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Personensorge (Gelesen: 1.273 mal)
trixi
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Beiträge: 9
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Personensorge
29.11.2005 um 12:52:58
 
Hallo!

Ich bin neu hier und habe ne Frage.Ich hoffe mir kann hier jemand helfen.

Ich bin mit einem Afrikaner ( Mosambik) seit 13 Jahren verheiratet.Wir haben 2 Kinder.Mein Mann hat noch einen 13 jährigen Sohn in Afrika,der von klein auf bei seiner Oma mütterlicherseits lebt.
Wir versuchen nun seit einem Jahr den Jungen zu uns zu holen.Alle Formalitäten in dessen Land sind erledigt und wurden nach Deutschl. zur AB geschickt.Wir warteten auf Antwort-vergebens.Ich rief also neugierig da an und die Sachbearbeiterin meinte es gäbe da noch Fragen an die Mutter des Kindes,welche sie an die Botschaft in Mosambik/Maputo schickte.Um welche Fragen es sich handelt sagte sie mir nicht.Aber was sie mir sagte ist: DER ANTRAG WIRD WAHRSCHEINLICH SOWIESO ABGELEHNT.  Was für ein Irrsinn!   Auf meine Frage Warum,sagte sie ,die Personensorge für das Kind nach dessen Länderrecht hat die Mutter.   Logisch -oder? Ist doch bei den meisten so. Es sei denn sie wären verheiratet gewesen.
Was können wir noch tun?  Mein Mann ist total verzweifelt,denn der Junge lebt dort in einem jämmerlichen Zustand. Finanzielle Unterstützung für ihn ist sinnlos,denn es wird von anderen ausgegeben .Wir hatten es oft genug versucht,entweder die Mutter des Kindes verkloppte es mit ihrem Mann oder der Opa steckte es in sein Haus.Der Junge lief weiter so rum wie eh und jeh.Also wir können ihm nur hier helfen.
Ich hatte da nun die Idee das die Mutter bevor sie zur Botschaft geht erstmal zum Jugendamt und die Personensorge auf meinen Mann überschreibt.Meine Frage -geht das denn einfach so?  Denn die Oma ist alt und kann sich auch nicht so richtig um den Jungen kümmern.Das könnte man ja auch noch dokumentieren.Die Mutter des Jungen kann es auch nicht,da ihr Mann kein fremdes Kind bei sich akzeptiert.Neben dem Jungen lebt noch der Halbbruder mit bei der Oma-abgestellt.Diese wohnen 100 km voneinander entfernt-die Mutter kommt also aller 4monate mal nach ihren Kindern schauen-wenn überhaupt.
Eigentlich glaube ich die Begründung mit der Personens. von der AB nicht-das ist doch nicht rechtens-oder???  Die Mutter hat doch zugestimmt,das ihr Sohn zu seinem Vater geht -der Junge selbst auch-und die Vaterschaft hat mein Mann auch anerkannt-Der Junge trägt den Namen meines Mannes.
ALSO was soll das mit der PERSONENSORGE???  Wir sind doch nicht der Einzelfall der die ein Kind aus Afrika holen möchten.Andere haben es geschafft.   Hoffentlich kann mir hier jemand helfen oder wenigstens aus eigenen geglückten Erfahrungen berichten.   

GRUSS TRIXI
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Bruno
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Personensorge
Antwort #1 - 29.11.2005 um 16:50:51
 
hi,

so ganz falsch ist die abgegebene Auskunft nun nicht. Natürlich muss auch der Vater das Sorgerecht
für ein Kind haben. Zusätzlich dazu auch das Einverständnis des anderen Sorgeberechtigten, dass das
Kind im Ausland aufwächst. Ansonsten wären doch der Kindesentziehung Tür und Tor geöffnet.

Der 1. Schritt sollte das gemeinsame Sorgerecht sein.
Der 2. Schritt das Einverständnis der Mutter.
Der 3. Schritt der Visumantrag,
und alles weitere müßtet ihr beide gem. dem AufenthG erledigen bzw. nachweisen.

Der Kindernachzug ist dort besonders geregelt. Im wesentlichen wird immer das Wohl des Kindes
Berücksichtigung finden. Bloße Behauptungen etc. helfen da wenig weiter.
Kontaktiert die Mutter und regelt alles, dann wird auch klappen.


Bruno
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ronny
Platin Member
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 29.11.2005 um 17:45:29
 
Zitat:
hi,

so ganz falsch ist die abgegebene Auskunft nun nicht.

Der 1. Schritt sollte das gemeinsame Sorgerecht sein.



Zement Bruno,

das ist ned so ganz richtig. Vorliegend handelts sich um einen Kindernachzug nach § 32 AufenthG, da müssen entweder beide Elternteile gemeinsam, oder der allein sorgeberechtigte Elternteil hier im Besitz einer AE oder NE sein Zwinkernd

guck
§ 32 Abs. 1 Ziffer 2


Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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