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Einkommensnachweise bei Familienzusammenführung (Gelesen: 2.841 mal)
andalib
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einkommensnachweise bei Familienzusammenführung
29.11.2005 um 17:47:53
 
Hallo,

nach langem Suchen in den bisherigen Beiträgen möchte ich nun meine Frage hier direkt loswerden und hoffe, dass mir jemand eine konkrete Antwort darauf geben kann (oder einen link).

Mein Mann ist Syrer und hat einen Antrag auf Familienzusammenführung gestellt. Nun sind die Papiere hier in Deutschland angekommen und ich warte darauf, dass die Ausländerbehörde mich zum Interview bestellt.

Mich würde interessieren, was mich dann konkret erwartet? Es gibt ja immer wieder Geschichten, von denen einem Angst und Bange wird!(hoffentlich liegt das daran, das niemand, bei dem alles reibungslos klappt in Foren wie diesen Beiträge schreibt! Zwinkernd)

Besonders interessiert mich die Frage des Einkommensnachweises. Ich selbst bin Promotions-Studentin, arbeite aber auch und zwar freiberuflich. Bin erst seit zwei Monaten wieder in Deutschland, weshalb ich auch keine langerfristigen Verdienste nachweisen kann (vorher war ich in Syrien und hatte ein Stipendium).

Habe gehört, dass man sich aber auch von den Eltern eine Erklärung schreiben lassen kann, in der sie sich bereit erklären uns zu unterstützen, bis wir anderweitige Einkünfte haben. Wie sollte sowas aussehen? Ist das dann gleich eine Verpflichtungserklärung? Und was ist, wenn wir danach doch mal zum Sozialamt gehen müssen? Könnte es passieren, dass die sich dann auf diese Erklärung berufen? Wieviel muss man denn vorweisen?

Bin gerade etwas niedergeschlagen, da ich dachte, wenn wir verheiratet sind, steht dem gemeinsamen Leben nichts mehr im Wege. Möchte nichts falsch machen. Traurig

Hoffe auf eure Antworten!

Andalib
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wichtel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 29.11.2005 um 17:57:57
 
Hallo!

Mag sein, dass ich zum Feierabend etwas auf den Augen hab Zwinkernd

Kurze Nachfrage: Welche Staatsangehörigkeit hast Du ? ( is für'n Teil Deiner Fragen wichtig zu wissen )
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andalib
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 29.11.2005 um 18:18:27
 
Ja stimmt, der Name ist etwas irreführend. Bin Deutsche. Smiley
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #3 - 29.11.2005 um 18:25:11
 
Hallo,

gesetzt den Fall die Ehe wurde nach deutschem Recht wirksam geschlossen, steht der FZF nichts mehr im Wege, denn das ausreichende Einkommen ist bei Deutschverheirateten keine Bedingung für den Familiennachzug.

Schau oben bei Gesetze in die §§ 5 und 28 Abs. 1 AufenthG Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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andalib
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 29.11.2005 um 18:34:23
 
Vielen Dank für deine Antwort.

Die Gesetzeslage ist mir bekannt und bisher baute sich auch meine Zuversicht darauf auf. Habe aber gehört, dass trotzdem oft ein Einkommensnachweise und auch ein Nachweis über ausreichenden Wohnraum verlangt wird.

Die Ehe wurde in Syrien geschlossen. Ich geh mal davon aus, dass sie "nach deutschem Recht wirksam" geschlossen wurde, da wir uns an die Vorgaben der deutschen Botschaft gehalten haben und dort ja auch der Antrag akzeptiert wurde.

Als Laienjurist kann man das nur schwer einschätzen. hä?

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wichtel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #5 - 29.11.2005 um 18:59:01
 
andalib schrieb am 29.11.2005 um 18:34:23:
Die Gesetzeslage ist mir bekannt und bisher baute sich auch meine Zuversicht darauf auf. Habe aber gehört, dass trotzdem oft ein Einkommensnachweise und auch ein Nachweis über ausreichenden Wohnraum verlangt wird.


Stimmt, ist leider häufige Praxis und kommt m.E.n. aus der Routine ( Standartanschreiben bei Vorladungen etc. ). Es gilt letztendlich aber,wie von ronny geschrieben die gesetzl. Regelung

andalib schrieb am 29.11.2005 um 18:34:23:
Die Ehe wurde in Syrien geschlossen. Ich geh mal davon aus, dass sie "nach deutschem Recht wirksam" geschlossen wurde, da wir uns an die Vorgaben der deutschen Botschaft gehalten haben und dort ja auch der Antrag akzeptiert wurde.


Dann dürfte eigentlich - zumal die Botschaft bereits beteiligt ist - diesbezüglich nichts schief gehen - is aber eher die Baustelle der Standesamtler ( was die Anerkennung in D. betrifft )

andalib schrieb am 29.11.2005 um 18:34:23:
Als Laienjurist kann man das nur schwer einschätzen. hä?


Die Probleme hat oft auch ein "Profi" Zwinkernd

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 29.11.2005 um 20:28:22
 
wenn ihr mir erlaubt würde ich mich in diesem Themenberreicht anschließen ( ohne jetzt zusätzlich ein Forum zu eröffnen).
Die Frage die von  andalib gestellt würden, würden mich als Ausländer der 19 Jahre hier in deutschland lebt intressieren ( habe auch von Familenzusammenführung zu beantragen). Diese möchte ich um eine weitere Frage ergänzen dass mich die ganzer zeit beschäftigt. und zwar es dazu kommt dass die Botschaft immer mit der Bearbeitungszeit unterschiedlich umgeht ( mal 1 Monat oder bis 6 Monat). Lange spanne
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Antwort #7 - 29.11.2005 um 20:38:28
 
Hey!

Erlaube eine Nachfrage: Meinst Du die gleiche Botschaft oder verschieden Botschaften in verschiedenen Staaten?
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andalib
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 29.11.2005 um 22:22:41
 
Hmm... also bleibt mir nichts weiter übrig, als abzuwarten und falls die Nachweise unberechtigterweise gefordert werden, freundlich und höflich auf die Rechtslage hinzuweisen?! Oder soll ich mir vorsichtshalber von meinen Eltern was schreiben lassen. Das ist mir noch nicht so richtig klar.

Ach ja da fällt mir noch ein: mein Mann hat bei der Antragstellung einen Stempel bekommen, dass er ein Visum zum 16.Dezember beantragt hat. Hat das irgendeine Bedeutung?

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #9 - 30.11.2005 um 08:34:28
 
andalib schrieb am 29.11.2005 um 22:22:41:
Hmm... also bleibt mir nichts weiter übrig, als abzuwarten und falls die Nachweise unberechtigterweise gefordert werden, freundlich und höflich auf die Rechtslage hinzuweisen?! Oder soll ich mir vorsichtshalber von meinen Eltern was schreiben lassen. Das ist mir noch nicht so richtig klar.


Wenn da wirklich etwas gefordert wird, wird das in Form einer Verpflichtungserklärung sein. 'Diese würde bei der ABH unter Vorlage entsprechender Einkommensnachweise abzugeben sein. Glaub ich aber nicht ( aber , kenne Deine ABH nicht und bin leider kein Wahrsagerin Zwinkernd)
andalib schrieb am 29.11.2005 um 22:22:41:
Ach ja da fällt mir noch ein: mein Mann hat bei der Antragstellung einen Stempel bekommen, dass er ein Visum zum 16.Dezember beantragt hat. Hat das irgendeine Bedeutung?


Ausser der Dokumentation, dass er bei der Botschaft einen Visumsantrag gestellt hat, kann das eigentlich nichts bedeuten. ( u.a. denk ich um weitere Antragstellungen bei anderen Botschaften ( z.Bsp. andere Schengenstaaten zu verhindern ).

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