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Ausländerin will sich scheiden lassen (Gelesen: 5.542 mal)
bozidar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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29.11.2005 um 19:24:35
 
hallo liebes forum,

ich hoffe das ich nicht einen beitrag eröffne der schon tausendfach diskutiert wurde. also es geht um folgenden problemfall.

eine bekannte von mir ist seit april 2004 mit einem deutschen verheiratet. sie selbst ist kroatin. bevor sie mit ihm zusammen war, war sie immer wieder durch das sogenannte touristenvisum für drei monate in deutschland.

nach der heirat hat sie nun eine vorerst befristete aufenthalts- und arbeitserlaubnis erhalten. mit der option das nach 2 jahren diese auf unbefristet verlängert werden.

naja...so wie das nun mal im leben ist, habe ich meine bekannte die letzten monate sehr intesiv kennengelernt und aus einer affäre wurde eine ernsthafte beziehung. Smiley (sie hat ihren mann definitiv nicht wegen der papiere geheiratet. es gibt diverse andere gründe wieso sie eine scheidung wünscht).

nun ist sie ernsthaft am überlegen ob sie nicht die scheidung einreicht und zu mir zieht, denn dieses dauerende verstecken haben wir beide satt. aber sie hat angst das sie wenn sie nur mit mir zusammenlebt wieder nach kroatien muss, bzw. ihr ihre aufenthaltserlaubnis sowie arbeitserlaubnis entzogen wird.

vielleicht noch einige weiteren details zu ihr: sie arbeitet vollzeit (ca. 1.500 netto einkommen) und ist für ihren chef nicht mehr weg zu denken, da sie die geschäftsführung für eine restaurant übernommen hat.

einige infos zu mir: ich bin von meiner abstammung her kroate. in deutschland geboren und aufgewachsen.

wie sollen wir weiter verfahren?

bin gespannt auf euere tipps und für jeden rat dankbar.

grüße aus der nähe von münchen
boschi (bozidar)
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Abu
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Antwort #1 - 30.11.2005 um 09:57:26
 
bozidar schrieb am 29.11.2005 um 19:24:35:
nach der heirat hat sie nun eine vorerst befristete aufenthalts- und arbeitserlaubnis erhalten. mit der option das nach 2 jahren diese auf unbefristet verlängert werden.

Eine (unbefristete) Niederlasssungserlaubnis gibt es frühestens nach 3 Jahren.

Zitat:
nun ist sie ernsthaft am überlegen ob sie nicht die scheidung einreicht und zu mir zieht, denn dieses dauerende verstecken haben wir beide satt. aber sie hat angst das sie wenn sie nur mit mir zusammenlebt wieder nach kroatien muss, bzw. ihr ihre aufenthaltserlaubnis sowie arbeitserlaubnis entzogen wird.

Die Angst ist nicht ganz unbegründet. Anders sieht es erst nach 2 Jahren Ehe und AE aus. Dann hätte sie auch bei einer Trennung einen Anspruch auf ein sog. eigenständiges Aufenthaltsrecht.

Abu
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bozidar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 30.11.2005 um 10:12:36
 
Abu schrieb am 30.11.2005 um 09:57:26:
Die Angst ist nicht ganz unbegründet. Anders sieht es erst nach 2 Jahren Ehe und AE aus. Dann hätte sie auch bei einer Trennung einen Anspruch auf ein sog. eigenständiges Aufenthaltsrecht.

Abu


hm....heisst das sie müsste mich sofort nach der scheidung heiraten um ihre papiere behalten zu können? denn über mich kann sie doch auch weiterhin ihre aufenthaltserlaubnis und arbeitserlaubnis behalten. oder täusche ich mich da?


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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 30.11.2005 um 12:16:54
 
Hallo bozidar,

so leicht ist das leider nicht mit Heirat direkt nach der Scheidung.
Denn es kann dem ausländischen Ehepartner zugemutet werden, während des Scheidungsverfahrens schon auszureisen und die Scheidung im Ausland abzuwarten. (Viele Leute denken noch, während eines Scheidungsverfahrens kann nicht zur Ausreise aufgefordert werden, aber das ist falsch)

Im schlimmsten Fall könnte also Folgendes passieren:
1. Die Ehepartner teilen der ABH ihre Trennung mit (das müssen sie tun - dazu sind sie verpflichtet).
2. Der Sachbearbeiter prüft und stellt fest, dass bei der Frau noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht besteht.
3. Der Sachbearbeiter erteilt eine nachträgliche Befristung der Aufenthaltserlaubnis und fordert sie zur Ausreise auf / oder verweigert die Verlängerung der bestehenden AE, wenn die Frau zur ABH geht, um die Verlängerung zu beantragen.

Natürlich könntet Ihr dann, nachdem die Scheidung ausgesprochen ist, in Kroatien heiraten und die Frau könnte über ein Visum zur Familienzusammenführung wieder einreisen.

Eine evtl. geringe Chance sehe ich noch in der Arbeitsstelle. Wenn der Chef sich stark für seine Angestellte einsetzt (keine andere für genau diese Stelle passende Arbeitskraft verfügbar - dies muss er beweisen!), könnte sie möglicherweise hierüber eine AE erhalten.

Über Dich könnte sie - wenn Du eine Niederlassungserlaubnis hast und Dein / Euer Lebensunterhalt gesichert ist - eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ableiten, sobald Ihr verheiratet seid.

Viele Grüße
Janna
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bozidar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 30.11.2005 um 12:25:19
 
hallo janna,

danke für die hinweise. kannst du mir vielleicht noch erklären was denn eine niederlassungserlaubnis ist???
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #5 - 30.11.2005 um 12:30:50
 
Hi bozidar,

Niederlassungserlaubnis ist die unbefristete Aufenthaltserlaubnis. (Seit es das neue Zuwanderungsgesetz gibt, heißt die unbefristete AE jetzt NE - siehe auch hier im Forum unter FAQ - Abkürzungen und auf der Homepage (www.info4alien.de) unter "Aufenthaltstitel").

Viele Grüße
Janna
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bozidar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 30.11.2005 um 12:38:55
 
danke für die schnelle info janna. stimmt bei mir im ausweiss steht auch niederlassungserlaubnis  Smiley

also wird uns wohl nichts anderes übrig bleiben wie das sie bis 2007 mit ihrem mann zusammenbleibt und dann erst die scheidung einreicht.  Griesgrämig??
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #7 - 30.11.2005 um 15:56:45
 
bozidar schrieb am 30.11.2005 um 12:38:55:
also wird uns wohl nichts anderes übrig bleiben wie das sie bis 2007 mit ihrem mann zusammenbleibt und dann erst die scheidung einreicht.  Griesgrämig??

Wieso 2007?

bozidar schrieb am 29.11.2005 um 19:24:35:
eine bekannte von mir ist seit april 2004 mit einem deutschen verheiratet.

Abu schrieb am 30.11.2005 um 09:57:26:
Anders sieht es erst nach 2 Jahren Ehe und AE aus.

Oder hat sie ihre AE erst in 2005 erhalten?

Dann soll natürlich nicht heißen, daß ich hier irgendjemand den Rat gebe, eine Trennung hinauszuzögern...

Abu
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hallooschen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #8 - 08.01.2006 um 20:17:12
 
hallo,
in einem anderen beitrag habe ich schon mal erwähnt, dass ich ein ähnliches
problem habe. im sommer bin ich drei jahre mit einer deutschen frau
verheiratet. aber ich möchte mich trennen. die ehe ist seit nun fast 2 keine ehe mehr.
so habe ich mir das nicht vorgestellt wenn ich in deutschland bin.
meine frau macht mittlerweile richtigen psychoterror. manchmal weiss ich nicht weiter.
sie hält mich nachts wach, schreit rum und vor kurzem hat sie mich sogar ausgeschlossen.
ich habe sie niemals angefasst und ich bin auch kein mensch der laut wird.
ich möchte mir hier auch nicht den kummer von der seele schreiben aber ich
halte es so wirklich nicht mehr aus. ich kann mit dieser frau nicht mehr unter einem dach leben.
ich befinde mich noch in der ausbildung daher habe ich kein einkommen von dem
ich leben kann. ich lebe mit dieser frau nur noch zusammen aus angst abgeschoben zu werden.
ich habe mir hier ein neues leben aufgebaut was ich nicht einfach aufgeben möchte und
auch die ausbildung war das was ich wollte.
übrigens es handelt sich hier nicht um eine scheinehe ich bin NUR aus liebe zu ihr nach
deutschland gekommen.
was passiert denn wenn sie der ausländerbehörde mitteilt, dass sie diese ehe nicht mehr möchte?
werde ich dann abegschoben? im moment habe ich eine 2 jahre befristete AE. ein jahr wird ja sicher noch verlängert auf grund der ausbildung oder? diese ist erst 2007 beendet. wenn ich drei jahre eine AE hatte kann ichh dnn schon auf ein sog. eigenständiges AE anfragen? oder bekomme ich dann vielleicht sogar schon ein unbefristete AE weil ich drei jahre eine befristete hatte?
ich habe wirklich angst was passiert wenn sie mich rauswirft aber den psychoterror ertrage
ich auch nicht länger. vielen dank für eure hilfe.
hallooschen
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 08.01.2006 um 20:31:11
 
Zitat:
die ehe ist seit nun fast 2 keine ehe mehr.


seit 2 was?
2 Wochen, 2 Monate, 2 Jahre?
welche Staatsangehörigkeit hast du?
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hallooschen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #10 - 08.01.2006 um 20:40:25
 
oh sorry im eifer des gefechts wohl vergessen.
ich bin marokkanischer staatsangehörigkeit und bin seit fast 3 jahren
mit einer deutschen verheiratet. die hochzeit war in marokko
wurde aber in deutschland anerkannt.
kurz nach dem wir in deutschland waren fing allerdings schon
der ganze stress in unsere beziehung an.
hallooschen
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Sondra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 08.01.2006 um 20:43:18
 
Hallo hallooschen!

§ 31 Aufenthaltsgesetz (Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten) sagt:
Zitat:
(1) Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr verlängert, wenn ... 1. die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat ...


Also, unabhängig von eueren privaten Schwierigkeiten, so lange wie ihr zusammenlebt: Geld, Geldmangel, Wohnung, Tisch, Bett und Psychoterror miteinander teilt, besteht eine eheliche Lebensgemeinschaft. Sobald ihr euch trennt bzw. sie dich für immer ausschliesst und du dir eine andere Wohnung suchen musst, ist die eheliche Lebensgemeinschaft aufgehoben. Passiert das erst nach 2 Jahren Lebensgemeinschaft, bekommst du eine Verlängerung deiner AE für 1 Jahr - nicht wegen der Ausbildung, sondern als Ex-Ehegatte. In diesem Jahr hast du Zeit, deine Angelegenheiten (Ausbildungsabschluss, Arbeit) so zu regeln, dass du auch weiterhin in D bleiben kannst.

"Unbefristet" (also Niedelassungserlaubnis) nach 3 Jahren bekommst du nur als Ehegatte einer deutschen Frau und nur wenn sie vor der Ausländerbehörde bereit ist zu bezeugen (und unterschreiben), dass euere eheliche Lebensgemeinschaft noch besteht. Ansonsten richtet sich die Erteilung einer NE nach § 9 Aufenthaltsgesetz (das heißt nicht 3, sondern mindestens 5 Jahre "befristet" + 60 Monaten Pflichtbeiträge + alles was noch im § 9 steht) in Verbindung mit § 5 AufenthG

Gruß  Smiley Sondra
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hallooschen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #12 - 08.01.2006 um 22:26:16
 
hallo sondra,
vielen dank du hast mir sehr geholfen. jetzt habe ich das ganze wenigstens mal richtiig verstanden Smiley
eine frage habe ich aber noch.
sollte meine frau mich nicht für immer ausschliessen Zwinkernd sondern
der ALB bestätigen dass die ehe läuft, und ich dann eine niederlassunmgserlaubnis
in der hand habe. kann ich mich dann scheiden lasssen oder bekomme ich die NE nur
aufgrund der ehe und diese wird mir dann entzogen?
hallooschen
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Sondra
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Antwort #13 - 08.01.2006 um 23:00:05
 
hallooschen schrieb am 08.01.2006 um 22:26:16:
sollte meine frau mich nicht für immer ausschliessen Zwinkernd sondern der ALB bestätigen dass die ehe läuft, und ich dann eine niederlassunmgserlaubnis in der hand habe.*

kann ich mich dann scheiden lasssen oder bekomme ich die NE nur aufgrund der ehe und diese wird mir dann entzogen?**


* Warum sollte sie? Wenn es bei euch Schwierigkeiten gibt, dann gibt es auch einen Grund dafür. Und wenn euere Ehe seit 2 "Zeiteinheiten" so stürmisch läuft, dann müsstet ihr euch ernsthaft fragen, ob es nicht besser ist, die "Bescheinigung" etwas hinaus zu schieben, um euch nicht gemäß § 95 AufenthG strafbar zu machen Zitat:
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ... 2. unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen einen Aufenthaltstitel zu beschaffen oder einen so beschafften Aufenthaltstitel wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.

** Sollte die Trennung zeitnah (also kurzfristig nach) der Erteilung der NE erfolgen, kann die ABH mißtrauisch werden und genau nachprüfen, ob die Aussagen zum Zeitpunkt der Erteilung wirklich gestimmt haben. Können sie das Gegenteil beweisen, können sie entsprechend § 95 Absatz 4 dein Titel wieder entziehen Zitat:
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 2 Nr. 2 bezieht, können eingezogen werden.
(Gegenstand = Niederlassungserlaubnis).

Also - lieber zuerst genau den Zustand der Ehe und den Grund der Konflikte prüfen und wenn möglich ausräumen, oder wenn nicht sauber trennen und den eigenen Weg aufbauen, klar?

Gruß  Smiley Sondra
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hallooschen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #14 - 08.01.2006 um 23:08:47
 
klar chefin!

danke Smiley

natürlich gibt es immer Gründe warum Ehen nicht funktionieren.
Aber die Probleme gibt es ja nun nicht nur bei bilingualen Ehen.
Wie gesagt bin ich auch nicht nach Deutschland gekommen weil
ich das Land so toll fand.

auf jeden fall vielen dank für die hilfreichen hinweise.

gute nacht
hallooschen
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Antwort #15 - 08.01.2006 um 23:24:11
 
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