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türk. militär (Gelesen: 1.900 mal)
ali
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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29.11.2005 um 12:36:15
 
hallo erstmal
ich habe eine frage, wegen meines militärdienstes in der türkei.
ich bin türk. staatsbürger und 24 jahre alt.
meine frage lautet, ob ich eine aufschiebung des militärdienstes auch dann bekomme, wenn ich arbeitslos bin, oder darf das militär mich einziehen.
was mich noch intressiert: wenn ich meinen dienst in der türkei nicht leiste, gelte ich als straftäter, oder?
kann mich die BRD dann abschieben, oder bin ich sicher, solange ich D nicht verlasse?
mein status in der BRD: aufenthaltstitel

danke fürs lesen
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Ralf
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Moin Moin ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 29.11.2005 um 13:59:43
 
ali schrieb am 29.11.2005 um 12:36:15:
meine frage lautet, ob ich eine aufschiebung des militärdienstes auch dann bekomme, wenn ich arbeitslos bin,


Warum denn nicht? Geht es hier um Einbürgerung, weil die Frage in diesem Forum steht? öhm
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Esra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 17.12.2005 um 22:47:46
 
Meinst du den regulären Wehrdienst oder den verkürzten (1 Monat gegen Zahlung von Gebühr).

Möglicherweise entlässt dich die Türkei nicht aus der Staatsangehörigkeit, wenn du dich irgendwann mal einbürgern lassen willst, solange du den Wehrdienst -- in welcher Form auch immer --  noch nicht abgeleistet hast.

Gruß Esra
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 18.12.2005 um 11:58:45
 
Zitat:
was mich noch intressiert: wenn ich meinen dienst in der türkei nicht leiste, gelte ich als straftäter, oder?
kann mich die BRD dann abschieben, oder bin ich sicher, solange ich D nicht verlasse?


Spätestens bei der notwendigen Verlängerung/Neuausstellung Deines türkischen Passes wirst Du Schwierigkeiten mit dem Konsulat bekommen. Ohne gültigen Pass gibt´s dann auch Probleme mit der Ausländerbehörde und Deinem Aufenthalt in D.
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Caya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #4 - 18.12.2005 um 19:45:44
 
Hallo Ali!
Bis zu einem Alter 38 kannst du dein Wehrpflicht verschieben lassen. In deinem Alter wirst du auch keine große schwierigkeiten haben dich von der tr. StA ausbürgern zu lassen. Aber mit ende 20 oder Anfang 30 da wird es fast unmöglich sein ohne die Pflicht geleistet zu haben dich aus dem tr. StA aubürgern  zu lassen.

LG
Caya
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