zur
krankenversicherung:
normalerweise muss die gesetzliche
KV der Mutter Leistungen auch für deren geduldete Kinder im Rahmen der Familienkrankenversicherung erbringen (§ 10 SGB V, der Anspruch gilt nach Rspr. des BSG auch bei Duldung!).
da offenbar das
jobcenter für die kinder kein
sozialgeld und die
KV keine familienversicherung erbringt, muss hier hilfsweise zumindest das
sozialamt leisten, wo ein entsprechender antrag auf
leistungen nach asylbLG gestellt werden sollte:
> Leistungen nach §§ 3 - 7 AsylbLG für die Kinder, einschl. Krankenscheinen vom Sozialamt, sofern die Kinder noch keine 3 jahre alt sind bzw. noch keine 3 jahre leistungen nach asylblg erhalten haben,
> Leistungen nach § 2 AsylbLG für die Kinder, einschl. Krankenversicherungskarte nach § 264 SGB V über das Sozialamt, sofern die Kinder über 3 jahre alt sind und mehr als 3 jahre leistungen nach asylblg erhalten haben.
ergänzend sollte versucht werden, mit widerspruch, klage usw. gegen die Krankenversicherung den anspruch auf familienversicherung und gegen das Jobcenter den Anspruch auf Sozialgeld durchzusetzen.
Beim
Kinder- und Erziehungsgeld richtet sich der Anspruch allein nach dem Status der Mutter, auf den Status der Kinder kommt es nicht an, solange sie sich gewöhnlich im Haushalt der Mutter aufhalten und dort ihren Wohnsitz haben. Wenn die Mutter eine
AE als Mutter deutscher Kinder hat (§ 28 AufenthG) kann sie diese Leistungen auch für ihre geduldeten bosnischen Kinder beanspruchen! Wenn sie eine
AE "nur" aus humanitären Gründen hat sollte bei der Ausl-behörde beantragt werden, wegen der sozialrechtlichen Nachteile den Status sofort entsprechend zu abzuändern!
Weitere Möglichkeit: die Mutter hat einen sozialversicherten job ( mehr als 400 Euro/Monat), dann besteht nach den dt.-jugoslawischen Sozialabakommen ebenfalls ein Anspruch auf Kindergeld.
Der Ausschluss vom Kinder- und Erziehungsgeld für Ausländer mit
AE "nur" aus humanitären Gründen ist im übrigen laut BVerfG verfassungswidrig, siehe
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/arbeitshilfen/kindergeld.pdf ergo: viele probleme sind zu regeln, kompetente Beratungstelle vor Ort aufsuchen!
gc