Verhör). Werden Interviews generell durchgeführt oder eher nur bei Verdachtsfällen? Wird man, wie ich befürchte, bereits bei der Antragsstellung ausgefragt (quasi überfallen) oder bekommt man vorher einen Termin? unentschlossen
Danke schon mal für eure Tipps!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Interview zur Scheinehe
Antwort #1 - 02.12.2005 um 22:25:28
 
Mal keine Panik.

Wenn alles normal bei euch ist, habt ihr auch nix zu befürchten! Nutz mal die Suche hier
und stöbere in den Beiträgen zu Scheinehe. Wirst einiges finden, was deine Fragen dann
sicher größtenteils beantworten wird.

P.S. das Doppelposting hab ich gelöscht.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 03.12.2005 um 20:31:18 von N/V »  
 
IP gespeichert
 
Anke
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Interview zur Scheinehe
Antwort #2 - 07.12.2005 um 17:21:30
 
wir hatten nie so ein offizielles, waren aber mal zusammen bei der Botschaft im Ausland und ich wurde auch von der Ausländerbehörde getrennt befragt. Wie gesagt wenn Ihr euch wirklich gut kennt kann nichts passieren. Nur so ein Tipp:

sie werden z.B. ihn Fragen, ob er Geschwister hat, wie sie heißen, wie seine Mutter heißt und so, das alles mitschreiben und nach Deutschland schicken, und dann getrennt Dich fragen ob er Geschwister hat, wie sein Bruder heißt usw.. So war es bei mir. Ich war bei der Ausländerbehörde und sie haben mich solche Sachen über meine Familie gefragt, wie ich wohne usw., alles mitgeschrieben und dann zu der ausländischen Botschaft geschickt, damit die im Falle meinen Verlobten solche Sachen fragen können. Am Ende haben sie ihn dann gar nichts Konkretes gefragt, weil wir schon mal zusammen dagewesen waren, aber das sind so die Sachen, die gefragt werden können. Also Beruf, Studium, Familie, Wohnung usw.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gc
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Interview zur Scheinehe
Antwort #3 - 07.12.2005 um 20:37:33
 
...zu beachten ist, dass die Partner getrennt befragt werden.
Sie haben aber das Recht, zur Befragung jeweils einen (denselben) Anwalt mitzubringen.

Hier nur ein Beispiel für mögliche Fragen,
aus der ziemlich gründlichen Scheinehen-Befragung des Kammergerichtes Berlin,
natürlich sind aber immer auch andere Fragen möglich:

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de//fr/pdf/KG_Bln_Scheinehenanhoerung.pdf

Findet die Befragung bei einer Botschaft statt,
sind auch Fragen bezogen auf den Auslandsaufenthalt
und die dadurch bedingte Situation der Partner zu erwarten, siehe nur als Beispiel:

http://nigeria-forum.com/html/fragebogen.html

gc
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
Mena
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 106
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Interview zur Scheinehe
Antwort #4 - 07.12.2005 um 23:33:31
 
Hallo,

bei der Antragstellung wurde bei uns ganz genau gefragt wo, wann, wir uns kennen gelernt haben, wie lange wer bei wem war, und man zusammengelebt hat. Ob mein Mann Asyl beantragt hat usw.
Also eine zeitliche Abfolge.
Die dt. B. in Algerien, um die es geht verlangt auch (freiwillig) Fingerabdrücke, wenn der FZF-Visum Antragsteller in einem Land Europas Asyl beantragt hat.
Das hat aber nix mit Scheinehen -Befragung zu tun, da wir gemeinsam dort waren. Es ist zwar nicht nötig zu zweit hinzugehen, aber meiner persönlichen Meinung nach sehr sinnvoll, besonders wenn der Antragsteller nicht /oder wenig der deutschen Sprache mächtig ist.
Wie's bei der ABH ist kann ich noch nicht sagen, denn so weit sind wir nicht.

Grüße,
Mena
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema