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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> türk. militär https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1133264175 Beitrag begonnen von ali am 29.11.2005 um 12:36:15 |
Titel: türk. militär Beitrag von ali am 29.11.2005 um 12:36:15
hallo erstmal
ich habe eine frage, wegen meines militärdienstes in der türkei. ich bin türk. staatsbürger und 24 jahre alt. meine frage lautet, ob ich eine aufschiebung des militärdienstes auch dann bekomme, wenn ich arbeitslos bin, oder darf das militär mich einziehen. was mich noch intressiert: wenn ich meinen dienst in der türkei nicht leiste, gelte ich als straftäter, oder? kann mich die BRD dann abschieben, oder bin ich sicher, solange ich D nicht verlasse? mein status in der BRD: aufenthaltstitel danke fürs lesen |
Titel: Re: türk. militär Beitrag von Ralf am 29.11.2005 um 13:59:43 ali schrieb am 29.11.2005 um 12:36:15:
Warum denn nicht? Geht es hier um Einbürgerung, weil die Frage in diesem Forum steht? :öhm |
Titel: Re: türk. militär Beitrag von Esra am 17.12.2005 um 22:47:46
Meinst du den regulären Wehrdienst oder den verkürzten (1 Monat gegen Zahlung von Gebühr).
Möglicherweise entlässt dich die Türkei nicht aus der Staatsangehörigkeit, wenn du dich irgendwann mal einbürgern lassen willst, solange du den Wehrdienst -- in welcher Form auch immer -- noch nicht abgeleistet hast. Gruß Esra |
Titel: Re: türk. militär Beitrag von brickbat am 18.12.2005 um 11:58:45 Zitat:
Spätestens bei der notwendigen Verlängerung/Neuausstellung Deines türkischen Passes wirst Du Schwierigkeiten mit dem Konsulat bekommen. Ohne gültigen Pass gibt´s dann auch Probleme mit der Ausländerbehörde und Deinem Aufenthalt in D. |
Titel: Re: türk. militär Beitrag von Caya am 18.12.2005 um 19:45:44
Hallo Ali!
Bis zu einem Alter 38 kannst du dein Wehrpflicht verschieben lassen. In deinem Alter wirst du auch keine große schwierigkeiten haben dich von der tr. StA ausbürgern zu lassen. Aber mit ende 20 oder Anfang 30 da wird es fast unmöglich sein ohne die Pflicht geleistet zu haben dich aus dem tr. StA aubürgern zu lassen. LG Caya |
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