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Schwerer Start für junge Familie (Gelesen: 6.815 mal)
fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 28.11.2005 um 20:22:39
 
Wir driften hier langsam ab vom Thema. Hier bitte nur noch ausländererchtliche Aspekte
diskutieren. Ansonsten nen neuen thread im Userforum eröffnen. Sonst geht das hier
in eine politische Diskussion über, was weder erwünscht noch hilfreich im Sinne einer
Problemlösung(-sfindung) ist.

Danke
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paulinus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 28.11.2005 um 21:24:20
 
Hi fons,

erlaube mir bitte eine letzte Anmerkung, vielleicht hat es sich dann auch erledigt und ich werde mich darauf beschränken, mitzuteilen, was sich ausländerrechtlich weiter ergeben hat. Sollte Interesse bestehen, die "politische" Diskussion weiterzuführen (wobei ich der Meinung bin, es ist eine Diskussion um Grundrechte, also um Recht, nicht um Politik), wäre ich interessiert, an einem neuen Thread teilzunehmen.

Hallo Ronny, ich erlaube mir noch einmal zu antworten (was Familie ist, sollte Ausländerrechtlich auch eine relevante Frage sein). Ich stimme Dir zu, und wollte es auch nie so verstanden wissen, dass eine nichteheliche Gemeinschaft einer Familie gleichgestellt ist. Ich meine aber, daß ein Paar, das (amtlich bescheinigt) ein gemeinsames Kind hat und das gemeinsame Sorgerecht ausübt in der Tat eine Familie bildet, unabhängig, ob es nun den Status verheiratet hat oder nicht.

vlg, Paul
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paulinus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 05.05.2006 um 13:33:37
 
Hallo,

vielleicht interessiert es, was aus dem Fall inzwischen geworden ist. Seit 28. Januar bin ich stolzer Vater unseres gemeinsamen Sohnes Lukas Yang Smiley .Er ist gesund und meine Lebensgefährtin ebenfalls.

Nach der Geburt des Kindes hat meine Lebensgefährtin problemlos einen neuen Aufenthaltsstatus mit der Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit bekommen und seit 01.04. (ende Mutterschutz) arbeitet sie in Teilzeit im Familienbetrieb.

Tipp am Rande für Leute in derselben Situation: Nach der Geburt schnellstmöglich die Arbeitserlaubnis erteilen lassen, da es Erziehungsgeld erst ab dem Monat gibt, an dem die Arbeitserlaubnis erteilt wurde.

Anfang März wurde endlich die Scheidung von meiner Ex verhandelt, wir warten nun sehnlichst darauf, daß das Urteil rechtskräftig wird, um dann heiraten zu können. Danach sind wir endlich auch im Sinne des Gesetzgebers (der hier die deutsche Sprache umdefiniert hat, vgl. Duden, Meyers Lexikon etc.) eine Familie. Entschuldigt bitte nochmal meine Sturheit in dem Punkt.

Vielen Dank an der Stelle für die lebhafte Diskussion. Auch wenn mir einiges nicht geschmeckt hat, Ihr habt mich an entscheidender Stelle auf den Teppich zurückgeholt.

vlg, Paul
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