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Zeit Zw. Zusicherung und Einbürgerung ?? (Gelesen: 2.115 mal)
ak
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29.11.2005 um 15:28:18
 
hallo an alle
folgende Frage :
Wenn man bei der Einbürgerung die Zusicherung bekommen hat  Augenrollen, erhält man direkt von der ABH eine Aufenthalterlaubnis bis man die Einbürgerungsurkunde bekommt ?? oder kann es sein dass, nach der Zusicherung und danach abgelaufenen Aufenthalt (egal aus welchem Grund )
mann die Einbürgerungsurkunde nicht bekommen darf ?

oder anders gefragt :wie ist die  Zeit zw. Zusicherung und Einbürgerung bei der ABH zu regeln ??  
Es geht hier um § 10StaG , und zur Zeit Aufenthaltserlaubnis § 18 , § 27 BeschV.

DANKE SCHÖN
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Ralf
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Antwort #1 - 29.11.2005 um 15:41:28
 
Moin!

Anders herum wird ein Schuh draus! Ein gültiger Aufenthaltstitel ist Grundvoraussetzung für die Einbürgerung, ohne diesen ist eine Einbürgerung ausgeschlossen.
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ak
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Antwort #2 - 29.11.2005 um 15:50:40
 
Danke schön für die chat-verdächtige schnelle Antwort ! danke

OK
aber bekomme ich auf Grund der Zusicher ein Aufenthalttitel oder nicht ?

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Ralf
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Antwort #3 - 29.11.2005 um 16:25:44
 
Nein, anders herum, wie ich schon sagte: du bekommst die Zusicherung aufgrund des Aufenthaltstitels (und weiterer Voraussetzungen).

Einen Aufenthaltstitel gibt's, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nach AufenthG vorliegen, oder eben nicht. Im letzteren Fall ist auch mit der Einbürgerung Essig. Eine Einbürgerungzusicherung allein ist jedenfalls kein Grund, einen Aufenthaltstitel zu erteilen.
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