Hallo,
inzwischen habe ich leider auch vom Sachgebietsleiter der AB dieselbe Antwort bekommen. Überzeugt bin ich aber noch nicht (siehe weiter unten). Meine Freundin hat mir inzwischen eine umfassende Vertretungsvollmacht erteilt, die ich der AB zugefaxt habe und gleichzeitig habe ich einen schriftlichen Bescheid angefordert.
Die amtliche Feststellung unserer Beistandsgemeinschaft habe ich in die Wege geleitet, sie wird noch diese Woche bescheinigt.
Meine Recherchen ergaben die folgenden Sachverhalte:
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Der Begriff Familie ist nicht nur für Ehen anzuwenden, entscheidend ist, ob die familiäre Beistandsgemeinschaft gelebt wird. Somit haben wir denselben Schutz aus Artikel 6
GG, der Ehe und Familie schützt.
Urteilskommentar eines Urteils vom 12.04.05, Verwaltungsgericht Freiburg, Ausschnitt: "...so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück. In diesen Fällen ist die Beziehung zwischen Eltern und erwachsenen Kindern aufenthaltsrechtlich ähnlich zu bewerten wie die Ehe eines deutschverheirateten Ausländers".
Das Beispiel ist nicht direkt vergleichbar, da es um eine Beistandsgemeinschaft zwischen Eltern und erwachsenen Kindern, die die pflegebedürftige Mutter pflegen geht, aber die Kernaussage habe ich noch in etlichen anderen urteilen gefunden, daß nämlich Beistandsgemeinschaften unter den Schutz von Ehe und Familie stehen und daß die Pflicht des Staates, dieselbe zu schützen einwanderungspolitische Belange zurückdrängt.
Zuletzt will ich noch sagen, daß ich mich gar nicht wohl fühle bei dieser Paragraphenreiterei. Aber meine Empörung ist einfach zu groß, daß in einem Land, in dem permanent gejammert wird, das demographische Problem würde uns auffressen und die deutschen bekämen zu wenig Kinder, daß in diesem Land eine junge Familie, die ein (noch dazu deutsches) Kind erwartet, bei der keine Gefahr besteht HartzIV-Fälle zu produzieren, solche Steine in den Weg gelegt bekommt.
So, nach diesem Satz ist mir ein bisschen wohler.
Viele Grüße,
Paul